
Großhansdorf ist eine grüne Gemeinde. Knicks gliedern die Landschaft, die Aue und der Mühlenbach fließen durch das Gemeindegebiet und in Schmalenbeck liegt der Dorfteich Groten Diek. Auf dem früheren Landsitz Tannenhöft forscht das Thünen-Institut für Forstgenetik, umgeben von einem Arboretum. Wer hier baut, trifft fast immer auf Bäume, Hecken oder Gewässer, die geschützt sind.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass Auflagen aus Baugenehmigung und Naturschutzrecht auf der Baustelle umgesetzt werden. Wir kontrollieren Schutzzäune, dokumentieren Maßnahmen und melden Abweichungen, bevor ein Schaden entsteht.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Knicks sind in Schleswig-Holstein nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geschützt, die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr Bestand nicht verringert werden soll. Viele Grundstücke in Großhansdorf grenzen an solche Wallhecken. Baustraßen, Lager und Gräben dürfen sie nicht beschädigen, auch nicht im Wurzelbereich.
Die Aue fließt oberhalb von Ahrensburg durch das Gemeindegebiet, am nördlichen Rand mündet der Mühlenbach in sie. Der Groten Diek in Schmalenbeck wird unterirdisch gespeist. Bei Bauvorhaben in der Nähe dieser Gewässer sind Einträge von Schlamm, Zementwasser oder Treibstoff zu verhindern, ebenso ungeplante Eingriffe ins Grundwasser.
Artenschutz spielt eine Rolle, die man nicht immer sieht. Die Reste des nie in Betrieb genommenen U-Bahnhofs Beimoor dienen heute Fledermäusen als Quartier. Auch Igel, Vögel in Gehölzen und Insekten sind Thema: Die Gemeinde verzichtet auf öffentlichen Flächen seit Langem auf Pestizide. Baumfällungen und Rückschnitte sind an Schonzeiten gebunden.

Wir prüfen, ob Schutzzäune um Knicks und Bäume vollständig stehen, ob Wurzelbereiche frei von Lagerflächen bleiben und ob Maschinen Abstand halten. Mängel werden fotografiert und an die Bauleitung gemeldet.
An Baustellen nahe Aue, Mühlenbach oder Groten Diek kontrollieren wir Absetzbecken, Abdeckungen und Betankungsflächen. Bodenmieten werden getrennt gelagert, damit Oberboden wiederverwendet werden kann.
Vor Fällungen, Abriss oder Rodung prüfen wir zusammen mit Fachgutachtern, ob Quartiere von Fledermäusen oder Brutplätze betroffen sind. Dabei achten wir auf die Einhaltung der Schonzeiten nach Bundesnaturschutzgesetz.
Schreibt die Genehmigung Amphibienschutz vor, kontrollieren wir Zäune und Fangeimer in den Wanderzeiten, setzen Tiere fachgerecht um und führen Protokoll für die Naturschutzbehörde.
Auflagen zu Knicks, Bäumen und Gewässern werden nachweisbar eingehalten.
Baustopps wegen Schäden an geschützten Flächen werden unwahrscheinlicher.
Funde im Artenschutz werden sofort richtig behandelt und dokumentiert.
Die Naturschutzbehörde erhält vollständige Protokolle statt nachträglicher Erklärungen.
→ Feste Schutzzäune, eine kurze Einweisung aller Gewerke und regelmäßige Kontrollgänge verhindern, dass geschützte Bereiche zur Abstellfläche werden.
→ Absetzbecken, Abdeckungen und Rinnen leiten das Wasser kontrolliert ab, nach Starkregen sehen wir gezielt nach.
→ Die Arbeiten an der betroffenen Stelle ruhen, die Naturschutzbehörde und ein Gutachter werden eingeschaltet und das weitere Vorgehen wird dokumentiert.
→ Wir übersetzen die Auflagen in eine Checkliste, hängen sie an der Baustelle aus und gehen sie mit den Vorarbeitern durch.
Wohnbauvorhaben am Ortsrand oder in gewachsenen Gärten, deren Grenzen von geschützten Wallhecken gebildet werden.
Vorhaben im Einzugsbereich von Aue, Mühlenbach oder Groten Diek mit Auflagen zu Wasserhaltung und Gewässerschutz.
Rückbau in Schmalenbeck und im alten Ortskern, bei dem Dachstühle und Fassaden auf Fledermäuse und Brutvögel zu prüfen sind.
Neue Trinkwasser- und Stromleitungen, wie sie in mehreren Straßen der Gemeinde verlegt werden, mit Eingriffen in Wurzelbereiche von Straßenbäumen.

Wir lesen Baugenehmigung, Gutachten und naturschutzrechtliche Vorgaben und fassen sie in einer Checkliste zusammen.
Knicks, Bäume, Gewässer und Artenschutzbereiche werden auf dem Plan markiert und vor Ort abgegrenzt.
In festgelegten Abständen prüfen wir Zäune, Becken und Schutzbereiche und reagieren auf Funde.
Alle Kontrollen werden dokumentiert, am Ende erhält die Behörde einen Abschlussbericht.
Grenzt ein Baugrundstück in Großhansdorf an einen Knick, dann verlangt die Genehmigung in der Regel einen Schutzabstand und einen festen Zaun. In diesem Fall kontrollieren wir den Zaun wöchentlich, prüfen, ob Boden oder Material im Schutzstreifen gelagert wurde. Den Zustand halten wir mit Fotos fest.
Sollen am Rand des Grundstücks zusätzlich einzelne Bäume gefällt werden, dann prüfen wir vorab mit einem Gutachter auf Höhlen und Nester und legen die Fällung außerhalb der Schonzeit. Das Protokoll geht an Bauherrn und Naturschutzbehörde.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Schutzflächen werden schon im Einrichtungsplan eingezeichnet, damit Lager und Fahrwege gar nicht erst dort entstehen. Bei der Abfalltrennung der operativen Baulogistik achten wir zugleich auf wassergefährdende Stoffe.
Unsere Umweltkontrollen laufen zusammen mit den anderen Rundgängen auf der Baustelle. So werden Schutzzäune, Absetzbecken und, wo vorgeschrieben, Amphibienzäune in Großhansdorf regelmäßig geprüft, ohne dass ein zusätzliches Team anrücken muss.
Knicks sind gesetzlich geschützt, ihre Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Naturschutzbehörde und mit Ausgleich möglich. Für die Bauzeit planen wir einen Schutzstreifen mit Zaun und kontrollieren, dass dort weder gelagert noch gefahren wird.

Schicken Sie uns die Auflagen aus Ihrer Genehmigung oder beschreiben Sie das Grundstück. Wir sagen Ihnen, welche Kontrollen nötig sind und wie wir sie umsetzen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Großhansdorf. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit