
Auf Baustellen können Unfälle passieren. Entscheidend ist, wie schnell Hilfe beginnt. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 regelt in § 27 den Sanitätsdienst im Betrieb. Danach ist auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich. Mitgezählt werden auch kaufmännische Mitarbeiter.
In Nordrhein-Westfalen mit seinen vielen Großbaustellen wird diese Schwelle häufig erreicht. Wir planen Betriebssanitäter für Baustellen, die sie brauchen. Einsatz und Meldewege stimmen wir mit Ihnen ab. Was an Ausstattung dazugehört, vereinbaren wir nach Absprache.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Eingesetzt werden dürfen nur Personen, die von einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurden und an einer Grundausbildung und einem Aufbaulehrgang teilgenommen haben. So steht es in den Regeln der Unfallversicherung. Vorgesehen ist zudem eine regelmäßige Fortbildung. Wir achten bei der Planung darauf, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Großbaustellen mit über 100 Beschäftigten gibt es im Land überall: bei Gewerbe- und Logistikhallen an den Kanälen, bei Quartieren in Köln, Düsseldorf oder Essen und bei Infrastrukturvorhaben. Die Wege des Rettungsdienstes sind im Ballungsraum oft kurz. Auf der Baustelle selbst aber zählen die ersten Minuten, bis Hilfe eintrifft. Dafür ist der Sanitätsdienst da.
Ein Teil der Arbeit findet am Wasser oder in der Höhe statt, etwa an Kanälen und am Rhein, bei Talsperren im Sauerland und in der Eifel oder an Fassaden und Brücken. Dort sind die Verletzungsmuster andere. Der Weg zum Verletzten ist schwieriger. Im Einsatzplan halten wir fest, wo Rettungswege liegen und wo Rettungsdienst und Sanitäter sich treffen.

Wir prüfen, ob die Schwelle von 100 Versicherten erreicht ist. Den Einsatz planen wir nach Bauablauf und Zahl der Beschäftigten.
Betriebssanitäter übernehmen die Erstversorgung, bis der Rettungsdienst eintrifft. Zu Material und Geräten sprechen wir mit Ihnen nach Absprache.
Rettungswege, Treffpunkte und Zufahrten werden festgelegt und dem Rettungsdienst bekannt gemacht.
Vorfälle und Versorgungen werden festgehalten und an die Bauleitung gemeldet.
Die gesetzliche Schwelle von 100 Versicherten ist im Blick.
Erstversorgung beginnt auf der Baustelle und nicht erst bei Eintreffen des Rettungsdienstes.
Rettungswege sind vorab festgelegt und bekannt.
Vorfälle werden dokumentiert.
→ Wir prüfen die Beschäftigtenzahl je Bauphase und passen den Sanitätsdienst an, wenn die Schwelle von 100 erreicht wird.
→ Rettungswege und Treffpunkte werden im Plan festgelegt und mit dem Rettungsdienst abgestimmt.
→ Im Einsatzplan stehen die Zugänge zu Verletzten an Kanälen, Fassaden und Brücken. Ausstattung nach Absprache.
→ Zufahrten für Rettungsfahrzeuge werden freigehalten und mit der Verkehrssicherung abgestimmt.
Große Hallen an Kanälen und Autobahnen bringen viele Beschäftigte auf eine Fläche.
In Köln, Düsseldorf oder Essen arbeiten viele Gewerke nebeneinander. Die Schwelle von 100 ist schnell erreicht.
Arbeit in der Höhe und am Wasser stellt eigene Anforderungen an Rettungswege.
Auf weitläufigen früheren Industrieflächen im Ruhrgebiet sind Wege lang und müssen vorab geplant sein.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Bauphasen und Besonderheiten der Baustelle.
Sanitätsplatz, Rettungswege und Meldewege werden festgelegt. Die Ausstattung besprechen wir nach Absprache.
Betriebssanitäter sind nach Plan auf der Baustelle und versorgen Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Vorfälle werden festgehalten. Der Plan wird dem Bauablauf angepasst.
Entsteht in Nordrhein-Westfalen eine große Logistikhalle an einem Kanal, etwa in Datteln oder Hamm, dann arbeiten zeitweise mehr als 100 Menschen auf der Fläche. Wir planen dann, wo der Sanitätsplatz liegt und welche Zufahrt der Rettungsdienst nimmt. Geräte und Material klären wir nach Absprache.
Verletzt sich jemand am Ufer oder auf dem Dach, übernimmt der Sanitäter die Erstversorgung und ruft bei Bedarf den Rettungsdienst. Der Plan zeigt dann, wo der Rettungswagen hält. Nach dem Einsatz wird der Vorfall dokumentiert.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst nutzt die Wege und Tore aus der Baustelleneinrichtung. Rettungswege werden dort eingezeichnet. Das Logistik-Management hält die Zufahrt frei, damit Rettungsfahrzeuge nicht an Lieferverkehr scheitern.
Mit der Baustellensicherheit stimmen wir ab, wie Rettungsdienst am Tor eingelassen wird. Bei Baustellen in Nordrhein-Westfalen mit mehreren Zufahrten legen wir fest, welches Tor im Notfall genutzt wird.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich. Mitgezählt werden auch die kaufmännischen Mitarbeiter. Wir helfen bei der Einschätzung, ob Ihre Baustelle die Schwelle erreicht.

Nennen Sie uns Größe, Lage und Zahl der Beschäftigten. Wir klären mit Ihnen, ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst nötig ist.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit