
Sechs Seen liegen ganz oder teilweise im Gemeindegebiet von Eutin: der Große und der Kleine Eutiner See, Dodauer See, Kellersee, Ukleisee und Lebebensee. Dazu kommt die Schwentine, die mehrere davon verbindet. Wer in der Nähe dieser Gewässer baut, berührt schnell Schutzgebiete, geschützte Arten und Auflagen aus der Genehmigung.
Unsere ökologische Baubegleitung setzt diese Auflagen auf der Baustelle um. Dazu gehören Umweltkontrollen an Gewässern und Schutzflächen, die Kontrolle von Amphibienzäunen, Baum- und Vegetationsschutz sowie die Dokumentation für Genehmigungsbehörde und Bauherrn.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das FFH-Gebiet „Gebiet der oberen Schwentine“ umfasst rund 420 Hektar zwischen Bungsberg und Eutin, darunter den Sibbersdorfer See und die Fissauer Bucht des Großen Eutiner Sees mit den angrenzenden Niederungen. Laut Gebietssteckbrief des Landes ist der Gesamtkomplex als Lebensraum des Fischotters besonders schutzwürdig, an der Schwentine nahe dem Kellersee kommt die Bauchige Windelschnecke vor.
Nördlich schließt das FFH-Gebiet „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ an, mit rund 6.648 Hektar im Kern der Holsteinischen Schweiz. Der Steckbrief nennt den Kellersee und den Ukleisee. Am Ostufer des Kellersees liegen kalkreiche Quellen mit der Schneide, östlich des Ukleisees leben Kammmolch und Rotbauchunke. Auch die Teichfledermaus und der Steinbeißer gehören zu den Arten des Gebiets.
Innerhalb der Stadt gelten eine Baumschutzsatzung mit eigenen Hinweisen für Baustellen sowie die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde. Mit ihr wurde etwa der Süduferpark am Großen Eutiner See abgestimmt. Dazu kommen Waldflächen wie der Seeschaarwald und der Dodauer Forst, deren Ränder bei Bauvorhaben am Stadtrand beachtet werden müssen.

Wir begleiten die Bauarbeiten nach den Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten: Bautabuflächen, Schutzzäune, Zeitfenster für Rodung und Bodenarbeiten. Abweichungen melden wir der Bauleitung, bevor ein Schaden entsteht.
Wo Amphibien wandern, stellen wir Schutzzäune mit Fangeimern auf, kontrollieren sie in den Wanderzeiten regelmäßig und setzen Tiere auf die sichere Seite um. Funde werden nach Art und Anzahl erfasst.
An Seeufer und Schwentine achten wir darauf, dass kein Bauwasser, Schlamm oder Betriebsstoff ins Wasser gelangt. Lager für Öl und Kraftstoff stehen abseits des Ufers, Ölbindemittel liegt bereit.
Bäume im Baufeld sichern wir nach der Baumschutzsatzung mit Zaun und Wurzelschutz. Oberboden wird getrennt abgeschoben und gelagert, damit er nach Bauende wieder eingebaut werden kann.
Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten werden auf der Fläche umgesetzt und nicht nur abgeheftet.
Amphibien, Fischotter und Gehölze werden geschützt, bevor ein Schaden entsteht.
Behörden erhalten eine lückenlose Dokumentation der Umweltkontrollen.
Bauunterbrechungen wegen Verstößen werden vermieden, weil Probleme früh auffallen.
→ Wir markieren die Tabuflächen im Gelände, kontrollieren sie regelmäßig und führen ein Bautagebuch für die Behörde.
→ Wir stellen Amphibienzäune entlang der Zufahrt auf, kontrollieren sie in der Wanderzeit täglich und stimmen Fahrzeiten mit der Bauleitung ab.
→ Wir planen Absetzbecken, Sickerflächen und Sperren ein und prüfen sie nach jedem Starkregen. Ist das Wasser trüb, wird nicht eingeleitet.
→ Wir stoppen den betroffenen Arbeitsschritt, informieren Bauleitung und Fachgutachter und setzen fort, sobald die Freigabe vorliegt.
Bau und Sanierung von Stegen, Promenaden und Uferwegen an Großem Eutiner See und Kellersee.
Brücken, Leitungen und Wege an der Schwentine und ihren Niederungen innerhalb der FFH-Gebiete.
Vorhaben in Seenähe, etwa in Fissau am Kellersee oder an der Stadtbucht, wo Hotels geplant waren.
Neue Baugebiete und Leitungstrassen am Rand von Wald- und Niederungsflächen.

Wir lesen Genehmigung, Fachgutachten und Auflagen der Naturschutzbehörde und übertragen sie in einen Kontrollplan.
Tabuflächen, Schutzzäune, Baumschutz und Amphibienzäune werden vor Baubeginn im Gelände eingerichtet.
Wir kontrollieren nach Plan, leeren Fangeimer, prüfen Gewässerschutz und melden Abweichungen sofort.
Alle Umweltkontrollen gehen in ein Bautagebuch, das Bauherr und Behörde jederzeit einsehen können.
Liegt eine Baustelle in Fissau nahe der Fissauer Bucht, dann grenzt sie an das FFH-Gebiet der oberen Schwentine. In diesem Fall markieren wir vor Baubeginn die Grenze der Schutzfläche, stellen Schutzzäune und kontrollieren, dass Lager, Fahrwege und Bauwasser außerhalb bleiben.
Fällt die Bauzeit in die Wanderzeit der Amphibien, dann kommen Amphibienzäune mit Fangeimern hinzu, die wir regelmäßig leeren. Alle Funde, Kontrollen und Abweichungen tragen wir in ein Bautagebuch ein, das der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden kann.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die ökologische Baubegleitung arbeitet mit der Baustelleneinrichtung zusammen: Wo Container, Lager und Baustraße stehen, entscheidet auch die Lage von Tabuflächen und Gewässern. Wir bringen diese Grenzen von Anfang an in den Lageplan ein.
Mit der operativen Baulogistik stimmen wir Entsorgung, Lager für Betriebsstoffe und Reinigung ab. So greifen Umweltkontrollen und tägliche Arbeit ineinander, statt als getrennte Aufgaben nebeneinanderher zu laufen.
Das zeigen die Karten der FFH-Gebiete und des Naturparks Holsteinische Schweiz. Rund um die Schwentine, die Fissauer Bucht, den Kellersee und den Ukleisee liegen Natura-2000-Flächen. Ob und welche Auflagen gelten, steht in der Genehmigung oder klärt die Untere Naturschutzbehörde.

Schicken Sie uns Genehmigung und Auflagen. Wir erstellen einen Kontrollplan und begleiten Ihr Vorhaben an Seen, Schwentine und Schutzflächen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Eutin. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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