Startseite/Fachwissen/Sicherheit und Schutz
Sicherheit und Schutz6 Min.

Betriebssanitäter und Ersthelfer auf der Baustelle

Sie erfahren, ab welcher Personenzahl Betriebssanitäter und Sanitätsraum vorgeschrieben sind, wie sie ausgebildet werden und wie die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst organisiert wird.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Zwei Stufen der Ersten Hilfe

Die betriebliche Erste Hilfe auf der Baustelle ruht auf zwei Stufen. Ersthelfer sind Beschäftigte aus den Gewerken, die neben ihrer eigentlichen Arbeit Erste Hilfe leisten können. Betriebssanitäter sind deutlich umfassender ausgebildet und versorgen Verletzte, bis der Rettungsdienst übernimmt. Sie ersetzen weder Notarzt noch Rettungswagen, überbrücken aber die Zeit bis zu deren Eintreffen fachkundig.

Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Wer auf einer großen Baustelle die Verantwortung trägt, muss beide Stufen planen und mit dem Rettungskonzept verzahnen. Wie viele Ersthelfer Sie je Firma brauchen, beschreibt der Ratgeber Ersthelfer ausführlich. Hier geht es vor allem um die zweite Stufe.

Wann ein Betriebssanitäter Pflicht ist

Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 muss mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Das gilt auch, wenn ein Unternehmer Teile seines Auftrags an Nachunternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden. Für den Generalunternehmer zählt also nicht nur das eigene Personal.

Im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger kann auf Baustellen von Betriebssanitätern abgesehen werden. Dabei spielen die Erreichbarkeit des Unfallortes und die Anbindung an den öffentlichen Rettungsdienst eine Rolle. Eine innerstädtische Baustelle mit kurzer Anfahrt ist anders zu bewerten als ein Windpark an der Westküste oder eine Trasse im ländlichen Brandenburg.

SituationWas giltPraxis-Hinweis
Bis 100 Versicherte gleichzeitigErsthelfer je Firma, kein Betriebssanitäter vorgeschriebenFreiwilliger Sanitätsdienst bei hoher Gefährdung erwägen
Mehr als 100 Versicherte, auch über NachunternehmerMindestens ein BetriebssanitäterSpitzen in der Ausbauphase mitzählen
Abgelegene BaustelleAbweichung nur im Einvernehmen mit der BGAnfahrtszeit des Rettungsdienstes vorab klären
Schicht- und WochenendarbeitPflicht gilt, solange die Personenzahl erreicht istBesetzung je Schicht planen, nicht nur tagsüber

Ermitteln Sie die Personenzahl aus der Anwesenheitsliste am Tor und nicht aus dem Bauzeitenplan. Gerade im Ausbau mit vielen Gewerken wird die Schwelle oft schneller überschritten als gedacht. Eine digitale Zugangskontrolle liefert diese Zahl tagesaktuell.

Ausbildung und Fortbildung

Betriebssanitäter brauchen eine Ausbildung bei einer dafür ermächtigten Stelle. Sie besteht aus einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang; Voraussetzung ist eine Ausbildung in Erster Hilfe. Die Inhalte gehen weit über den Ersthelferkurs hinaus: Atemwegsmanagement, Umgang mit Sauerstoff und Defibrillator, Versorgung von Knochenbrüchen, Blutungen und Verbrennungen, Lagerung und Transport sowie Dokumentation.

Die Qualifikation muss durch regelmäßige Fortbildung erhalten bleiben. Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister die Nachweise vorlegen und prüfen Sie das Datum der letzten Fortbildung. Personen mit rettungsdienstlicher Ausbildung können je nach Abschluss ebenfalls eingesetzt werden; die Einzelheiten regelt die zuständige Berufsgenossenschaft.

  • Nachweis von Grund- und Aufbaulehrgang beziehungsweise gleichwertiger Qualifikation
  • Aktueller Fortbildungsnachweis
  • Einweisung in die Baustelle: Wege, Gefahrenbereiche, Sammelplatz, Anfahrtspunkt
  • Kenntnis der baustellentypischen Gefahren wie Absturz, Quetschung, Stromunfall und Hitze

Sanitätsraum und Ausstattung

Nach § 25 DGUV Vorschrift 1 ist ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung vorzuhalten, wenn auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte tätig werden. Auch hier zählen Nachunternehmer mit, wenn ein Unternehmer Arbeiten weitervergeben hat. Auf Baustellen ist das in der Regel ein eigener, gekennzeichneter Container.

Der Raum sollte ebenerdig und für eine Trage gut erreichbar sein, beheizbar, beleuchtet und mit Waschgelegenheit. Er gehört in den BE-Plan und sollte nahe der Zufahrt liegen, damit der Rettungswagen nicht über die halbe Baustelle muss.

  • Liege oder Trage, Decken, Verbandmaterial in ausreichender Menge
  • Automatisierter externer Defibrillator, gut erreichbar und gekennzeichnet
  • Notfallrucksack für Einsätze in Geschossen, Schächten oder auf Gerüsten
  • Meldeeinrichtung und gut sichtbarer Aushang mit Notrufnummern
  • Verbandbuch oder digitale Dokumentation der Hilfeleistungen

Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Auf großen Baustellen verliert der Rettungsdienst oft Minuten, bis er den Verletzten findet. Die Baustelle hat mehrere Tore, die Adresse ist ungenau, Wege ändern sich wöchentlich. Ein guter Betriebssanitäter kennt deshalb nicht nur die Medizin, sondern auch die Baustelle. Die Rettungskette muss für jede Bauphase stimmen.

  • Notruf: 112 mit eindeutigem Anfahrtspunkt, zum Beispiel „Tor 3, Zufahrt über die Nebenstraße“
  • Einweiser: Torposten oder Logistikpersonal empfängt den Rettungswagen und führt ihn zum Einsatzort
  • Wege frei: Rettungszufahrt von Lieferfahrzeugen freihalten, Schranken öffnen
  • Übergabe: kurze Übergabe an Rettungsdienst oder Notarzt mit Unfallhergang, Befund und bisherigen Maßnahmen
  • Höhenrettung: bei Verletzten auf Kran, Gerüst oder in Schächten frühzeitig die Feuerwehr mit alarmieren

Es lohnt sich, die örtliche Rettungswache oder Feuerwehr vor Baubeginn über Zufahrten und Anfahrtspunkte zu informieren. Bei großen Projekten in Hamburg, Kiel oder Bremen ist eine gemeinsame Begehung sinnvoll. Ändert sich die Rettungszufahrt, wird der Plan aktualisiert.

Organisation auf der Baustelle

Die Pflicht trifft jeden Unternehmer für seine Versicherten. Auf großen Baustellen ist es aber sinnvoll, den Sanitätsdienst zentral über den Bauherrn oder Generalunternehmer zu organisieren und die Kosten über die Umlage zu verteilen. Das vermeidet Lücken und Doppelbesetzungen. Der SiGe-Koordinator nimmt die Regelung in den SiGe-Plan auf.

Legen Sie vor Baubeginn schriftlich fest, wer den Sanitätsdienst beauftragt, wie die Besetzung an die Personenzahl angepasst wird und wer die Ausstattung prüft. Ein fester Standort des Betriebssanitäters, ein Funkgerät oder Diensthandy mit bekannter Nummer und ein Aushang an jedem Tor sorgen dafür, dass im Notfall niemand suchen muss. Neue Firmen erfahren in der Einweisung, wie sie Hilfe rufen.

Typische Fehler sind ein Betriebssanitäter, der nur tagsüber da ist, obwohl nachts betoniert wird, ein Sanitätsraum am hinteren Ende des Geländes und fehlende Dokumentation. Jede Hilfeleistung ist zu dokumentieren, auch kleine. Das ist wichtig für Versicherungsfragen und hilft, Unfallschwerpunkte zu erkennen.

Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH, stellt Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer für Baustellen und dokumentiert Einsätze digital. Mehr dazu unter Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Betriebssanitäter auf der Baustelle Pflicht?

Nach DGUV Vorschrift 1 muss mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Beschäftigte von Nachunternehmern zählen mit, wenn Arbeiten aus einem Auftrag weitervergeben wurden. Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger möglich.

Was unterscheidet Ersthelfer und Betriebssanitäter?

Ersthelfer haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und helfen neben ihrer eigentlichen Arbeit. Betriebssanitäter haben eine deutlich längere Ausbildung aus Grund- und Aufbaulehrgang und können Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes umfassend versorgen.

Ab wann braucht die Baustelle einen Sanitätsraum?

Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist vorgeschrieben, wenn auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte tätig werden. Auf Baustellen ist das meist ein eigener, gekennzeichneter Container nahe der Zufahrt.

Kann ein externer Dienstleister den Sanitätsdienst übernehmen?

Ja. Viele Generalunternehmer beauftragen einen Dienstleister, der qualifizierte Betriebssanitäter stellt. Wichtig sind Qualifikationsnachweise, eine Einweisung in die Baustelle und eine klare Regelung im SiGe-Plan.

Muss ein Defibrillator auf der Baustelle vorhanden sein?

Eine allgemeine Pflicht für jede Baustelle gibt es nicht. Auf großen Baustellen und dort, wo ein Betriebssanitäter eingesetzt wird, gehört ein Defibrillator aber zur üblichen Ausstattung und wird von den Unfallversicherungsträgern empfohlen.

Weiterlesen