
Die Gemeinde Grömitz umfasst gut 51 Quadratkilometer am nordwestlichen Ufer der Lübecker Bucht. Dazu gehören der Hauptort mit Promenade und Vordeichgelände, das Dorf Cismar mit seinem Kloster sowie Lenste, Guttau, Suxdorf, Rüting, Nienhagen, Brenkenhagen und Grönwohldshorst. Je nach Lage stellt eine Baufläche hier völlig unterschiedliche Fragen: Am Strand bestimmen Deich und Hochwasser den Plan, im Hinterland eher Grünland, Knicks und Anschluss an die Bundesstraße.
Mit der Baustelleneinrichtung legen wir fest, wo Bürocontainer, Aufenthaltsräume, Sanitär, Lagerflächen, Kranstandort und Baustraße stehen. Baustrom, Bauwasser, Bauzaun und Beschilderung gehören dazu. Den Plan leiten wir aus Bebauungsplan, Gelände und Zufahrt ab und passen ihn an jede Bauphase an.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 33.6 reicht vom Jachthafen bis in den Norden der Promenade und liegt zwischen Landesschutzdeich und Ostsee. Laut Begründung ist dort ein 20 Meter breiter Deichschutzstreifen zu beachten, Teile liegen in einem Hochwasserrisikogebiet und in der 150-Meter-Bauverbotszone hinter Düne oder Strandwall. Für Bauanträge holt der Bauherr die Genehmigung beim Landesbetrieb für Küstenschutz ein. Container und Lager planen wir deshalb mit Abstand zum Deich und nur dort, wo sie zugelassen sind.
Die Höhe entscheidet über jeden Lagerplatz. Für Hochwasserrisikogebiete an der Ostseeküste nennt die Begründung Mindesthöhen: Verkehrs- und Fluchtwege auf 2,40 Meter über Normalhöhennull, wassergefährdende Stoffe auf mindestens 2,90 Meter. Kraftstoff, Öle und Farben bekommen in der Einrichtung einen Platz, der diese Höhe erreicht oder anders gesichert ist. Gleiches gilt für Stromverteiler und Aufenthaltscontainer.
Im Hinterland sieht es anders aus. Der Bebauungsplan Nr. 74.1 für Grönwohldshorst überplant 1,81 Hektar Grünland mit Pseudogley-Parabraunerde, also einem Boden, der Staunässe kennt. Aufschüttungen und Abgrabungen sind dort grundsätzlich unzulässig und der natürliche Geländeverlauf ist nach den Arbeiten wiederherzustellen. Baustraßen und Lagerflächen sollen laut Hinweisen zum Bodenschutz möglichst teilversiegelt und klein bleiben.

Wir zeichnen den Plan auf Grundlage der Festsetzungen: Deichschutzstreifen, Bauverbotszonen, Mindesthöhen und Anbauverbotszone an der B 501. Erst danach verteilen wir Container, Lager und Kran auf die Flächen, die übrig bleiben.
Büro- und Aufenthaltscontainer stellen wir auf tragfähigen Unterbau und so, dass Fluchtwege frei und erreichbar bleiben. Auf engen Grundstücken im Ortskern stapeln wir Container, statt Fläche am Straßenrand zu belegen.
Wir stimmen Anschlüsse mit den Versorgern ab, legen Verteiler hochwassersicher an und planen die Ableitung von Niederschlag. In Grönwohldshorst führt das Regenwasser laut Plan über ein Rückhaltebecken in ein Verbandsgewässer.
Der Zaun trennt Baufeld und Gästeweg, die Beschilderung führt Lieferverkehr zur richtigen Einfahrt. Baustraßen legen wir teilversiegelt an und bauen sie nach Ende der Arbeiten mit Bodenlockerung zurück.
Die Lage jedes Containers und Lagers beruht auf den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Hochwasserhöhen und Deichabstände sind vor dem ersten Lkw berücksichtigt.
Baustrom, Bauwasser und Zaun stehen zum Baubeginn bereit.
Der Einrichtungsplan wird mit jeder Bauphase fortgeschrieben.
→ Wir ordnen Lager für wassergefährdende Stoffe und empfindliche Technik auf ausreichender Höhe an und halten mobile Sicherungen bereit, wenn ein Hochwasser angekündigt ist.
→ Wir planen Lagerflächen in Etappen, liefern abschnittsweise an und nutzen gestapelte Container, damit öffentliche Wege rund um die Bebauung offen bleiben.
→ Die Baustellenzufahrt planen wir über die öffentliche Erschließungsstraße oder den Kroneichenweg und stimmen sie mit der Straßenbaubehörde ab.
→ Wir setzen auf befestigten, teilversiegelten Unterbau und legen Flächen so, dass sie nicht in Senken oder auf Knickwällen liegen.
Läden, Gastronomie und touristische Einrichtungen zwischen Deich und Ostsee mit Auflagen zu Hochwasser, Deichschutzstreifen und Höhe.
Bis zu 32 Wohn- und Ferienwohnungen auf früherem Grünland an der B 501 mit Regenrückhaltebecken und verkehrsberuhigter Erschließung.
Bauen auf engen Grundstücken im Bereich von Schützenstraße und Blankwasserweg mit wenig Platz für Container und Material.
Die Gemeinde plant laut Begründung zum Plan 74.1 ein Gewerbegebiet von 16 Hektar. Dort entstehen große Einrichtungsflächen.

Wir lesen Bebauungsplan, Baugenehmigung und Auflagen zu Deich, Hochwasser und Straße.
Vor Ort prüfen wir Höhen, Boden, Zufahrt, Nachbargrundstücke und Leitungen.
Container, Lager, Kran, Baustraße, Zaun und Anschlüsse werden je Bauphase im Lageplan festgelegt.
Wir richten die Baustelle ein, übergeben sie und passen den Plan an, sobald sich der Bauablauf ändert.
Liegt eine Baustelle im Vordeichgelände zwischen Jachthafen und Promenade, dann beginnt die Planung mit dem Deich. Wir tragen den 20-Meter-Schutzstreifen, die Bauverbotszone und die Höhenlinien in den Lageplan ein. Container und Sanitär kommen auf den höchsten verfügbaren Teil des Grundstücks, Lager für Kraftstoff und Farben ebenfalls.
Fällt die Bauzeit in die Saison, dann wird die Belieferung über die Erschließung parallel zur Promenade geführt und nicht über die Promenade selbst. Der Bauzaun lässt die öffentlichen Fußwege um die Gebäude frei. So bleibt der Strandbetrieb nutzbar, während das Baufeld geschlossen ist.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Einrichtungsplan ist die Grundlage für alles, was folgt: Anlieferfenster, Lagerordnung, Zugangskontrolle und Erste-Hilfe-Punkte richten sich nach ihm. Deshalb verbinden wir ihn mit dem Logistik-Management und der Baustellensicherheit.
Wo Umweltauflagen gelten, etwa die Bauzeitenregelung für Brutvögel, legen wir die Einrichtung so, dass Baufeldfreimachung und Containeraufbau im erlaubten Zeitraum liegen.
Das hängt von Lage und Genehmigung ab. Der Bebauungsplan Nr. 33.6 nennt einen 20 Meter breiten Deichschutzstreifen und eine Bauverbotszone hinter Düne oder Strandwall. Die Genehmigung dafür holt der Bauherr beim Landesbetrieb für Küstenschutz ein. Wir planen die Einrichtung so, dass sie diese Grenzen einhält.

Schicken Sie uns Lageplan und Bauzeit. Wir zeigen Ihnen, wie Container, Lager und Zufahrt auf Ihr Grundstück passen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Grömitz. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit