
Die Schwentine prägt Schwentinental mehr als jede Straße. Sie begrenzt das Stadtgebiet im Norden, wurde 1908 für die ersten Wasserkraftwerke zum Rosensee aufgestaut und fließt zwischen Rosensee und Oppendorfer Mühle naturbelassen durch ein Tal mit Hangwäldern. Wer in der Nähe baut, bekommt es mit Gewässerschutz, Artenschutz und Schutzgebieten zu tun.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass die Auflagen aus Genehmigung und Artenschutzprüfung auf der Baustelle ankommen. Wir kontrollieren Amphibienzäune, überwachen Schutzzonen an Gehölzen und Ufern, achten auf Boden und Wasser und halten jede Maßnahme so fest, dass sie gegenüber der Behörde belegt werden kann.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Der Altarm der Schwentine zwischen Raisdorf und Klausdorf steht seit 1984 als Naturschutzgebiet unter Schutz. Auf rund 19 Hektar ist der Abschnitt wegen seiner steilen Uferhänge naturnah geblieben. Er gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Baumaßnahmen in seinem Umfeld werden deshalb auf ihre Wirkung auf das Gebiet geprüft.
Im Tal leben Arten, die auf sauberes Wasser und ungestörte Ufer angewiesen sind. Eisvogel und Gebirgsstelze brüten hier, die Wasseramsel überwintert. In Kleingewässern und feuchtem Grünland kommen Erdkröte, Grasfrosch, Moorfrosch und Teichmolch vor, dazu die Ringelnatter. Für Bauvorhaben in der Nähe bedeutet das oft Amphibienschutz in der Wanderzeit und Rücksicht auf Brutzeiten.
Auch abseits des Flusses spielt Umweltschutz eine Rolle. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde mit einer Umweltprüfung begleitet, die eine FFH-Vorprüfung und den Artenschutz umfasst. Neue Gewerbeflächen wie die Erweiterung von Dreikronen entstehen auf bisher landwirtschaftlich genutztem Boden, wo Oberboden, Gehölze und Entwässerung gesondert betrachtet werden.

In der Wanderzeit kontrollieren wir Schutzzäune und Fangeimer regelmäßig, tragen Tiere fachgerecht über die Baustelle hinweg und dokumentieren Art und Anzahl.
Wurzelbereiche von Bäumen, Knicks und Uferstreifen werden abgegrenzt. Wir prüfen, dass weder gelagert noch gefahren wird, wo es die Auflagen untersagen.
Oberboden wird getrennt gelagert, Baugrubenwasser darf nicht ungeklärt in Gräben oder in die Schwentine gelangen. Wir überwachen Absetzbecken, Tankplätze und Ölbindemittel.
Jede Kontrolle wird mit Datum, Fotos und Befund festgehalten. Die Berichte dienen als Nachweis gegenüber Naturschutz- und Wasserbehörde.
Auflagen werden im Bauablauf eingehalten und nicht erst nachträglich geprüft.
Baustopps wegen Verstößen gegen Arten- oder Gewässerschutz werden unwahrscheinlicher.
Jede Maßnahme ist mit Datum und Foto belegt.
Die Abstimmung mit den Behörden läuft über eine feste Stelle.
→ Vor Beginn der Wanderzeit wird ein Amphibienzaun gestellt. Wir kontrollieren ihn regelmäßig, setzen gefangene Tiere auf der anderen Seite aus und melden Schäden am Zaun sofort.
→ Wir planen Absetzbecken und Ableitung vorab, kontrollieren sie nach Regen und stoppen die Einleitung, wenn das Wasser zu trüb ist. Die Bauleitung erhält sofort eine Meldung.
→ Schnitt- und Rodungsarbeiten werden in die erlaubten Zeiten gelegt. Ist ein Eingriff unvermeidbar, prüfen wir vorher auf Nester und stimmen das weitere Vorgehen mit der Behörde ab.
→ Der Schutzbereich wird mit festem Zaun abgegrenzt. Bei unseren Kontrollen prüfen wir Abstände und Bodenschutz und melden Verstöße an die Bauleitung.
Neubauten auf Grundstücken nahe der Schwentine mit Hangwald, Kleingewässern und Amphibienwanderung.
Erschließung und Bebauung neuer Gewerbeflächen mit Schutz von Oberboden, Knicks und Entwässerung.
Vorhaben an Wasserkraftanlagen, Stauanlagen oder Uferwegen im Umfeld des Rosensees und des Altarms.
Arbeiten an Kanälen und Straßen, die Gräben, Gehölzstreifen oder Wanderwege von Amphibien queren.

Wir lesen Genehmigung, Artenschutzprüfung und Nebenbestimmungen und leiten daraus ab, was auf der Baustelle zu kontrollieren ist.
Zäune, Abgrenzungen und Absetzbecken werden vor Baubeginn gestellt und mit der Bauleitung abgestimmt.
Während der Bauzeit prüfen wir Zäune, Schutzzonen und Gewässer in festen Abständen und nach Starkregen.
Alle Kontrollen werden dokumentiert. Zum Abschluss erhalten Sie einen Bericht für die zuständigen Behörden.
Grenzt ein Baugrundstück in Schwentinental an Hangwald und feuchtes Grünland im Tal der Schwentine, dann verlangt die Genehmigung meist Schutzmaßnahmen für Amphibien und Gehölze. In diesem Fall stellen wir vor Baubeginn den Zaun, grenzen Wurzelbereiche ab und legen mit der Bauleitung fest, wo gelagert und gefahren werden darf.
Wird während der Bauzeit Wasser aus der Baugrube abgeleitet, dann überwachen wir Absetzbecken und Einleitstelle. Am Ende der Wanderzeit erhält der Bauherr einen Bericht mit allen Kontrollen, Tierfunden und Maßnahmen, der bei der Behörde vorgelegt werden kann.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Vorgaben wirken auf viele andere Bereiche. Lagerflächen und Fahrwege im Einrichtungsplan richten sich nach den Schutzzonen, Lieferfenster nach Brut- und Wanderzeiten.
Das Personal auf der Fläche trennt Abfälle, hält Tankplätze sauber und meldet Auffälligkeiten an Zäunen oder Gewässern. So greifen Umweltkontrollen und operative Baulogistik ineinander.
Das legt die Genehmigung oder die Naturschutzbehörde fest. Typisch ist das bei Baustellen zwischen Laichgewässern und Landlebensräumen, etwa am Rand des Schwentinetals. Der Zaun muss vor Beginn der Wanderzeit stehen und während der Wanderung regelmäßig kontrolliert werden.

Senden Sie uns Genehmigung und Bauzeitenplan. Wir zeigen Ihnen, welche Umweltkontrollen Ihre Baustelle braucht und wie wir sie umsetzen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Schwentinental. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit