
Lehesterdeich grenzt unmittelbar an eines der großen Bremer Schutzgebiete. Das Naturschutzgebiet Westliches Hollerland umfasst rund 293 Hektar und wird von Lehesterdeich, dem Hollergrund, dem Kuhgrabenweg und der A 27 eingefasst. Seit 2004 steht es zusätzlich unter dem Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Wer in Bremen-Lehesterdeich am Siedlungsrand baut, arbeitet damit in Sichtweite eines Lebensraums, in dem gefährdete Pflanzen, Fische, Libellen und Wiesenvögel vorkommen. Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass Auflagen eingehalten, Gräben geschützt und Brutzeiten beachtet werden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das Hollerland ist von einem Grabennetz von etwa 90 Kilometern Länge durchzogen. Diese Gräben sind Lebensraum für 26 Libellenarten. Dazu kommen bundesweit gefährdete Fischarten wie Moderlieschen, Steinbeißer und Schlammpeitzger. Schon eine geringe Menge Schlamm, Zementwasser oder Öl kann hier Schaden anrichten. Entwässerung und Lagerung auf Baustellen in Gewässernähe brauchen deshalb besondere Sorgfalt.
Das Gebiet ist ein wichtiger Brutplatz für Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz und Rotschenkel und ein Rastplatz für Zugvögel. Lärm, Licht und Bewegung am Rand können brütende Vögel stören. Bauzeiten, Beleuchtung und Arbeitsbereiche am Siedlungsrand sollten deshalb auf die Brutzeit abgestimmt werden.
Eine Besonderheit ist die Pannlake, eine Binnensalzstelle, die aus dem Salzstock bei Lilienthal gespeist wird. Dort wachsen Salzpflanzen, die sonst vor allem an der Küste vorkommen. Insgesamt sind im Hollerland mehr als 40 Pflanzenarten der Roten Liste nachgewiesen. Eingriffe in Boden und Wasserhaushalt am Rand können solche Standorte beeinträchtigen.

Wir kontrollieren Abstände zu Gräben, Schutzzäune, Absetzbecken und Entwässerung. Betankung und Lagerung wassergefährdender Stoffe prüfen wir auf geeigneten Untergrund und Auffangwannen.
Vor Baubeginn prüfen wir Flächen auf Vorkommen geschützter Arten. Während der Brutzeit achten wir darauf, dass Arbeiten am Siedlungsrand mit den Auflagen vereinbar sind.
Baufelder werden markiert und abgegrenzt. Wir achten darauf, dass Oberboden getrennt gelagert, Verdichtung vermieden und keine Fläche außerhalb des genehmigten Bereichs befahren wird.
Jede Kontrolle wird mit Foto, Datum und Befund festgehalten. Die Berichte dienen als Nachweis gegenüber Naturschutz- und Wasserbehörde.
Auflagen von Naturschutz- und Wasserbehörde werden nachweisbar eingehalten.
Gräben und Schutzgebiet bleiben vor Einträgen geschützt.
Konflikte mit Artenschutz und Brutzeiten werden vor dem Baustopp erkannt.
Lückenlose Berichte erleichtern Abnahme und Rückfragen der Behörden.
→ Wir prüfen Absetzbecken, Rückhalt und Schutzzäune, veranlassen mit der Bauleitung sofortige Abhilfe und dokumentieren den Vorgang für die Behörde.
→ Wir stimmen Arbeitsbereiche und Zeiten mit den Auflagen ab, halten Abstand zu Brutflächen und achten darauf, dass Licht nicht in das Schutzgebiet strahlt.
→ Feste Abgrenzung, klare Einweisung der Fahrer und regelmäßige Kontrolle verhindern, dass geschützter Boden verdichtet wird.
→ Wir übersetzen die Nebenbestimmungen in eine verständliche Liste für Bauleitung und Gewerke und prüfen ihre Einhaltung vor Ort.
Wohnungsbau und Ergänzungen im Hollergrund und an anderen Rändern, die direkt an das Naturschutzgebiet grenzen.
Bau und Unterhaltung von Leitungen, Durchlässen und Entwässerungsanlagen im Bereich des Grabennetzes.
Arbeiten im Umfeld der A 27 und an Verkehrswegen, die an das Hollerland grenzen.
Hallen und Parkflächen im Gewerbegebiet Horn-Lehe West/Haferwende, bei denen Regenwasser geordnet abgeleitet werden muss.

Wir lesen Genehmigung, Nebenbestimmungen und Fachgutachten und klären, welche Schutzgüter die Baustelle berührt.
Baufeld, Schutzzonen, Lager und Entwässerung werden festgelegt. Bauleitung und Gewerke erhalten eine verständliche Übersicht.
Wir prüfen regelmäßig Gräben, Abgrenzungen, Lagerung und Brutzeiten und reagieren sofort auf Mängel.
Jede Kontrolle wird dokumentiert. Zum Abschluss erhalten Sie einen Bericht für Bauherr und Behörden.
Entsteht ein Wohngebäude am Rand des Hollergrunds, dann grenzt das Baufeld an Grünland und Gräben, die zum Naturschutzgebiet gehören oder in es entwässern. Wir prüfen vor Baubeginn die Auflagen, markieren das Baufeld, lassen einen Schutzzaun zum Graben setzen und legen fest, wo Material und Maschinen stehen dürfen.
Fällt der Baubeginn in die Brutzeit der Wiesenvögel, dann stimmen wir mit der Bauleitung ab, in welcher Reihenfolge gearbeitet wird und wo Abstand gehalten werden muss. Bei jeder Kontrolle prüfen wir Entwässerung und Abgrenzung und halten den Zustand im Bericht fest.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Baubegleitung beginnt bei der Baustelleneinrichtung: Wo Lager, Betankung und Waschplatz stehen, entscheidet über das Risiko für die Gräben.
Auch Logistik und Sicherheit tragen dazu bei. Lieferfahrzeuge bleiben auf festgelegten Wegen, Streifen melden Auffälligkeiten an der Grenze zum Schutzgebiet. So werden Umweltkontrollen in Bremen-Lehesterdeich Teil des täglichen Ablaufs.
Weil viele Ränder des Ortsteils an das Naturschutzgebiet Hollerland grenzen, das auch als europäisches FFH-Gebiet geschützt ist. Genehmigungen enthalten dort häufig Auflagen zu Gewässern, Artenschutz und Bauzeiten, deren Einhaltung nachgewiesen werden muss.

Schicken Sie uns Lage und Auflagen Ihres Vorhabens in Bremen-Lehesterdeich. Wir sagen Ihnen, welche Umweltkontrollen sinnvoll sind.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Bremen-Lehesterdeich. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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