
Viele Baugenehmigungen enthalten Auflagen zum Natur- und Artenschutz: Bauzeitenfenster, Schutzzäune, Abstände zu Gewässern, Kontrollen vor dem Fällen. Werden sie nicht eingehalten, drohen Baustopps. Ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass diese Vorgaben im Alltag der Baustelle ankommen.
Wedel liegt an einem der ökologisch bedeutenden Abschnitte der Unterelbe. Westlich der Stadt beginnt ein großes Naturschutzgebiet, durch die Stadt fließt die tidebeeinflusste Wedeler Au. Wir begleiten Bauvorhaben so, dass Schutzgebiete, Gewässer und Arten berücksichtigt und Maßnahmen dokumentiert werden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland erstreckt sich rund 15 Kilometer von Wedel bis zur Pinnaumündung und umfasst etwa 2.160 Hektar. Es ist ein bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Vögel und liegt weitgehend im EU-Vogelschutzgebiet und im FFH-Gebiet. Bauarbeiten in der Nähe müssen Brutzeiten und Störungen berücksichtigen.
Die Wedeler Au wird unterhalb des Mühlenteichs von den Gezeiten beeinflusst und mündet durch ein sturmflutsicheres Sperrwerk in die Elbe. Im Mündungsbereich kommen zeitweise Stinte, Flundern und Meerforellen vor. Bei Arbeiten an oder nahe dem Gewässer gelten Auflagen zu Einleitungen, Trübung und Uferschutz.
Dazu kommen weitere Schutzflächen im Stadtgebiet: die Naturschutzgebiete Butterbargsmoor und Neßsand sowie Landschaftsschutzgebiete wie die Holmer Sandberge und die Wedeler Marsch. Wo gebaut wird, ist früh zu klären, welche Schutzgebiete berührt sind und welche Kontrollen die Genehmigung verlangt.

Wir prüfen die Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten, weisen Gewerke ein und kontrollieren regelmäßig, ob Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Abweichungen melden wir sofort an die Bauleitung.
Wo Amphibien wandern, betreuen wir Schutzzäune, kontrollieren Fangeimer und dokumentieren Funde. Tiere werden fachgerecht über die Baustelle hinweg umgesetzt.
An Elbe, Wedeler Au und Gräben der Marsch achten wir auf Absetzbecken, Ölbindemittel, Abstände von Lagern zum Ufer und den Schutz des Oberbodens.
Begehungen, Fotos, Funde und Maßnahmen werden in Berichten festgehalten, die der Unteren Naturschutzbehörde oder dem Bauherrn vorgelegt werden können.
Auflagen aus der Genehmigung werden auf der Baustelle tatsächlich umgesetzt.
Konflikte mit Schutzgebieten und Arten fallen auf, bevor sie zum Baustopp führen.
Gewerke wissen, welche Flächen und Zeiten tabu sind.
Die Behörde erhält nachvollziehbare Nachweise über alle Maßnahmen.
→ Bauzeitenplan, der laute Arbeiten außerhalb der Brutzeit legt, sowie eine Kontrolle vor dem Beginn, ob Brutplätze betroffen sind.
→ Absetzbecken, Filter und regelmäßige Sichtkontrolle der Einleitstelle, abgestimmt mit der Wasserbehörde.
→ Schutzzaun mit Fangeimern, tägliche Kontrolle in der Wanderzeit und Umsetzen der Tiere.
→ Kontrolle vor der Fällung, Fällung im erlaubten Zeitraum und Dokumentation des Ergebnisses.
Arbeiten an Hafen, Promenaden, Anlegern und Uferbefestigungen nahe dem FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar.
Arbeiten an Deichen, Flutschutzanlagen, Sperrwerken und Gräben der Marsch.
Trassen durch Grünland, Gehölzstreifen oder entlang von Landschaftsschutzgebieten.
Größere Wohnquartiere auf bisher unbebauten Flächen, wie sie für Wedel Nord auf rund 50 Hektar geplant waren, bevor ein Bürgerentscheid die Planung stoppte.

Wir werten Genehmigung, Artenschutzgutachten und Landschaftspflegerischen Begleitplan aus und klären, welche Schutzgebiete betroffen sind.
Bauzeitenfenster, Schutzzäune, Abstände und Kontrollen werden in einen Plan übersetzt und mit Bauleitung und Behörde abgestimmt.
Wir weisen Gewerke ein, kontrollieren regelmäßig und greifen ein, wenn eine Maßnahme nicht eingehalten wird.
Alle Kontrollen und Funde werden in Berichten festgehalten und zum Abschluss zusammengefasst.
Grenzt ein Bauvorhaben an die Marsch, dann kann die Genehmigung Auflagen zum Vogelschutz und zum Schutz der Gräben enthalten. In diesem Fall legen wir mit der Bauleitung fest, welche Arbeiten in der Brutzeit ruhen, wo Lager und Maschinen Abstand zum Gewässer halten und wie Baugrubenwasser vor der Einleitung gereinigt wird.
Zeigt die Begehung im Frühjahr wandernde Amphibien, dann wird ein Schutzzaun gestellt und in der Wanderzeit täglich kontrolliert. Funde und Maßnahmen landen im Bericht, sodass Bauherr und Behörde jederzeit sehen, dass die Vorgaben eingehalten sind.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Vorgaben betreffen auch Einrichtung und Logistik: Wo Lager stehen, wie Fahrwege verlaufen und wo betankt wird, entscheidet mit über den Schutz von Boden und Gewässern. Wir bringen die Auflagen deshalb schon in die Planung der Baustelleneinrichtung ein.
Auch die Entsorgung gehört dazu. Bei Vorhaben in der Elbstadt achten wir darauf, dass Abfälle und Aushub getrennt, abgedeckt und so gelagert werden, dass nichts in Gräben oder in die Elbe gelangt.
Vor allem das Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, das FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und das Vogelschutzgebiet Unterelbe bis Wedel. Dazu kommen die Naturschutzgebiete Butterbargsmoor und Neßsand sowie mehrere Landschaftsschutzgebiete.

Senden Sie uns Genehmigung und Lageplan. Wir prüfen, welche Schutzgebiete und Arten betroffen sind. Danach planen wir die ökologische Baubegleitung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Wedel. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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