
Flintbek ist von Landschaft umgeben, die geschützt ist oder geschützt werden soll. Die Niederung der Eider mit ihren steilen Talhängen gilt im Landschaftsprogramm als Geotop, ein unter Gletschern entstandenes Tunneltal. Die Eider selbst ist eine Biotopverbundachse von landesweiter Bedeutung. Südlich des neuen Wohngebiets liegt das Kirchenmoor, teils als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Wer hier baut, bekommt Auflagen, die mit dem Bauablauf zusammenpassen müssen.
Unsere ökologische Baubegleitung in Flintbek sorgt dafür, dass diese Auflagen im Alltag eingehalten werden. Wir kontrollieren Schutzflächen, überwachen Bauzeitenregelungen, dokumentieren den Zustand von Knicks, Gehölzen und Gewässern und geben den Gewerken klare Hinweise, bevor etwas schiefgeht.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Für das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 50 wurden sechs Fledermausarten nachgewiesen, darunter Zwerg-, Mücken- und Breitflügelfledermaus, dazu Flugstraßen entlang der Knicks. Der Umweltbericht legt deshalb Bauzeiten fest: Bäume mit mehr als 20 Zentimetern Stammdurchmesser dürfen nur vom 1. Dezember bis Ende Februar gefällt werden, die übrige Baufeldfreimachung nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Bäume ab 50 Zentimetern werden vorher auf Besatz geprüft, nächtliche Arbeiten und Baustellenbeleuchtung sind unzulässig.
Knicks sind in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützt. Im Plangebiet bleiben sie mit einem mindestens drei Meter breiten Schutzstreifen erhalten, Durchbrüche dürfen höchstens 26 Meter lang sein. Mindestens 285 laufende Meter Knick werden neu angelegt. Ein gehölzbestandener Steilhang im Nordwesten und ein Feuchtwald aus Schwarzerlen in einer Senke stehen als Biotope unter Schutz.
Auch Wasser und Boden verlangen Aufmerksamkeit. Am Rand des Gebiets fließt die Spöck, die im Landschaftsrahmenplan als Vorrangfließgewässer nach der Wasserrahmenrichtlinie eingestuft ist. Regenwasser wird über Mulden und ein Regenwasserklärbecken in eine Retentionsfläche geleitet. Das Gebiet liegt in einem archäologischen Interessengebiet: Funde müssen vor Beginn der Bodenarbeiten in einer Hauptuntersuchung ausgegraben werden, rund 85 Meter südlich liegt ein eingetragener Grabhügel.

Wir prüfen, ob Fällungen und Baufeldräumung in den erlaubten Zeiträumen liegen, begleiten Besatzkontrollen an Höhlenbäumen und halten fest, wann welche Fläche freigegeben wurde.
Wir begehen Knickschutzstreifen, Steilhang, Waldrand und Feuchtwald regelmäßig, prüfen Absperrungen und melden Befahrung, Lagerung oder Beschädigung sofort.
Wir achten darauf, dass kein Schlamm und kein belastetes Wasser in Mulden, Retentionsflächen oder die Spöck gelangt. Außerdem kontrollieren wir Lagerplätze für Kraftstoff und Bodenmieten.
Alle Kontrollen werden mit Datum, Fotos und Befund festgehalten. So lässt sich gegenüber der unteren Naturschutzbehörde und dem Bauherrn belegen, dass die Auflagen eingehalten wurden.
Bauzeitenregelungen werden eingehalten, ohne dass der Bauablauf ins Stocken gerät.
Knicks, Steilhang und Feuchtwald bleiben unbeschädigt und müssen nicht teuer nachgebessert werden.
Gewässer und Retentionsflächen werden vor Eintrag aus der Baustelle geschützt.
Behörden erhalten eine lückenlose Dokumentation der Umweltkontrollen.
→ Wir planen mit dem Bauherrn rückwärts: Gehölze und Flächen werden im Winter geräumt, damit der Erdbau im Frühjahr ohne Verstoß gegen die Bauzeitenregelung starten kann.
→ Wir sperren den Streifen sichtbar ab, weisen Fahrer ein und kontrollieren in kurzen Abständen. Schäden melden wir sofort, damit sie fachgerecht behoben werden.
→ Wir prüfen Absetzmulden und Sperren, lassen sie bei Bedarf nachbessern und dokumentieren die Lage für die Bauleitung.
→ Nach Denkmalschutzgesetz sind Funde sofort zu melden. Wir stoppen die Arbeit an der Stelle, sichern sie und informieren Bauleitung und Denkmalbehörde.
Das Quartier nach Bebauungsplan Nr. 50 mit Bauzeitenregelung, Beleuchtungsverbot in der Nacht und Knickschutz.
Modellierung von Mulden, Klärbecken und Retentionsfläche am Rand von Kirchenmoor und Spöck.
Arbeiten in der Eiderniederung, einer Biotopverbundachse von landesweiter Bedeutung, mit Auflagen zu Gewässer und Talhängen.
Flintbek ist für ein über vier Kilometer langes Gräberfeld aus Bronze- und Eisenzeit bekannt. Bodenarbeiten brauchen dort Abstimmung mit der Denkmalpflege.

Wir lesen Umweltbericht, Artenschutzgutachten und Baugenehmigung und erstellen eine Liste aller Schutzmaßnahmen mit Fristen.
Vor Baubeginn werden Knickschutzstreifen, Waldrand und sensible Flächen abgesperrt und gekennzeichnet.
Während der Bauzeit begehen wir die Flächen nach festem Plan und nach Starkregen oder besonderen Arbeiten zusätzlich.
Sie erhalten Kontrollberichte mit Fotos, die Sie an Bauherrn und Naturschutzbehörde weitergeben können.
Soll für eine Erschließungsstraße im neuen Quartier ein Knickabschnitt durchbrochen werden, in dem ein alter Baum mit Höhlen steht, dann legen wir die Fällung in die Zeit zwischen Dezember und Februar und lassen den Baum vorher auf überwinternde Fledermäuse prüfen. Das Knickmaterial wird gesichert und für neue Knicks am Gebietsrand verwendet.
Beginnen danach die Erdarbeiten, dann kontrollieren wir den angrenzenden Schutzstreifen, prüfen die Absperrung nach jedem Wetterumschwung und achten darauf, dass abends keine Beleuchtung den Dunkelkorridor an der Knicklücke stört.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Schutzflächen, Absperrungen und erlaubte Fahrwege fließen in den Einrichtungsplan ein. So wissen Fahrer und Gewerke von Anfang an, wo sie nicht fahren und nichts lagern dürfen.
Die Kräfte der operativen Baulogistik und der Baustellensicherheit melden Auffälligkeiten an Knicks, Zäunen oder Gewässern an uns. Dadurch werden Umweltkontrollen nicht nur bei der Begehung, sondern im ganzen Baustellenalltag wirksam.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 50 erlaubt Baumfällungen ab 20 Zentimetern Stammdurchmesser nur vom 1. Dezember bis Ende Februar. Die übrige Baufeldfreimachung und Gehölzbeseitigung ist vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig.

Schicken Sie uns Umweltbericht und Baugenehmigung. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Auflagen mit Ihrem Bauzeitenplan vereinbaren lassen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Flintbek. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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