
Auf größeren Baustellen reicht die allgemeine Erstversorgung nicht immer aus. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten mindestens einen Betriebssanitäter. Kaufmännische Mitarbeiter zählen dabei mit. Im Land Bremen erreichen vor allem Hochbauvorhaben, Hallenprojekte und Hafenbaustellen diese Größe.
Wir planen den Sanitätsdienst mit Ihnen vorab: Wie viele Personen arbeiten gleichzeitig auf dem Gelände? Wo liegen die Zufahrten für den Rettungsdienst? Welche Gefahren gibt es durch Wasser, Höhe oder Gerät? Daraus ergibt sich, wie der Dienst aufgestellt wird.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Pflicht gilt nach der Vorschrift ab mehr als 100 anwesenden Beschäftigten auf einer Baustelle. Eingesetzt werden dürfen nur Personen, die von einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurden und Grundausbildung sowie Aufbaulehrgang absolviert haben. Eine Fortbildung ist in regelmäßigen Abständen erforderlich. Bei der Planung ist deshalb zu klären, wann der Schwellenwert erreicht wird. Das sollte nicht erst am Tag geschehen, an dem er überschritten ist.
Das Land besteht aus zwei Städten, die rund 50 Kilometer auseinanderliegen. Zwischen ihnen verläuft niedersächsisches Gebiet. Für den Rettungsdienst heißt das: Die Wege hängen davon ab, auf welcher Seite der Weser und in welchem Stadtteil die Baustelle liegt. In Bremen-Vegesack oder Bremen-Obervieland können sie anders aussehen als in der Innenstadt. Ein Rettungsplan klärt vorab, wo Fahrzeuge halten und wie sie das Gelände erreichen.
Viele Baustellen im Land liegen am Wasser. Die Weser ist von den Gezeiten beeinflusst, die Häfen nehmen mehr als 30 Quadratkilometer ein. Arbeit am Ufer, auf Kaimauern oder auf Schiffen bringt Absturz- und Wassergefahren mit sich. Dazu kommt Arbeit in der Höhe bei Hochbau und Kranbetrieb. Ein Sanitätskonzept berücksichtigt, wo solche Gefahren liegen und wie schnell Hilfe dort sein kann.

Ausgebildete Betriebssanitäter übernehmen die Erstversorgung bei Verletzungen, binden den Rettungsdienst ein und dokumentieren Vorfälle. Der Einsatz wird nach Größe der Baustelle abgestimmt.
Wir halten fest, wo Rettungsfahrzeuge zufahren, wo sie warten und wer sie am Tor empfängt. Der Plan wird der Bauleitung und den Gewerken bekannt gemacht.
Zusätzlich lassen sich Brandschutzhelfer einplanen, die Löscheinrichtungen kennen und bei Evakuierung unterstützen. Umfang und Besetzung klären wir nach Bedarf.
Ob ein Sanitätsraum oder Sanitätscontainer nötig ist, besprechen wir nach Absprache mit Ihnen. Auch Material wie ein Defibrillator wird nur nach Absprache vorgesehen.
Sie erfüllen die Vorgabe der Unfallverhütungsvorschrift, wenn der Schwellenwert erreicht wird.
Verletzte werden erstversorgt, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Der Rettungsdienst findet Zufahrt und Treffpunkt, weil beides vorher festgelegt wurde.
Vorfälle sind dokumentiert. Die Bauleitung behält den Überblick.
→ Wir planen anhand der Belegungsübersicht des Bauablaufs, wann der Sanitätsdienst gebraucht wird. Das Ergebnis stimmen wir mit der Bauleitung ab.
→ Zufahrt und Treffpunkt werden vorab festgelegt und der Leitstelle des Rettungsdienstes auf Wunsch mitgeteilt.
→ Der Alarmplan sieht vor, wer die Lage beurteilt und wie die Rettung erfolgt. Je nach Bauwerk wird das gesondert abgesprochen.
→ Der Plan wird je Baustelle erstellt und nicht von einer anderen Baustelle übernommen.
Bürogebäude und Wohnanlagen, bei denen zeitweise mehr als 100 Personen gleichzeitig arbeiten.
Große Hallen und Lagerflächen mit Kran- und Staplerverkehr.
Baumaßnahmen an Kaimauern, Ufern und Hafenbecken, bei denen Absturz- und Wassergefahren bestehen.
Brücken- und Straßenbau mit Arbeiten in der Höhe und langen Rettungswegen.

Wir fragen, wie viele Personen wann auf dem Gelände arbeiten. Danach prüfen wir, ab wann der Schwellenwert erreicht wird.
Zufahrt, Treffpunkt und Alarmweg werden festgelegt und mit Bauleitung und Gewerken abgestimmt.
Der Sanitätsdienst wird nach Plan besetzt. Ausstattung und Sanitätsraum klären wir nach Absprache.
Mit dem Bauablauf ändern sich Belegung und Gefahren. Wir passen den Plan an, wenn Sie uns Bescheid geben.
Wenn auf einer Hafenfläche ein großes Hallenprojekt mit mehreren hundert Beschäftigten läuft, dann ist die Grenze von 100 überschritten. Ein Betriebssanitäter ist Pflicht. Der Rettungsweg muss über ein Gelände führen, auf dem Lkw, Kräne und Gabelstapler im Einsatz sind. Der Plan legt fest, wo der Rettungswagen hält.
Wenn ein Hochhaus im Bau ist, dann kommt die Höhe hinzu. Der Alarmplan regelt, wie eine verletzte Person nach unten kommt und wer den Zugang für den Rettungsdienst öffnet. Wie viele Sanitäter und welche Ausstattung nötig sind, wird nach Absprache festgelegt.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst arbeitet mit Zugangskontrolle und Baustelleneinrichtung zusammen. Das Torpersonal weiß, wo der Rettungsdienst hereinfährt. Die Einrichtung hält diesen Weg frei.
Wenn Logistik-Management im Einsatz ist, werden Lieferfenster so gelegt, dass die Rettungszufahrt nicht durch wartende Fahrzeuge blockiert wird.
Nach der DGUV Vorschrift 1 ist er auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten Pflicht. Kaufmännische Mitarbeiter werden mitgezählt. Wir helfen Ihnen, den Zeitpunkt anhand des Bauablaufs einzuschätzen.

Schildern Sie uns kurz Größe und Lage Ihres Vorhabens. Wir melden uns und klären gemeinsam, wie der Sanitätsdienst aufgestellt wird.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Bremen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit