
Die Krückau fließt mitten durch Elmshorn und steht unter europäischem Schutz. Ihr Lauf durch die Stadt gehört zu einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, flussabwärts schließt das Schleswig-Holsteinische Elbästuar an. Wer am Ufer, im Hafen oder in Gewässernähe baut, hat Auflagen zu Lärm, Erschütterungen, Wasser und Boden zu beachten.
Unsere ökologische Baubegleitung überwacht, dass diese Auflagen auf der Baustelle eingehalten werden. Wir kontrollieren Schutzmaßnahmen, begleiten Wasserhaltungen und Erdarbeiten und führen Protokolle für Behörden und Bauherren.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Schutzgebiete reichen bis in die Stadt. Neben dem FFH-Gebiet an der Krückau und dem Elbästuar mit angrenzenden Flächen gibt es FFH-Flächen an der Oberen Krückau sowie die Landschaftsschutzgebiete Mittlere Krückau, Moorige Feuchtgebiete und Pinneberger Elbmarschen. Bei der Sanierung der Spundwand am Hafen-Nordufer hat die Stadt deshalb ausdrücklich ein erschütterungsarmes Einbringverfahren vorgesehen.
Wasser und Boden sind eng verknüpft. Die Krückau steht unter Tideeinfluss, der Wasserstand folgt also der Elbe. Südlich des Flusses beginnt die Marsch, teils unter Normalhöhennull, nördlich die sandige Geest mit Dünen wie am Sandberg. Grundwasser steht in der Marsch oft hoch an, Wasserhaltungen für Baugruben und Gräben sind daher häufig.
In der Innenstadt kommt die Vergangenheit als Gewerbe- und Industriestandort hinzu. Elmshorn war lange eine Stadt der Gerbereien und Fabriken. Für die Neuordnung am Buttermarkt hat die Stadt Altlasten, Bodenluft und Grundwasser entlang der geplanten Trassen untersuchen lassen und Kurzpumpversuche für die Planung der Wasserhaltung vorgesehen.

Bei Arbeiten am Ufer und im Hafen kontrollieren wir, ob Einleitungen, Absetzbecken und Ölsperren den Auflagen entsprechen. Wir achten auf Trübungen, den Umgang mit Betriebsstoffen und die Lagerung wassergefährdender Stoffe abseits des Ufers.
Wo die Genehmigung schonende Einbringverfahren oder Bauzeitenfenster vorgibt, überwachen wir deren Einhaltung und halten Abweichungen fest. So lässt sich gegenüber der Naturschutzbehörde belegen, dass die Vorgaben umgesetzt wurden.
Wir begleiten Grundwasserabsenkungen, prüfen Messstellen und Einleitstellen und dokumentieren Mengen und Auffälligkeiten. In Bereichen mit Altlastenverdacht achten wir besonders auf die Behandlung des geförderten Wassers.
Wir überwachen getrennte Lagerung von Ober- und Unterboden, den Umgang mit belastetem Aushub und den Schutz von Gehölzen am Baufeld. Rodungen und Eingriffe in Ufervegetation werden auf die zulässigen Zeiträume gelegt.
Umweltauflagen aus Genehmigung und Naturschutzrecht werden auf der Baustelle sichtbar umgesetzt.
Probleme an Gewässer und Boden fallen auf, bevor eine Behörde einschreitet.
Protokolle belegen gegenüber Behörden, was kontrolliert und getan wurde.
Gewerke wissen, welche Bereiche, Verfahren und Zeiten einzuhalten sind.
→ Wir überwachen das vorgeschriebene Verfahren, die Arbeitszeiten und dokumentieren jede Abweichung für die Behörde.
→ Absetzbecken und Filter werden kontrolliert, Einleitstellen regelmäßig geprüft und bei Trübung sofort nachgesteuert.
→ Arbeiten an der Stelle werden angehalten, der Boden getrennt gelagert und die zuständige Bodenschutzbehörde informiert.
→ Schutzbereiche werden markiert und abgegrenzt, Lager für Betriebsstoffe liegen außerhalb des Uferbereichs.
Spundwände, Uferbefestigungen und Promenaden an der Krückau im FFH-Gebiet.
Gräben mit Wasserhaltung in Marschboden und in Bereichen mit Altlastenuntersuchung.
Bauen auf früheren Fabrik- und Gerbereistandorten, bei denen Boden und Grundwasser zu prüfen sind.
Vorhaben nahe Landschaftsschutzgebieten, Feuchtgebieten und der Elbmarsch.

Wir lesen Genehmigung, Gutachten und Nebenbestimmungen und sehen uns Gewässer, Boden und Bewuchs am Baufeld an.
Schutzbereiche, Verfahren, Zeiten und Kontrollrhythmus werden festgelegt und mit Bauleitung und Behörde abgestimmt.
Während der Bauzeit kontrollieren wir Maßnahmen, weisen Gewerke ein und greifen bei Verstößen ein.
Kontrollen, Messwerte und Maßnahmen landen im Umweltprotokoll, das wir zum Abschluss übergeben.
Wird in Elmshorn eine Uferbefestigung an der Krückau erneuert, dann gelten Auflagen aus dem FFH-Schutz. In diesem Fall prüfen wir vor Beginn, welche Verfahren, Zeiten und Schutzmaßnahmen die Genehmigung vorschreibt, weisen die Gewerke ein und kontrollieren während der Arbeiten das Ufer, das Wasser und die Lagerflächen.
Muss für einen Kanal im Sanierungsgebiet das Grundwasser abgesenkt werden, dann begleiten wir die Wasserhaltung von Anfang an. Wir prüfen Absetzbecken und Einleitstelle, halten Messwerte fest und achten bei Verdacht auf Altlasten darauf, dass gefördertes Wasser nur behandelt abgeleitet wird.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Umweltauflagen beeinflussen, wo Lager, Baustraßen und Betankungsplätze liegen dürfen und wann gearbeitet werden kann. Wir bringen diese Vorgaben in Baustelleneinrichtung und Logistik ein, bevor die ersten Maschinen kommen.
Übernehmen wir in Elmshorn zusätzlich operative Aufgaben wie Entsorgung und Lager, werden Umweltkontrollen Teil der täglichen Routine. Belasteter Aushub, Betriebsstoffe und Abwasser laufen dann über dieselben dokumentierten Wege.
Die Krückau ist im Stadtgebiet Teil eines FFH-Gebiets, also eines europäischen Schutzgebiets. Eingriffe dürfen dessen Erhaltungsziele nicht beeinträchtigen. Deshalb schreibt die Genehmigung oft schonende Bauverfahren, Zeitfenster und Kontrollen vor, die eine Umweltbegleitung überwacht.

Senden Sie uns Genehmigung und Bauzeit. Wir zeigen Ihnen, wie die ökologische Baubegleitung für Ihr Vorhaben aussieht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Elmshorn. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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