
In Glücksburg liegt geschützte Natur dicht an Straßen, Häusern und Häfen. Die Halbinsel Holnis ist auf rund 360 Hektar Naturschutzgebiet, die Küstenbereiche der Flensburger Förde gehören zu einem FFH-Gebiet, das Schutzgebiet gehört zudem zum EU-Vogelschutzgebiet „Flensburger Förde“. Dazu kommen der Glücksburger Wald als eines der großen Waldgebiete Schleswig-Holsteins und der Schlossteich mit seinen Zuläufen.
Mit ökologischer Baubegleitung und Umweltkontrollen sorgen wir dafür, dass die Auflagen aus Genehmigung und Naturschutzrecht auf der Baustelle eingehalten werden. Wir überwachen Schutzzonen, kontrollieren Amphibienzäune, schützen Bäume und Wurzelbereiche und dokumentieren jede Maßnahme für die Behörden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das Naturschutzgebiet Halbinsel Holnis besteht seit 1993 und wird vom NABU betreut. Rund 65 Brutvogelarten leben dort, darunter eine Kolonie von Uferschwalben, im Winter rasten viele Enten, Gänse und Watvögel. Das Kleine Noor wurde 2002 wieder mit der Förde verbunden und ist heute ein Brackwasserlebensraum. Bauarbeiten in der Umgebung müssen Brut- und Rastzeiten berücksichtigen.
Die Steilküste von Holnis besteht aus Moränen der letzten Eiszeit, das Holnis-Kliff ist seit 1978 Naturdenkmal. Tonschichten lassen Abschnitte rutschen, kleine Quellen treten aus der Wand. Für Vorhaben in Küstennähe heißt das: Erdarbeiten, Wasserhaltung und Lagerflächen werden so geplant, dass Hang und Quellbereiche unberührt bleiben.
Der Schlossteich entstand durch den Aufstau von Schwennau und Munkbrarupau. Bäche, Teich und Förde reagieren empfindlich auf Schlamm, Zementwasser und Betriebsstoffe. Wo in Glücksburg nahe an Gewässern gebaut wird, gehören Sedimentschutz, Tankstellen mit Auffangwanne und eine saubere Baustellenentwässerung zur Pflicht.

Wir prüfen die Auflagen der Genehmigung, weisen die Firmen ein und kontrollieren regelmäßig, ob Schutzzonen, Bauzeitenfenster und Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden. Abweichungen melden wir sofort an die Bauleitung.
In der Wanderzeit kontrollieren wir Schutzzäune und Fangeimer, setzen Tiere fachgerecht um und führen Fundlisten. Beschädigte Zäune werden sofort instand gesetzt.
Am Waldrand und auf Grundstücken mit altem Baumbestand sichern wir Stämme und Wurzelbereiche mit festem Zaun, verhindern Lagerung im Kronenbereich und begleiten Arbeiten in Baumnähe.
Wir überwachen Baustellenentwässerung, Sedimentsperren und Betankung, halten Ölbindemittel bereit und achten auf getrennte Lagerung von Oberboden und Aushub.
Auflagen aus Genehmigung und Naturschutzrecht werden nachweisbar eingehalten.
Weniger Baustopps durch frühzeitig erkannte Konflikte mit Brutzeiten und Schutzgebieten.
Lückenlose Dokumentation für Naturschutzbehörde und Bauherrn.
Umweltkontrollen und Baulogistik in einer Abstimmung statt in getrennten Aufträgen.
→ Wir planen laute Arbeiten außerhalb der Brutzeit oder grenzen Bereiche ab, prüfen vor Beginn auf Brutplätze und stimmen Ausnahmen mit der Naturschutzbehörde ab.
→ Ein Schutzzaun mit Fangeimern leitet die Tiere um. Wir kontrollieren ihn täglich und dokumentieren die Funde.
→ Absetzbecken, Vlies und Sedimentsperren halten Feinstoffe zurück, wir prüfen sie nach jedem Regenereignis.
→ Feste Schutzzäune, ausgewiesene Parkflächen und regelmäßige Kontrollen verhindern Bodenverdichtung an Stamm und Wurzeln.
Vorhaben auf der Halbinsel, für die die Stadt Bebauungspläne aufstellt, in direkter Nachbarschaft zu Naturschutz- und FFH-Gebiet.
Arbeiten wie am Sportboothafen Schausende, bei denen Wasserqualität, Ufer und Vogelschutz berücksichtigt werden.
Grundstücke am Glücksburger Wald mit Baumschutz, Artenschutzprüfung und Rücksicht auf Fledermäuse und Brutvögel.
Vorhaben am Schlossteich, an Schwennau und Munkbrarupau mit Gewässerschutz und Sedimentsperren.

Wir lesen Genehmigung, Artenschutzgutachten und Landschaftspflegerischen Begleitplan und fassen die Pflichten zusammen.
Schutzzonen, Bauzeitenfenster, Amphibienzäune und Gewässerschutz kommen in einen Plan für die Baustelle.
Zäune und Sperren werden gestellt, alle Firmen erhalten eine Einweisung in die Umweltauflagen.
Regelmäßige Kontrollen, Fundlisten und Fotodokumentation gehen an Bauleitung und Behörde.
Liegt ein Bauvorhaben auf Holnis in der Nähe des Naturschutzgebiets und sollen Erdarbeiten im Frühjahr beginnen, dann prüfen wir zuerst die Auflagen zu Brutzeiten und Abständen. Schutzzonen werden vor Baubeginn abgezäunt, Lagerflächen und Fahrwege liegen auf der vom Schutzgebiet abgewandten Seite.
Führt eine Zufahrt durch einen Bereich mit Amphibienwanderung, dann stellen wir vor der Wanderzeit einen Schutzzaun mit Fangeimern auf. Während der Wanderung kontrollieren wir ihn früh morgens, setzen die Tiere um und geben der Behörde die Fundliste weiter.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die ökologische Baubegleitung arbeitet mit Einrichtung, Lieferplanung und operativer Baulogistik zusammen. Schutzzonen fließen in den Einrichtungsplan ein, Bauzeitenfenster in den Lieferkalender, die Abfalltrennung in die tägliche Kontrolle.
Bei Vorhaben in Glücksburg stimmen wir uns mit der zuständigen Naturschutzbehörde und, wo nötig, mit der Gebietsbetreuung ab. Berichte und Fotodokumentation erhalten Sie in dem Takt, den die Genehmigung verlangt.
Vor allem das Naturschutzgebiet Halbinsel Holnis, das FFH-Gebiet Küstenbereiche Flensburger Förde und das EU-Vogelschutzgebiet Flensburger Förde. Hinzu kommen Landschaftsschutzflächen, der Glücksburger Wald und geschützte Gewässer. Welche Auflagen gelten, steht in Ihrer Genehmigung.

Senden Sie uns Genehmigung und Bauzeitenplan. Wir zeigen Ihnen, wie Schutzzonen und Kontrollen in Ihren Bauablauf passen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Glücksburg. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit