
Schleswig-Holstein ist dicht mit Schutzgebieten belegt. Im Westen liegt der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, mit rund 4.410 Quadratkilometern der größte Nationalpark Deutschlands und seit 2009 Weltnaturerbe. Dazu kommen sechs Naturparks, 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete. Zwischen den Feldern ziehen sich die Knicks, Wallhecken, die als Biotope geschützt sind.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass Auflagen aus Genehmigung und Naturschutzrecht auf der Baustelle eingehalten werden. Wir führen Umweltkontrollen durch, prüfen Schutzzäune, Bauzeitenfenster und Lagerflächen und dokumentieren alles für die Behörde.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Knicks prägen die Landschaft fast überall zwischen Geest und Hügelland. Sie sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Das Knicken der Gehölze ist nur im Winterhalbjahr erlaubt. Wer für eine Zufahrt oder Leitung einen Knick durchbrechen muss, braucht eine Genehmigung und meist einen Ausgleich. Auf der Baustelle achten wir darauf, dass nur der genehmigte Abschnitt betroffen ist.
An der Westküste grenzen Baustellen an Deiche, Salzwiesen und das Wattenmeer. Im Frühjahr und Herbst rasten im Wattenmeer Millionen Zugvögel. Bauzeiten, Lärm und Licht können deshalb an Jahreszeiten gebunden sein. Wir überwachen solche Fenster und melden der Bauleitung früh, wenn ein Arbeitsschritt in eine Schutzzeit fällt.
Weite Teile der Marsch und mancher Niederungen haben weiche, organische Böden. Beim Bau großer Verkehrswege wie der A 20 sind solche Böden ein bekanntes Thema. Wo Torf oder Moorboden angeschnitten wird, gelten besondere Regeln für Aushub, Lagerung und Wasserhaltung. Diese Regeln prüfen wir auf der Fläche.

Wir prüfen Amphibien- und Biotopschutzzäune, markierte Tabuflächen und Knickabschnitte regelmäßig. Beschädigungen werden sofort gemeldet und behoben.
Ob Brutzeit, Rastzeit oder Gehölzschnitt nur im Winterhalbjahr: Wir halten die erlaubten Zeiten je Arbeit fest und prüfen die Einhaltung auf der Baustelle.
Wir kontrollieren Lagerung von Oberboden und Aushub, Tankstellen und Betankungsflächen, Wasserhaltung und Einleitungen. Auf Moorboden achten wir besonders auf getrennte Lagerung.
Jede Kontrolle wird mit Datum, Fotos und Befund festgehalten. Die Berichte gehen an Bauleitung und auf Wunsch an die zuständige Naturschutzbehörde.
Auflagen aus Genehmigung und Naturschutzrecht sind auf der Baustelle bekannt und werden eingehalten.
Verstöße werden früh erkannt, bevor sie zu Baustopps oder Bußgeldern führen.
Die Behörde erhält eine lückenlose Dokumentation der Umweltkontrollen.
Bauzeitenfenster für Brut, Rast und Gehölzschnitt sind im Bauablauf eingeplant.
→ Wir prüfen, ob der Durchbruch genehmigt ist, markieren den erlaubten Abschnitt und kontrollieren, dass Wall und Gehölze daneben unberührt bleiben.
→ Lärmintensive Arbeiten planen wir mit der Bauleitung außerhalb der Rastzeiten oder in sicherem Abstand, wenn die Genehmigung das verlangt.
→ Torfhaltiger Aushub wird getrennt gelagert und nicht mit mineralischem Boden vermischt. Wasserhaltung und Einleitung kontrollieren wir nach den Auflagen.
→ Lagerflächen, Zufahrten und Tabuzonen werden vor Baubeginn markiert und während der Bauzeit regelmäßig geprüft.
Neue Leitungen für Windstrom queren Knicks, Niederungen und Gewässer. Durchbrüche, Bauzeiten und Wiederherstellung müssen überwacht werden.
Straßen- und Bahnbau wie bei der A 20 oder der Strecke nach Fehmarn treffen auf Moorböden, Schutzgebiete und Lebensräume geschützter Arten.
Vorhaben nahe dem Wattenmeer oder an Deichen der Westküste berühren Rastgebiete, Salzwiesen und den Küstenschutz.
Neue Wohn- und Gewerbegebiete am Rand von Orten wie Bad Segeberg, Mölln oder Plön können an Knicks, Seen und Naturparks grenzen.

Wir lesen Genehmigung, landschaftspflegerischen Begleitplan und Artenschutzgutachten und fassen die Pflichten für die Baustelle zusammen.
Tabuflächen, Knickdurchbrüche und Schutzzäune werden vor Ort festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt.
In festen Abständen prüfen wir Zäune, Flächen, Boden, Wasser und Bauzeitenfenster und melden Abweichungen sofort.
Berichte mit Fotos begleiten die Bauzeit. Zum Schluss prüfen wir die Wiederherstellung von Flächen und Knicks.
Führt eine Leitungstrasse in Schleswig-Holstein durch eine Knicklandschaft der Geest, dann kreuzt sie oft mehrere Wallhecken. Vor Baubeginn gleichen wir die genehmigten Durchbrüche mit dem Plan ab, markieren sie im Gelände und legen fest, wann die Gehölze geschnitten werden dürfen, nämlich im Winterhalbjahr.
Erreicht die Trasse dann eine Niederung mit Moorboden, dann wechseln die Kontrollen auf Aushub und Wasser. Torf wird getrennt gelagert, Pumpenwasser nach den Auflagen abgeleitet. Jeder Abschnitt wird mit Fotos dokumentiert, damit die spätere Wiederherstellung der Knicks und Flächen nachweisbar ist.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die ökologische Baubegleitung beginnt bei der Baustelleneinrichtung. Lagerflächen, Baustraßen und Tankplätze sollen nicht auf geschützten Flächen liegen. Wir prüfen den BE-Plan auf diese Punkte, bevor gebaut wird.
Während der Bauzeit arbeiten wir mit der Bauleitung und der zuständigen Behörde zusammen. Ändert sich der Ablauf, prüfen wir, ob Schutzzeiten oder Tabuflächen betroffen sind. So bleibt das Vorhaben in Schleswig-Holstein genehmigungskonform.
Knicks sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Ein Durchbruch braucht eine Genehmigung und meist einen Ausgleich. Gehölze dürfen nur im Winterhalbjahr geknickt werden. Wir prüfen, dass auf der Baustelle nur der genehmigte Abschnitt betroffen ist.

Schicken Sie uns Genehmigung und Lageplan. Wir zeigen, welche Umweltkontrollen auf Ihrer Baustelle anfallen und wie wir sie begleiten.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Schleswig-Holstein. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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