
Auf Baustellen in Niedersachsen arbeiten zeitweise viele Menschen gleichzeitig, etwa bei Hallen, Brücken, Hafenanlagen oder Energieprojekten. Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Beschäftigten ein Betriebssanitäter erforderlich. Ob die Grenze erreicht wird, entscheidet die Zahl der Personen auf der Fläche.
Betriebssanitäter versorgen Verletzte und Erkrankte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Wir planen mit, wie der Sanitätsdienst zur Baustelle passt: Standort, Wege, Alarmkette und Abstimmung mit der Bauleitung.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Niedersachsen hat 47.710 Quadratkilometer Fläche und viele ländliche Räume. Auf Baustellen zwischen Heide, Moor und Küste kann der Weg des Rettungsdienstes länger sein als in der Stadt. Wer dort baut, plant den Rettungsweg mit: Zufahrt für Fahrzeuge, ein Treffpunkt am Tor und eine klare Wegbeschreibung für die Leitstelle. Wir tragen diese Punkte in das Konzept ein.
Dazu kommt die Arbeit am Wasser und in der Höhe. An Küste, Emsmündung, Elbe und Weser, an Kanälen wie dem Mittellandkanal und auf Windkraftbaustellen sind Absturz und Ertrinken denkbare Gefahren. Der Sanitätsdienst stimmt sich mit Rettungskonzept und Bauleitung ab, damit im Notfall jeder Handgriff bekannt ist.
Die Rechtsgrundlage ist klar: Eingesetzt werden dürfen nur Personen, die von einer durch die Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden. Wie viele Sanitäter nötig sind und welche Ausstattung bereitsteht, klären wir nach Absprache mit Ihnen und Ihrem Sicherheitskoordinator.

Wir klären mit Ihnen, wie viele Personen zeitgleich arbeiten, wo die Gefahren liegen und wie der Sanitätsdienst aufgestellt wird.
Wir legen fest, wo Erste Hilfe geleistet wird und wie Rettungsfahrzeuge zur Verletzten gelangen. Ein Sanitätscontainer ist nach Absprache möglich.
Notrufnummern, Treffpunkt und Zuständigkeiten werden festgelegt und der Baustelle bekannt gemacht.
Einsätze und Vorfälle werden festgehalten und an die Bauleitung weitergegeben. Sachmittel wie Trage oder Sauerstoff stellen wir nach Absprache bereit.
Die gesetzliche Vorgabe für Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten wird erfüllt.
Erste Hilfe ist an einer bekannten Stelle organisiert.
Rettungsdienst und Baustelle sprechen dieselbe Wegbeschreibung.
Vorfälle sind dokumentiert und für Bauleitung und Versicherung nachvollziehbar.
→ Zufahrt, Treffpunkt und Anfahrtsbeschreibung werden vorab abgestimmt, damit Einsatzkräfte die Stelle ohne Umweg erreichen.
→ Rettungsmittel und Alarmwege am Ufer werden mit der Bauleitung festgelegt, bevor die Arbeiten beginnen. Ausstattung folgt nach Absprache.
→ Für Gerüste, Masten und Kräne wird besprochen, wie Verletzte versorgt und gerettet werden können. Außerdem wird geklärt, wer dafür zuständig ist.
→ Neue Firmen erhalten eine Einweisung in Alarmweg und Sammelplatz. So kennt jeder die Meldekette, auch wenn die Zahl der Beschäftigten schwankt.
Große Werksbauten im Raum Hannover, Braunschweig und Wolfsburg bringen viele Gewerke gleichzeitig auf die Fläche.
Arbeiten am Wasser an der Nordseeküste oder an Kanälen verlangen abgestimmte Rettungswege.
Anlagenbau auf Feld und Heide bedeutet Arbeit in der Höhe und lange Wege für den Rettungsdienst.
Bei großen Verkehrsprojekten arbeiten viele Kolonnen entlang der Strecke. Treffpunkte müssen für alle erreichbar sein.

Wir fragen Zahl der Beschäftigten, Bauphasen und Gefahrenstellen ab und prüfen, ob die Grenze von 100 erreicht wird.
Standort, Rettungsweg, Alarmkette und Sachmittel nach Absprache werden festgelegt und mit der Bauleitung besprochen.
Beteiligte Firmen erfahren, wie im Notfall gehandelt wird und wo der Treffpunkt liegt.
Einsätze werden dokumentiert. Ändern sich Belegschaft oder Bauabschnitt, wird das Konzept angepasst.
Entsteht in Niedersachsen ein Industriebau, etwa bei Salzgitter, Wolfsburg oder Emden, dann steigt die Zahl der Beschäftigten mit jedem Bauabschnitt. Wenn zu Spitzenzeiten mehr als 100 Personen anwesend sind, gilt die Pflicht aus der Vorschrift. Wir erfassen die Zahl je Phase und planen den Sanitätsdienst entsprechend.
Wird dann ein Abschnitt am Wasser oder in großer Höhe gebaut, wird das Konzept ergänzt. Die Alarmkette wird neu besprochen. Alle Firmen erhalten die Änderung mitgeteilt.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst nutzt die Wege des Einrichtungsplans. Tor, Treffpunkt und Rettungszufahrt werden gemeinsam mit der Zugangskontrolle freigehalten, damit Einsatzfahrzeuge ohne Prüfung durchkommen.
Mit dem Logistik-Management stimmen wir ab, dass Lieferverkehr die Rettungswege nicht blockiert. Für Baustellen in Niedersachsen mit mehreren Zufahrten legen wir fest, welche Zufahrt im Ernstfall genutzt wird.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn mehr als 100 Beschäftigte anwesend sind. Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen. Wir helfen Ihnen, diese Zahl je Bauphase zu ermitteln.

Nennen Sie uns Lage, Zahl der Beschäftigten und Bauzeit. Wir stimmen mit Ihnen ab, wie der Sanitätsdienst auf Ihrer Baustelle aussehen kann.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Niedersachsen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit