Sie wissen danach, wie viele Ersthelfer Ihre Baustelle braucht, wer sie stellt und wie Sie die Erste Hilfe über alle Firmen hinweg lückenlos organisieren.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Ersthelfer ist eine vom Unternehmer benannte Person, die bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung sofort Hilfe leistet, bis der Rettungsdienst übernimmt. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber zu Maßnahmen der Ersten Hilfe verpflichtet, und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Dort ist festgelegt, wie viele Ersthelfer anwesend sein müssen und welche Ausbildung sie brauchen.
Wichtig für die Baustelle: Die Pflicht trifft jedes Unternehmen für seine eigenen Beschäftigten. Ein Generalunternehmer kann die Erste Hilfe zwar übergreifend koordinieren, nimmt den Nachunternehmern ihre Pflicht aber nicht automatisch ab. Genau hier entstehen in der Praxis Lücken, etwa wenn ein kleiner Trupp eines Trockenbauers am Wochenende allein arbeitet und niemand mit gültiger Ausbildung vor Ort ist.
Die DGUV Vorschrift 1 knüpft die Zahl an die anwesenden Versicherten, nicht an die Gesamtbelegschaft des Unternehmens. Baustellen zählen dabei zu den sonstigen Betrieben, nicht zu Verwaltung oder Handel.
| Anwesende Beschäftigte | Erste Hilfe nach DGUV Vorschrift 1 |
|---|---|
| 2 bis 20 | mindestens ein Ersthelfer |
| mehr als 20 | Ersthelfer im Umfang von 10 % der Anwesenden |
| mehr als 100 auf einer Baustelle | zusätzlich mindestens ein Betriebssanitäter |
Gerechnet wird je Schicht und je Arbeitsbereich. Arbeiten zwei Kolonnen weit voneinander entfernt, etwa auf einem Linienbauvorhaben an der A20 oder auf einem weitläufigen Logistikgelände, sollte jede Gruppe ihren eigenen Ersthelfer in Rufweite haben. Ab der genannten Schwelle für den Betriebssanitäter reicht die reine Ersthelfer-Zahl nicht mehr aus.
Ersthelfer werden in einem Erste-Hilfe-Lehrgang bei einer von der Unfallversicherung ermächtigten Stelle ausgebildet. Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten. Danach ist alle zwei Jahre eine Fortbildung im gleichen Umfang nötig, sonst erlischt die Eignung. Die Kosten der Lehrgänge übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft, die BG BAU informiert dazu auf ihren Seiten.
Der häufigste Fehler ist eine Liste, die nicht zur tatsächlichen Besetzung passt. Ersthelfer sind im Urlaub, krank oder auf einer anderen Baustelle, die Fortbildung ist abgelaufen, und auf dem Aushang stehen Namen vom Vorjahr. Ein zweiter Klassiker ist die falsche Adresse: Der Rettungswagen fährt zur Postanschrift des Bauherrn statt zum Baustellentor an der Rückseite.
Bewährt hat sich, die Ersthelfer bei der Einweisung jeder neuen Firma abzufragen und im Ausweissystem zu hinterlegen. So sehen Bauleitung und Tor jederzeit, wer heute auf dem Gelände ist. Die Organisation der Ersten Hilfe gehört außerdem in die Baustellenordnung und in den Notfallplan. Mehr Praxis finden Sie im Ratgeber Ersthelfer auf der Baustelle.
Auf größeren Baustellen stellt Baulogistik Nord ausgebildetes Sanitäts- und Brandschutzpersonal als Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer, das die Ersthelfer der Firmen ergänzt.
Grundsätzlich ja, denn die Pflicht gilt für jedes Unternehmen und seine anwesenden Beschäftigten. Der Generalunternehmer kann die Erste Hilfe übergreifend organisieren und vertraglich regeln. Dann sollte schriftlich festgehalten sein, wer welche Ersthelfer stellt.
Die Eignung muss alle zwei Jahre durch eine Fortbildung erneuert werden. Liegt die letzte Schulung länger zurück, gilt die Person nicht mehr als Ersthelfer im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Ob dann eine Fortbildung genügt oder ein neuer Lehrgang nötig ist, klärt die ausbildende Stelle.
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist ein Ersthelfer das Minimum. Sinnvoll ist trotzdem eine Vertretung, damit Urlaub, Krankheit oder Pausen keine Lücke reißen. Arbeitet jemand allein, gelten zusätzlich die Regeln für Alleinarbeit.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.