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Notfallplan

Sie wissen danach, welche Inhalte ein Notfallplan auf der Baustelle braucht, wer ihn kennen muss und wie er aktuell bleibt, während sich die Baustelle verändert.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Grundlage

Ein Notfallplan legt fest, was bei einem Unfall, einem Brand, einem Unwetter, einem Gasaustritt oder einer Räumung der Baustelle zu tun ist: wer alarmiert, wer hilft, wohin sich alle begeben und wer die Rettungskräfte empfängt. Er ist kurz, praxisnah und für jeden auf der Baustelle verständlich.

Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 10 ArbSchG, der Arbeitgeber zu Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet, sowie aus der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.3 zu Fluchtwegen und Flucht- und Rettungsplänen. Auf Baustellen mit mehreren Firmen sollten diese Regeln abgestimmt sein, etwa über den SiGe-Plan und den SiGe-Koordinator. Das übergeordnete Gerüst bildet das Rettungskonzept, der Notfallplan ist seine Arbeitsanweisung für den Ernstfall.

Inhalte eines Notfallplans

  • Notrufnummern und interne Meldekette: wer ruft wen an, wer informiert Bauleitung und Bauherrn.
  • Genaue Adresse und Anfahrtspunkt für Rettungsdienst und Feuerwehr, bei großen Baustellen mit Torbezeichnung.
  • Rettungswege und Rettungszufahrt, die immer frei bleiben müssen.
  • Sammelplatz und Ablauf der Vollzähligkeitsprüfung.
  • Ersthelfer, Brandschutzhelfer und, wo vorhanden, Betriebssanitäter mit Erreichbarkeit.
  • Standorte von Erste-Hilfe-Material, Feuerlöschern, Defibrillator und Rettungsgerät.
  • Szenarien mit eigenem Ablauf: Absturz, Verschüttung, Brand, Sturm, Stromunfall, Gefahrstoffaustritt, Kampfmittelfund.
  • Wer die Rettungskräfte am Tor empfängt und zur Unfallstelle lotst.

Ablauf im Ernstfall

SchrittWerWas
1. Meldenwer den Notfall siehtNotruf 112, dann interne Meldung an Bauleitung oder Tor
2. HelfenErsthelferErste Hilfe, Gefahrenbereich sichern, Eigenschutz beachten
3. LotsenTorposten oder EinweiserZufahrt freimachen, Rettungsdienst empfangen und zur Stelle führen
4. RäumenBauleitung, SammelplatzverantwortlicheAlarm auslösen, Sammelplatz besetzen, Anwesenheit prüfen
5. NachbereitenArbeitgeber, BauleitungUnfallanzeige, Ursachen klären, Plan anpassen

Gerade Schritt 3 wird oft unterschätzt. Auf weitläufigen Baustellen, etwa im Hafengebiet von Bremen oder Hamburg, verlieren Rettungswagen Minuten, wenn niemand am Tor steht und den Weg zeigt. Ein besetzter Torposten mit klarem Auftrag ist hier ein wirksamer Baustein.

Aktuell halten und üben

Eine Baustelle verändert sich jede Woche: Zufahrten wandern, Gerüste kommen hinzu, Treppenhäuser werden geschlossen. Der Notfallplan muss mitwandern. Sinnvoll ist eine Prüfung bei jeder Änderung des Baustelleneinrichtungsplans und eine kurze Übung der Räumung, sobald die Baustelle ihre volle Belegung erreicht.

Häufige Fehler sind veraltete Telefonnummern, zugestellte Rettungswege und ein Sammelplatz, den neue Firmen nicht kennen. Der Plan gehört deshalb in jede Einweisung und gut sichtbar an Tor, Containeranlage und Treppenhäuser. Baulogistik Nord unterstützt mit Sanitätsdienst, Brandschutzhelfern und besetzten Zufahrten.

Fragen zum Begriff

Ist ein Notfallplan auf jeder Baustelle Pflicht?

Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Wie ausführlich das schriftlich festgehalten wird, hängt von Größe und Gefährdung ab. Auf Baustellen mit mehreren Firmen ist ein gemeinsamer, abgestimmter Plan sinnvoll.

Was ist der Unterschied zum Rettungskonzept?

Das Rettungskonzept beschreibt grundsätzlich, wie Rettung auf der Baustelle möglich ist, etwa aus großer Höhe oder engen Schächten. Der Notfallplan ist die kurze Handlungsanweisung für alle, was im Ernstfall Schritt für Schritt passiert.

Wer muss den Notfallplan kennen?

Alle Personen auf der Baustelle, also auch Beschäftigte von Nachunternehmern, Lieferfahrer mit längerem Aufenthalt und Besucher. Deshalb gehört er in die Einweisung und an gut sichtbare Stellen.

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