
Tarp ist von Natur geprägt, die rechtlich geschützt ist. Die Treene fließt mitten durch das Gemeindegebiet und gehört zu einem europäischen Schutzgebiet. Rund um den Ort fassen Knicks Felder und Grundstücke ein, die als Biotope unter Schutz stehen. Wer hier baut, hat fast immer mit Auflagen zum Natur- und Artenschutz zu tun.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass diese Auflagen im Bauablauf eingehalten werden. Wir kontrollieren Schutzzäune, Tabuflächen und Gehölze, dokumentieren den Zustand und melden Abweichungen, bevor daraus ein Baustopp wird. Umweltkontrollen werden so zu einem festen Teil der Baustelle.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Treene ist von der Bondenau bis zur Mündung bei Friedrichstadt Teil des NATURA-2000-Gebiets „Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au“. Bauvorhaben in Flussnähe müssen deshalb Einträge von Boden, Zementschlamm und Betriebsstoffen ins Gewässer ausschließen. Auch eine Wasserhaltung, die Grundwasser in den Fluss leitet, braucht eine Kontrolle.
Knicks sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Die Gehölze dürfen nur im Winterhalbjahr auf den Stock gesetzt werden. In Tarp prägen sie seit dem 18. Jahrhundert die Landschaft. Auf Baustellen geht es darum, Wall, Wurzelraum und Randstreifen vor Befahren, Lagern und Abgraben zu schützen.
Die Gemeinde liegt am Übergang vom Hügelland Angelns zur Schleswiger Vorgeest, mit der Niederung der Treene dazwischen. Feuchte Senken, Gräben und Gehölze bieten Lebensraum für Amphibien und Brutvögel. Je nach Lage verlangen Genehmigungen deshalb Amphibienzäune, Bauzeitenfenster oder eine Kontrolle vor dem Freiräumen der Fläche.

Wir überwachen die naturschutzfachlichen Auflagen der Genehmigung, prüfen Tabuflächen und Schutzeinrichtungen und dokumentieren jeden Kontrollgang mit Fotos.
Wir markieren Schutzbereiche an Knicks und Bäumen, kontrollieren Schutzzäune und achten darauf, dass im Wurzelraum weder gelagert noch gefahren wird.
Wir kontrollieren Amphibienzäune und Fangeimer regelmäßig, setzen gefundene Tiere auf die andere Seite um und führen ein Fundprotokoll.
Wir prüfen Auffangwannen, Tankplätze und Absetzbecken, achten auf Einträge in Gräben und die Treene und kontrollieren die getrennte Lagerung von Oberboden.
Auflagen aus der Genehmigung werden laufend umgesetzt und nachgewiesen.
Schäden an Knicks, Gewässern und Boden fallen früh auf.
Kontrollen und Protokolle liegen für Behörde und Bauherr bereit.
Der Bauablauf bleibt planbar, weil Konflikte vor dem Baustopp gelöst werden.
→ Wir sichern den Schutzstreifen mit Zaun und Markierung, weisen die Fahrer ein und kontrollieren den Bereich bei jedem Rundgang.
→ Wir prüfen vorab, ob Nester oder Tiere betroffen sind und stimmen mit Planung und Behörde ab, ob die Räumung verschoben oder begleitet werden muss.
→ Wir sorgen für Absetzbecken oder Filter, kontrollieren den Ablauf nach Niederschlag und melden Einträge sofort an die Bauleitung.
→ Wir kontrollieren den Amphibienzaun in der Wanderzeit täglich, bringen die Tiere sicher über die Strecke und halten die Zahlen fest.
Vorhaben in der Nähe des Flusses und seiner Niederung, wo Gewässerschutz und die Ziele des FFH-Gebiets berücksichtigt werden müssen.
Gewerbe- und Wohnbauflächen am Ortsrand, die von Knicks eingefasst sind und Gehölzschutz brauchen.
Solarparks auf den im Standortkonzept genannten Flächen, mit Auflagen zu Bodenschutz, Brutvögeln und Ausgleichsflächen.
Gräben und Trassen, die Knicks oder Gewässer kreuzen und eine Begleitung bei Querung und Wiederherstellung brauchen.

Wir werten Genehmigung, Umweltbericht und Artenschutzgutachten aus und leiten daraus die Kontrollaufgaben ab.
Tabuflächen, Schutzzäune und Amphibienzäune werden vor Baubeginn markiert und aufgestellt.
Wir prüfen die Schutzmaßnahmen im vereinbarten Takt und in kritischen Phasen täglich.
Protokolle und Fotos gehen an Bauleitung und Bauherr und stehen für die Behörde bereit.
Grenzt ein Baugrundstück auf der einen Seite an einen Knick und fällt es auf der anderen zur Niederung der Treene ab, dann markieren wir zuerst den Schutzstreifen am Wall und legen fest, wo Oberboden lagert. Die Fläche zum Fluss hin bleibt als Tabuzone frei, Tankplatz und Betonwäsche kommen auf die höher gelegene Seite.
Verlangt die Genehmigung zusätzlich einen Amphibienzaun, dann stellen wir ihn vor Beginn der Wanderzeit auf und kontrollieren ihn in dieser Phase täglich. Jeder Kontrollgang mit Funden, Zustand von Zaun und Gewässerschutz wird protokolliert und der Bauleitung übergeben.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die Anforderungen aus der Genehmigung fließen schon in die Baustelleneinrichtung ein: Tabuflächen, Lagerplätze für Boden und Standorte für Betriebsstoffe werden im Lageplan festgelegt. Unser operatives Personal weiß, welche Bereiche nicht befahren werden dürfen.
Die Umweltkontrollen laufen im Takt der Baustelle mit. Ändert sich der Ablauf, prüfen wir, ob neue Konflikte entstehen, etwa wenn eine Rodung in die Brutzeit rutscht und stimmen Lösungen mit Bauleitung und Behörde ab.
Die Treene ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Vorhaben, die sich auf das Gebiet auswirken können, werden in der Genehmigung darauf geprüft. Auf der Baustelle heißt das vor allem: keine Einträge von Boden oder Betriebsstoffen ins Gewässer und Schutz der Uferbereiche.

Schicken Sie uns Genehmigung und Lageplan. Wir sagen Ihnen, welche Kontrollen auf Ihrer Baustelle anfallen und übernehmen sie im Bauablauf.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Tarp. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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