
Vor Bremen-Fähr-Lobbendorf fließt die Weser als Teil des FFH-Gebiets „Weser zwischen Ochtummündung und Rekum“. Das Schutzgebiet umfasst 447 Hektar Wasserfläche des tidebeeinflussten Unterlaufs bis zur Linie des mittleren Tidehochwassers. Geschützt sind dort wandernde Fischarten: Finte, Flussneunauge und Meerneunauge. An Land kommen alte Parkbäume am Geesthang und Grundstücke mit langer gewerblicher Vornutzung hinzu.
Unsere ökologische Baubegleitung übersetzt die Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten in den Baustellenalltag. Wir kontrollieren Schutzzäune und Baumschutz, achten auf Ruhezeiten für bestimmte Arbeiten und dokumentieren, was auf der Baustelle für Wasser, Tiere und Boden getan wurde.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Weser ist hier Wanderstrecke und Laichgewässer. Nach dem Standarddatenbogen liegt der Schwerpunkt der Laichaktivität der Finte unterhalb der Lesummündung, also in dem Abschnitt, an dem auch Fähr-Lobbendorf liegt. Gelaicht wird etwa von Anfang Mai bis Mitte Juni, die Art gilt als lärmempfindlich. Rammarbeiten oder lautes Gerät an der Uferkante gehören deshalb in eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
Am Westrand liegt Wätjens Park, ein rund 35 Hektar großer Landschaftspark am Rand der Osterholzer Geest, der seit 2007 als Ganzes unter Denkmalschutz steht. Alte Bäume am Geesthang prägen auch die Grundstücke weiter östlich. Wurzelbereiche, Kronen und Höhlen in Altbäumen verlangen Schutz vor Baufahrzeugen, Lagerflächen und Fällungen zur falschen Jahreszeit.
Der dritte Punkt ist der Boden. Auf früher gewerblich genutzten Flächen am Ufer nennt die Bauleitplanung Altablagerungen und Bodenverunreinigungen. Dort darf Regen- oder Grundwasser aus der Baugrube nicht ungeprüft in die Weser gelangen. Belasteter Aushub braucht einen abgedeckten Platz.

Wir prüfen die Auflagen zu Gewässer, Artenschutz und Baumschutz. Abweichungen halten wir mit Foto und Datum fest.
Wir kontrollieren Ölbindemittel, Betankungsplätze, Absetzbecken und den Umgang mit Bauwasser, damit nichts ungefiltert in den Fluss gelangt.
Schutzzäune um Wurzelbereiche, Stammschutz und Abstände für Kranschwenks werden regelmäßig geprüft und nach Bauzaunumbauten neu kontrolliert.
Wo eine Genehmigung Amphibien- oder Reptilienzäune verlangt, kontrollieren wir sie nach Vorgabe und dokumentieren die Funde.
Auflagen zum FFH-Gebiet und zum Baumschutz werden im Alltag umgesetzt, nicht erst bei der Abnahme bemerkt.
Lärmintensive Arbeiten am Ufer landen nicht zufällig in der Laichzeit.
Bauwasser und belasteter Aushub bleiben unter Kontrolle.
Eine lückenlose Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber den Behörden.
→ Wir weisen früh auf das Zeitfenster hin, damit der Bauzeitenplan lärmintensive Arbeiten in Abstimmung mit der Behörde verschiebt oder leisere Verfahren geprüft werden.
→ Wir zäunen den Bereich ab, markieren Fahrwege und sprechen Verstöße sofort bei der Bauleitung an.
→ Wir achten darauf, dass es erst nach Prüfung und gegebenenfalls Behandlung abgeleitet wird. Menge und Weg dokumentieren wir.
→ Wir erinnern an die gesetzliche Schonzeit für Gehölze vom 1. März bis 30. September und an die nötige Kontrolle auf Nester und Höhlen vor jedem Eingriff.
Gründungen, Uferbefestigungen und Anlegestellen am Rand des FFH-Gebiets der Weser.
Bauten und Leitungsarbeiten am Rand des denkmalgeschützten Landschaftsparks mit altem Baumbestand.
Neubau auf Grundstücken mit Altablagerungen, bei denen Boden und Bauwasser kontrolliert werden müssen.
Vorhaben nahe dem Gewässer am westlichen Ende der Uferflächen, wo Uferschutz und Wasserqualität zählen.

Wir lesen Genehmigung, FFH-Vorprüfung, Baumgutachten und Bodengutachten und leiten daraus Kontrollpunkte ab.
Baumzäune, Betankungsplätze, Absetzbecken und gesperrte Flächen werden vor Baubeginn eingerichtet und abgenommen.
Wir gehen die Kontrollpunkte nach festem Rhythmus ab und melden Mängel noch am selben Tag.
Berichte mit Fotos und Daten fassen zusammen, was eingehalten, verbessert oder nachgeholt wurde.
Soll in Bremen-Fähr-Lobbendorf am Ufer eine Halle gegründet oder eine Uferbefestigung erneuert werden, dann klären wir zuerst, welche Auflagen das FFH-Gebiet nach sich zieht. Fallen Ramm- oder Vibrationsarbeiten an, markieren wir im Bauzeitenplan die Wochen von Mai bis Mitte Juni. Während der Bauzeit prüfen wir Betankung, Absetzbecken und Ufersicherung.
Liegt die Baustelle am Rand des Parks oder an einem Grundstück mit Altbäumen am Hang, dann zäunen wir die Wurzelbereiche vor Baubeginn ab und kontrollieren sie wöchentlich. Steht eine Fällung an, achten wir auf die Schonzeit und auf die Untersuchung der Bäume auf Höhlen.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Schutzflächen, Baumzäune und Betankungsplätze stehen im Einrichtungsplan. Die Logistik leitet Fahrzeuge an Wurzelbereichen vorbei, das operative Team hält abgedeckte Haufwerke für belasteten Aushub bereit.
Unsere Kontrollen fließen in einen Bericht, den Sie an Behörden und Gutachter weitergeben können. So bleibt der Umweltschutz auf Baustellen in Bremen-Fähr-Lobbendorf Teil des Bauablaufs und kein Nachtrag.
Die Weser vor dem Ortsteil gehört zum FFH-Gebiet „Weser zwischen Ochtummündung und Rekum“. Arbeiten, die auf den Fluss wirken können, etwa laute Gründungen oder Einleitungen, müssen mit den Schutzzielen für Finte und Neunaugen vereinbar sein. Was konkret gilt, steht in der Genehmigung.

Senden Sie uns Genehmigung und Gutachten. Wir planen die Umweltkontrollen und die ökologische Baubegleitung für Ihr Vorhaben in Bremen-Fähr-Lobbendorf.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Bremen-Fähr-Lobbendorf. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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