
Bremen-Westend ist dicht bebaut, doch zwischen den Häuserzeilen und am Waller Grün stehen viele ältere Bäume. Eichen, Hainbuchen und Feldahorn prägen die Freiflächen der Nachkriegssiedlungen. Dort jagen Fledermäuse und Vögel suchen Nahrung. Regenwasser soll auf den Grundstücken versickern.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass die Umweltauflagen aus Genehmigung und Bebauungsplan auf der Baustelle eingehalten werden. Wir kontrollieren Baumschutz, Fällzeiten, Bodenschutz und Entwässerung und halten jeden Schritt schriftlich fest.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Viele Bäume fallen unter die Bremer Baumschutzverordnung. Wer für einen Neubau fällen muss, pflanzt in der Regel in gleicher Zahl und Art nach, etwa Stieleiche, Winterlinde oder Hainbuche. Gehölze dürfen nach Bundesnaturschutzgesetz nur von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden. Bäume, die bleiben, brauchen während der gesamten Bauzeit Schutz an Stamm und Wurzelbereich.
Untersuchungen an der Arndtstraße haben Großen Abendsegler und Zwergfledermaus nachgewiesen, die die Freiflächen zur Jagd nutzen. Quartiere wurden dort nicht gefunden. Auch der Grünspecht kann zur Nahrungssuche auftauchen. Vor Fällungen und Abrissarbeiten lohnt deshalb ein Blick auf Höhlen, Spalten und Nester.
Für die Arndtstraße beschreibt die Bauleitplanung eine schwierige Entwässerungslage, die Kanalisation soll bei Starkregen entlastet werden. Neue Vorhaben lösen das mit Versickerung auf dem Grundstück, etwa in Mulden. Während der Bauzeit dürfen diese Flächen nicht verdichtet oder mit Schlamm zugesetzt werden, sonst verlieren sie ihre Wirkung.

Wir kontrollieren Stammschutz, Absperrungen im Wurzelbereich und Abstände von Lager und Fahrwegen. Schäden melden wir sofort der Bauleitung.
Vor Fällungen prüfen wir mit den beauftragten Fachleuten, ob Nester oder Höhlen besetzt sind. Außerdem achten wir darauf, dass Arbeiten im erlaubten Zeitraum stattfinden.
Flächen, auf denen später Regenwasser versickern soll, werden abgegrenzt und nicht befahren. Oberboden wird getrennt gelagert und vor Vermischung geschützt.
Jede Kontrolle wird mit Datum, Foto und Befund festgehalten. Die Berichte stehen Bauherr und Naturschutzbehörde jederzeit zur Verfügung.
Auflagen aus Genehmigung und Bebauungsplan werden auf der Baustelle sichtbar umgesetzt.
Konflikte mit Schonzeiten und Artenschutz fallen auf, bevor sie den Bau stoppen.
Geschützte Bäume und Versickerungsflächen überstehen die Bauzeit.
Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Abnahme durch die Behörden.
→ Wir markieren den Wurzelbereich, legen eine Fahrspur mit Lastverteilung fest und prüfen, ob Handaushub nötig ist. Die Abstimmung läuft vorab mit der Bauleitung.
→ Wir weisen früh auf die Schonzeit hin. Fällungen werden in den Winter vorgezogen, oder die Fachleute prüfen, ob eine Ausnahme möglich ist.
→ Die Fläche wird abgesperrt und im Lageplan als Tabuzone geführt. Verstöße melden wir, damit Verdichtungen rechtzeitig behoben werden.
→ Die Arbeiten an dieser Stelle ruhen, bis die beauftragte Fachperson den Befund geprüft hat. Wir halten alles fest und setzen die Vorgaben auf der Baustelle um.
Vorhaben am Waller Grün, bei denen Baumbestand, Wegeverbindungen und Grünflächen geschützt werden müssen.
Bauen auf Freiflächen zwischen Zeilen, wo junge Gehölze weichen und geschützte Bäume bleiben sollen.
Arbeiten an Dächern und Nebengebäuden, die Vögeln und Fledermäusen Unterschlupf bieten können.
Bauprojekte, deren Entwässerungskonzept Mulden auf dem Grundstück vorsieht, die während der Bauzeit unberührt bleiben müssen.

Wir lesen Genehmigung, Bebauungsplan und Gutachten und leiten daraus die Kontrollpunkte ab.
Bäume, Versickerungsflächen und sensible Bereiche werden markiert und im Lageplan eingetragen.
Wir prüfen Schutzmaßnahmen, Fällzeiten und Bodenschutz in festen Abständen.
Befunde gehen an Bauleitung und Behörde, am Ende steht ein vollständiger Bericht.
Liegt ein Bauvorhaben in Bremen-Westend am Rand des Waller Grüns und sollen für die Neubauten einige Bäume weichen, dann prüfen wir vor Beginn mit den Fachleuten den Bestand, legen die Fällung in die Zeit zwischen Oktober und Februar und schützen alle übrigen Bäume mit Stammschutz und Absperrung.
Sieht die Entwässerungsplanung Versickerungsmulden vor, dann grenzen wir diese Flächen vom ersten Tag an ab. Fahrwege und Lager bleiben außerhalb. Wir kontrollieren regelmäßig, ob die Absperrung hält.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Auflagen lassen sich nur halten, wenn Einrichtung und Logistik sie kennen. Deshalb fließen Tabuzonen, Baumschutz und Fällzeiten in den Lageplan und in die Einweisung aller Gewerke ein.
Für Baustellen in Bremen-Westend stimmen wir die Umweltkontrollen mit Bauleitung, Gutachtern und Naturschutzbehörde ab. Ändert sich der Bauablauf, passen wir die Kontrollen an und prüfen dabei, ob Auflagen betroffen sind.
Viele ältere Bäume fallen unter die Bremer Baumschutzverordnung, auch auf privaten Grundstücken. Ob ein bestimmter Baum betroffen ist, ergibt sich aus Stammumfang und Art. Für Fällungen ist meist eine Genehmigung mit Ersatzpflanzung nötig.

Schicken Sie uns Genehmigung und Bauzeitenplan. Wir zeigen Ihnen, welche Kontrollen nötig sind und wie sie in den Bauablauf passen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Bremen-Westend. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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