
Für einen Stadtstaat ist das Land Bremen erstaunlich grün. Es gibt 20 Naturschutzgebiete mit zusammen rund 3.500 Hektar, das sind etwa 8,5 Prozent der Landesfläche. Dazu kommen drei Wasserschutzgebiete. Wer in der Nähe solcher Flächen baut, muss Auflagen einhalten, die sich aus Naturschutz und Baugenehmigung ergeben.
Ökologische Baubegleitung und Umweltkontrollen sorgen dafür, dass diese Auflagen im Alltag umgesetzt und dokumentiert werden. Dazu gehören Kontrollgänge, Vermerke, Abstimmung mit den Gewerken und die Meldung, wenn etwas von der Genehmigung abweicht. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Aufgaben anfallen.
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Naturnahe Flächen liegen vor allem an Wümme, Lesum, Ochtum und Geeste. Marschwiesen und Altarme prägen dort die Landschaft. Besonders große Schutzgebiete sind die Luneplate in Bremerhaven mit mehr als 1.400 Hektar, die Borgfelder Wümmewiesen mit rund 690 Hektar und das Werderland mit gut 330 Hektar. Baustellen am Rand solcher Gebiete brauchen klare Grenzen für Arbeitsbereiche und Lagerflächen.
Im Blockland und an der Unteren Wümme ist der Schutz von Wiesenvögeln ein Thema. Landwirte und Naturschützer arbeiten dort zusammen. Die Zahl der Brutpaare des Kiebitzes ist dort deutlich gestiegen. Für Bauarbeiten in der Nähe gilt: Brut- und Rastzeiten sind bei der Terminplanung zu beachten. Lärm, Licht und Fahrverkehr können Vögel in dieser Zeit stören.
Daneben gibt es kleinere Gebiete mit eigenem Charakter. In Bremen-Burglesum liegt das Ruschdahlmoor, in Bremen-Blumenthal die Heide- und Weiherlandschaft von Eispohl und Sandwehen, in Bremen-Vegesack die Hammersbecker Wiesen. Moor, Heide und Feuchtwiese reagieren empfindlich auf Entwässerung, Befahren und Stoffeinträge. Eine Begleitung vor Ort sorgt dafür, dass Vorgaben nicht erst nach dem Schaden auffallen.

Wir überwachen und dokumentieren umweltrelevante Auflagen: Schutz von Vegetation, Abgrenzung von Biotopen und Einhaltung der Vorgaben aus der Genehmigung.
Wo Amphibien- oder Reptilienzäune vorgeschrieben sind, werden sie regelmäßig kontrolliert. Funde werden festgehalten und nach den Vorgaben der Fachbehörde behandelt.
Wir informieren die ausführenden Firmen über Sperrbereiche, Zeiten und Auflagen, damit Arbeiten nicht versehentlich in geschützte Flächen reichen.
Kontrollen und Abweichungen werden mit Datum und Ort festgehalten, sodass Sie gegenüber der Behörde einen Nachweis haben.
Auflagen aus der Genehmigung werden im Alltag eingehalten und belegt.
Konflikte mit der Naturschutzbehörde werden früh erkannt und nicht erst bei einer Kontrolle.
Gewerke wissen, wo sie arbeiten dürfen und wo nicht.
Baustopps wegen vermeidbarer Verstöße werden unwahrscheinlicher.
→ Grenzen werden im Gelände markiert und den Gewerken erklärt. Kontrollgänge prüfen, dass Fahrwege und Lager innerhalb bleiben.
→ Brutzeiten werden bei Terminen berücksichtigt, laute Arbeiten wenn möglich außerhalb dieser Phasen geplant. Die Fachbehörde entscheidet, was zulässig ist.
→ Wir kontrollieren, dass Wasser nicht unbeabsichtigt abgeleitet wird und keine Stoffe in empfindliche Flächen gelangen.
→ Auflagen werden in eine Kontrollliste übertragen und regelmäßig abgehakt. Abweichungen gehen sofort an die Bauleitung.
Wohn- und Gewerbebau in Stadtteilen wie Bremen-Borgfeld und Bremen-Burglesum, die an Wümme- und Lesumniederung grenzen.
Linienbaustellen durch Wiesen, Gräben und Fleete, bei denen Wasserhaushalt und Brutzeiten zu beachten sind.
Neue Hallen und Zufahrten in Randlagen mit angrenzenden Gehölzen, Weihern oder Heide.
Uferbefestigung, Siele und Gräben an Weser, Ochtum, Wümme und Geeste.

Wir lesen mit Ihnen die Vorgaben aus Genehmigung und Naturschutz und legen fest, was zu kontrollieren ist.
Sperrbereiche werden markiert, Brut- und Rastzeiten in den Terminplan eingetragen.
Wir kontrollieren regelmäßig, halten Funde und Abweichungen fest und melden sie der Bauleitung.
Alle Kontrollen werden mit Datum und Ort festgehalten und stehen Ihnen als Nachweis zur Verfügung.
Wenn in Bremen-Borgfeld eine Baustelle an die Borgfelder Wümmewiesen grenzt, dann liegt die Arbeitsgrenze oft nur wenige Meter vom Schutzgebiet. Ohne Markierung fährt irgendwann ein Fahrzeug darüber hinaus. Mit Abgrenzung, Einweisung der Gewerke und Kontrollgängen bleibt der Eingriff auf das Baufeld beschränkt.
Wenn zusätzlich in der Brutzeit gearbeitet wird, dann entscheidet die Fachbehörde, welche Arbeiten zulässig sind. Die Begleitung hält fest, was wann gemacht wurde. So zeigen sich Abweichungen früh.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Umweltkontrollen hängen eng mit Baustelleneinrichtung und Logistik zusammen. Wo Lager und Fahrwege liegen, entscheidet, ob Schutzflächen berührt werden. Wir stimmen beides von Anfang an ab.
Auch Entsorgung und Reinigung gehören dazu. Wenn operative Baulogistik im Einsatz ist, werden Abfälle so gesammelt, dass nichts in Gewässer oder Wiesen gelangt.
Wenn die Genehmigung sie verlangt oder die Baustelle an Schutzgebiete, Gewässer oder Brutflächen grenzt. Das Land hat 20 Naturschutzgebiete und drei Wasserschutzgebiete. Ob eine Begleitung nötig ist, ergibt sich aus den Auflagen im Einzelfall.

Schreiben Sie uns kurz, wo gebaut wird und welche Auflagen vorliegen. Wir melden uns und besprechen, was auf der Baustelle zu kontrollieren ist.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Bremen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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