
Auf großen Baustellen sind viele Menschen gleichzeitig tätig. Bei Arbeiten mit Kran, Gerüst oder Schalung kann etwas passieren. Wichtig ist dann, dass jemand vor Ort ist, der die Erstversorgung übernimmt und den Rettungsdienst einweist.
In Neuss stehen mehrere Krankenhäuser im Stadtgebiet. Die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes hängt dennoch von Lage und Verkehr ab. Betriebssanitäter überbrücken diese Zeit. Brandschutzhelfer sorgen für Prävention und Evakuierung.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Nach der DGUV Vorschrift 1 sind Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Solche Größen erreichen in Neuss etwa Hallenneubauten in Gewerbegebieten oder Quartiersvorhaben, bei denen viele Gewerke nebeneinander arbeiten. Dort entscheidet die Beschäftigtenzahl über die Pflicht.
Im Stadtgebiet gibt es Krankenhäuser mit mehreren Standorten. Wie schnell ein Rettungswagen die Baustelle erreicht, hängt aber vom Tagesverkehr ab. Die Zufahrten zu Baustellen in der Innenstadt und im Hafenumfeld sollten daher für Rettungsfahrzeuge frei bleiben und früh abgesprochen werden.
Gefährliche Arbeiten sind Gerüst- und Kranarbeiten, Arbeiten in Baugruben und Abbrucharbeiten. Bei Vorhaben im Bestand der Innenstadt oder bei Umbauten im Hafenumfeld sind Brandgefahren durch Schweißen und Trennen zu bedenken. Hier ergänzen Brandschutzhelfer die Sanitäter.

Speziell ausgebildete Kräfte übernehmen die Erstversorgung, koordinieren den Rettungsdienst und dokumentieren Vorfälle. Welche Ausstattung vor Ort sinnvoll ist, stimmen wir nach Absprache ab.
Das Personal wird als Ersthelfer eingesetzt, damit auf der Fläche schnell jemand reagieren kann.
Sie sind in Prävention und Evakuierung geschult und achten auf Brandrisiken, etwa bei Heißarbeiten.
Rettungswege, Sammelplätze und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge werden festgelegt und der Baustelle bekannt gemacht.
Bei Verletzungen ist die Erstversorgung sofort auf der Fläche möglich.
Der Rettungsdienst wird eingewiesen und findet den Weg.
Vorfälle werden vollständig dokumentiert.
Brandschutzhelfer verringern das Risiko bei Heißarbeiten.
→ Wir legen Rettungswege und Sammelplätze fest und weisen Beschäftigte darauf ein. Wo es sinnvoll ist, ist Personal verteilt eingesetzt.
→ Die Zufahrt wird mit Verkehrsführung und Zaunlinie so geplant, dass sie frei bleibt. Der Treffpunkt für den Rettungsdienst wird vorab bekannt gemacht.
→ Wir stimmen mit der Bauleitung ab, wie Retten aus der Höhe oder Tiefe geplant wird. Ausstattung dafür klären wir nach Absprache.
→ Wir klären mit der Bauleitung die Zahl der Beschäftigten. Ab mehr als 100 Versicherten ist die Pflicht gegeben.
Hallen und Quartiersvorhaben, bei denen die gesetzliche Pflicht greift.
Hochbauten mit Arbeiten in der Höhe und besonderen Anforderungen an Rettungseinsätze.
Sanierungen mit Heißarbeiten, bei denen Brandschutzhelfer sinnvoll sind.
Arbeiten unterhalb der Geländekante mit eigenen Rettungsanforderungen.

Wir besprechen Größe, Beschäftigtenzahl und Gefahren der Baustelle mit der Bauleitung.
Rettungswege, Treffpunkt und Ausstattung werden festgelegt. Sachmittel gibt es nach Absprache.
Sanitäter und Brandschutzhelfer werden eingewiesen und stellen sich der Belegschaft vor.
Wächst die Zahl der Beschäftigten oder ändern sich Arbeiten, passen wir die Besetzung an.
Arbeiten auf einem Hallenneubau in Neuss mehr als 100 Versicherte gleichzeitig, dann ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Wir planen in diesem Fall Standort, Rettungswege und Treffpunkt für den Rettungsdienst und klären die Ausstattung nach Absprache.
Liegt eine Sanierung in der Innenstadt mit Heißarbeiten an, dann kommen Brandschutzhelfer hinzu. Sie achten auf Funkenflug und Brandlasten und kennen die Evakuierungswege des Gebäudes.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Rettungswege und Sammelplätze entstehen bei der Baustelleneinrichtung. Die Planung legt fest, wo der Rettungsdienst einfährt und welche Wege frei bleiben müssen.
Das Wachpersonal am Tor kennt den Rettungsplan und lässt Einsatzfahrzeuge ohne Verzögerung passieren. Die Logistik hält die Zufahrt frei, indem Lieferungen nicht den Rettungsweg blockieren.
Nach DGUV Vorschrift 1 gilt das bei mehr als 100 Versicherten auf der Baustelle. Bei Vorhaben in Neuss mit weniger Beschäftigten ist die Pflicht nicht gegeben, eine Absicherung kann dennoch sinnvoll sein.

Nennen Sie Beschäftigtenzahl, Bauzeit und Art der Arbeiten. Wir machen einen Vorschlag für die Besetzung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Neuss. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit