
Die Gemeinde Grömitz liegt im Ostholsteinischen Hügel- und Seenland an der Lübecker Bucht. Zum Gemeindegebiet gehören Strand und Vordeichgelände, die Niederung hinter dem Landesschutzdeich, Grünland, Knicks und Wälder. Wer hier baut, trifft oft auf Auflagen zum Artenschutz, zum Boden und zum Wasser.
Mit der ökologischen Baubegleitung sorgen wir dafür, dass diese Auflagen auf der Baustelle ankommen. Wir kontrollieren Bauzeiten, Schutzzäune und Gehölzschnitt, dokumentieren Befunde und stimmen uns bei Bedarf mit der unteren Naturschutzbehörde ab. Amphibienzäune kontrollieren wir dort, wo sie vorgeschrieben sind.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Ein gutes Beispiel ist der Bebauungsplan Nr. 74.1 für Grönwohldshorst. Auf 1,81 Hektar Grünland sind Boden- und Gehölzbrüter möglich. Die Baufeldvorbereitung muss deshalb außerhalb der Brutzeit zwischen dem 1. September und dem 28. Februar liegen. Fallen weitere Arbeiten in die Brutzeit, prüft vorher ein Biologe, ob Vergrämung und Ersatzhabitate genügen. Die Begründung sagt ausdrücklich, dass diese Maßnahme eine ökologische Baubegleitung braucht.
Gehölze dürfen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September geschnitten oder beseitigt werden. Am südöstlichen Rand des Plangebiets steht ein Knick, rund 135 Meter entfernt beginnt das FFH-Gebiet Guttauer Gehege mit naturnahen Buchenwäldern. Zum Schutz der Fledermäuse gilt ein Nachtbauverbot, auf nächtliche Baustellenbeleuchtung ist zu verzichten.
Auch das Wasser spielt eine Rolle. Regenwasser aus dem Baugebiet soll über ein Rückhaltebecken in ein Gewässer des Wasser- und Bodenverbandes Cismar fließen. Für den Eingriff in den Boden wird ein Ausgleich über das gemeindliche Ökokonto Salzwiesen erbracht. Im Vordeichgelände kommt der Hochwasserschutz hinzu: Wassergefährdende Stoffe sind dort hoch genug oder gesichert zu lagern.

Wir prüfen, ob Baufeldfreimachung und Gehölzschnitt in den erlaubten Zeiträumen stattfinden. Abweichungen melden wir sofort an Bauleitung und Bauherrn.
Wir markieren Schutzbereiche, kontrollieren Bauzäune an Knicks und Bäumen und achten darauf, dass dort weder Material noch Maschinen abgestellt werden.
Wir kontrollieren Lagerplätze für Kraftstoff und Öle, Abläufe und Gräben sowie den Umgang mit Oberboden nach den Hinweisen der Bebauungspläne.
Wo Amphibienzäune vorgeschrieben sind, kontrollieren wir sie regelmäßig, dokumentieren Funde und setzen Tiere fachgerecht um. Alle Befunde fassen wir in Berichten für die Behörden zusammen.
Auflagen aus Bebauungsplan und Genehmigung werden auf der Baustelle umgesetzt.
Bauzeitenregelungen werden eingehalten und dokumentiert.
Knicks, Gehölze und Gewässer sind während der Bauzeit geschützt.
Behörden erhalten nachvollziehbare Berichte.
→ Wir stimmen mit dem Biologen ab, ob Vergrämung und Ersatzhabitate möglich sind. Bis zum Beginn der Arbeiten kontrollieren wir die Fläche.
→ Ein fester Schutzzaun und regelmäßige Kontrollen halten Fahrzeuge und Material auf Abstand.
→ Wir planen die Arbeitszeiten mit der Bauleitung so, dass sie bei Tageslicht liegen. An den Gebäuden achten wir auf insektenfreundliche Leuchten.
→ Wir kontrollieren Abläufe, sorgen für Rückhalt am Baufeld und melden Einträge an die Bauleitung.
Wohngebiete am Rand von Ortsteilen wie Grönwohldshorst mit Bauzeitenregelung, Knickschutz und Nachtbauverbot.
Vorhaben zwischen Deich und Ostsee mit Auflagen zu Hochwasser, Lagerung wassergefährdender Stoffe und Bodenschutz.
Größere Erschließungen, bei denen Boden, Entwässerung und Artenschutz von Beginn an mitgeplant werden müssen.
Für den Windpark westlich von Körnick sah der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 95 von 2022 ein Repowering mit drei Anlagen bis 150 Meter Höhe vor.

Wir lesen Umweltbericht, Artenschutzprüfung und Genehmigung und listen alle Pflichten auf.
Zeiträume, Schutzbereiche und Kontrollintervalle werden mit Bauherr und Bauleitung abgestimmt.
Wir kontrollieren auf der Baustelle, weisen das Personal ein und reagieren auf Befunde.
Protokolle und Fotos gehen an Bauherrn und auf Wunsch an die untere Naturschutzbehörde.
Soll ein Wohngebiet am Ortsrand auf bisherigem Grünland entstehen und ist der Baustart für April geplant, dann liegt er mitten in der Brutzeit. Die ökologische Baubegleitung prüft gemeinsam mit einem Biologen, ob die Fläche vorher durch Vergrämung frei gehalten werden kann. Bis zum Beginn kontrollieren wir regelmäßig auf Gelege.
Grenzt das Gebiet an einen Knick und an einen Graben, dann wird der Schutzzaun vor Beginn der Erdarbeiten gestellt und wöchentlich geprüft. Nach Regen sehen wir uns die Abläufe an. Jeder Befund geht in das Protokoll, das der Bauherr der unteren Naturschutzbehörde vorlegen kann.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Umweltauflagen beeinflussen Einrichtung und Lieferplan. Deshalb geben wir Schutzbereiche, gesperrte Zeiträume und Lagerregeln an das Team weiter, das Baustelle und Logistik plant.
Unsere operativen Kräfte achten im Alltag auf Mülltrennung, saubere Lagerplätze und geschlossene Behälter. So wird Umweltschutz nicht zur Zusatzaufgabe, sondern Teil des Baustellenbetriebs.
Für das Baugebiet Grönwohldshorst legt die Begründung fest, dass die Baufeldvorbereitung zwischen dem 1. September und dem 28. Februar stattfinden muss. Soll in der Brutzeit gebaut werden, prüft vorher ein Biologe, ob Vergrämung und Ersatzhabitate ausreichen. Diese Maßnahme begleitet eine ökologische Baubegleitung.

Schicken Sie uns Genehmigung und Umweltbericht. Wir sagen Ihnen, welche Kontrollen nötig sind und wie wir sie in den Bauablauf einbauen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Grömitz. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit