Sie wissen danach, wann der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nötig ist, wie er aufgebaut ist und wie er mit Bauzeitenplan und Logistik zusammenhängt.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Der SiGe-Plan ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung. Er beschreibt, welche Arbeitsschutzbestimmungen auf der Baustelle gelten und welche besonderen Maßnahmen für gefährliche Arbeiten vorgesehen sind. Vor allem zeigt er, wo sich die Arbeiten verschiedener Firmen zeitlich und räumlich überschneiden und wie die daraus entstehenden Gefährdungen beherrscht werden.
Der Plan ist kein Formular, das einmal ausgefüllt wird. Er ist ein Arbeitsinstrument, das mit dem Baufortschritt fortgeschrieben wird. Zuständig für die Erstellung ist der Bauherr, in der Praxis übernimmt das der SiGe-Koordinator.
Voraussetzung ist zunächst, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Dann ist ein SiGe-Plan erforderlich, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft.
| Bedingung | Erläuterung |
|---|---|
| Vorankündigung erforderlich | Mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage |
| Besonders gefährliche Arbeiten | Arbeiten nach Anhang II BaustellV, zum Beispiel mit Absturzgefahr aus großer Höhe, in Gräben ab bestimmter Tiefe, mit schweren Fertigteilen oder in der Nähe von Hochspannungsleitungen |
Die Einzelheiten zur Vorankündigung erklärt der Eintrag Vorankündigung nach BaustellV. Hinweise zu Aufbau und Inhalt geben die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere die RAB 31.
Viele Koordinatoren nutzen eine grafische Darstellung: ein Balkenplan mit Gewerken und Zeitachse, in dem Überschneidungen farbig markiert sind. Daneben liegt der Baustelleneinrichtungsplan mit Lagerflächen, Kranbereichen und Wegen. Beide zusammen zeigen, wo es eng wird.
Ein Beispiel: Auf einer Gewerbebaustelle in Hannover verschiebt sich der Rohbau um drei Wochen. Plötzlich arbeiten Dachdecker und Haustechnik gleichzeitig mit dem Rohbauer im selben Abschnitt. Ein SiGe-Plan, der nicht angepasst wird, zeigt diese Überschneidung nicht. Deshalb gehört die Fortschreibung zu jeder größeren Terminänderung und zu jeder neuen Firma.
Typische Fehler sind Textbausteine ohne Bezug zum Projekt, ein Plan, der im Container liegt, aber nie besprochen wird, und fehlende Abstimmung mit der Logistik. Gerade Anlieferungen, Kranhübe und Lagerflächen erzeugen viele Gefährdungen. Baulogistik Nord stimmt deshalb Logistikkonzept und Baustelleneinrichtung mit dem SiGe-Plan ab.
Nein. Die Gefährdungsbeurteilung erstellt jeder Arbeitgeber für seine eigenen Leute. Der SiGe-Plan betrachtet die Baustelle als Ganzes und vor allem die Überschneidungen zwischen den Firmen.
Ja, er ist nach der Baustellenverordnung vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen. Anschließend wird er während der Ausführung fortgeschrieben.
Alle Firmen auf der Baustelle sollten die für sie relevanten Teile kennen. Üblich ist, ihn bei der Einweisung neuer Firmen und in Baubesprechungen zu behandeln.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.