Sie wissen danach, welche Inhalte ein Notfallplan auf der Baustelle braucht, wer ihn kennen muss und wie er aktuell bleibt, während sich die Baustelle verändert.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Notfallplan legt fest, was bei einem Unfall, einem Brand, einem Unwetter, einem Gasaustritt oder einer Räumung der Baustelle zu tun ist: wer alarmiert, wer hilft, wohin sich alle begeben und wer die Rettungskräfte empfängt. Er ist kurz, praxisnah und für jeden auf der Baustelle verständlich.
Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 10 ArbSchG, der Arbeitgeber zu Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet, sowie aus der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.3 zu Fluchtwegen und Flucht- und Rettungsplänen. Auf Baustellen mit mehreren Firmen sollten diese Regeln abgestimmt sein, etwa über den SiGe-Plan und den SiGe-Koordinator. Das übergeordnete Gerüst bildet das Rettungskonzept, der Notfallplan ist seine Arbeitsanweisung für den Ernstfall.
| Schritt | Wer | Was |
|---|---|---|
| 1. Melden | wer den Notfall sieht | Notruf 112, dann interne Meldung an Bauleitung oder Tor |
| 2. Helfen | Ersthelfer | Erste Hilfe, Gefahrenbereich sichern, Eigenschutz beachten |
| 3. Lotsen | Torposten oder Einweiser | Zufahrt freimachen, Rettungsdienst empfangen und zur Stelle führen |
| 4. Räumen | Bauleitung, Sammelplatzverantwortliche | Alarm auslösen, Sammelplatz besetzen, Anwesenheit prüfen |
| 5. Nachbereiten | Arbeitgeber, Bauleitung | Unfallanzeige, Ursachen klären, Plan anpassen |
Gerade Schritt 3 wird oft unterschätzt. Auf weitläufigen Baustellen, etwa im Hafengebiet von Bremen oder Hamburg, verlieren Rettungswagen Minuten, wenn niemand am Tor steht und den Weg zeigt. Ein besetzter Torposten mit klarem Auftrag ist hier ein wirksamer Baustein.
Eine Baustelle verändert sich jede Woche: Zufahrten wandern, Gerüste kommen hinzu, Treppenhäuser werden geschlossen. Der Notfallplan muss mitwandern. Sinnvoll ist eine Prüfung bei jeder Änderung des Baustelleneinrichtungsplans und eine kurze Übung der Räumung, sobald die Baustelle ihre volle Belegung erreicht.
Häufige Fehler sind veraltete Telefonnummern, zugestellte Rettungswege und ein Sammelplatz, den neue Firmen nicht kennen. Der Plan gehört deshalb in jede Einweisung und gut sichtbar an Tor, Containeranlage und Treppenhäuser. Baulogistik Nord unterstützt mit Sanitätsdienst, Brandschutzhelfern und besetzten Zufahrten.
Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Wie ausführlich das schriftlich festgehalten wird, hängt von Größe und Gefährdung ab. Auf Baustellen mit mehreren Firmen ist ein gemeinsamer, abgestimmter Plan sinnvoll.
Das Rettungskonzept beschreibt grundsätzlich, wie Rettung auf der Baustelle möglich ist, etwa aus großer Höhe oder engen Schächten. Der Notfallplan ist die kurze Handlungsanweisung für alle, was im Ernstfall Schritt für Schritt passiert.
Alle Personen auf der Baustelle, also auch Beschäftigte von Nachunternehmern, Lieferfahrer mit längerem Aufenthalt und Besucher. Deshalb gehört er in die Einweisung und an gut sichtbare Stellen.
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