Sie erfahren, ab welcher Personenzahl Betriebssanitäter und Sanitätsraum vorgeschrieben sind, wie sie ausgebildet werden und wie die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst organisiert wird.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die betriebliche Erste Hilfe auf der Baustelle ruht auf zwei Stufen. Ersthelfer sind Beschäftigte aus den Gewerken, die neben ihrer eigentlichen Arbeit Erste Hilfe leisten können. Betriebssanitäter sind deutlich umfassender ausgebildet und versorgen Verletzte, bis der Rettungsdienst übernimmt. Sie ersetzen weder Notarzt noch Rettungswagen, überbrücken aber die Zeit bis zu deren Eintreffen fachkundig.
Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Wer auf einer großen Baustelle die Verantwortung trägt, muss beide Stufen planen und mit dem Rettungskonzept verzahnen. Wie viele Ersthelfer Sie je Firma brauchen, beschreibt der Ratgeber Ersthelfer ausführlich. Hier geht es vor allem um die zweite Stufe.
Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 muss mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Das gilt auch, wenn ein Unternehmer Teile seines Auftrags an Nachunternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden. Für den Generalunternehmer zählt also nicht nur das eigene Personal.
Im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger kann auf Baustellen von Betriebssanitätern abgesehen werden. Dabei spielen die Erreichbarkeit des Unfallortes und die Anbindung an den öffentlichen Rettungsdienst eine Rolle. Eine innerstädtische Baustelle mit kurzer Anfahrt ist anders zu bewerten als ein Windpark an der Westküste oder eine Trasse im ländlichen Brandenburg.
| Situation | Was gilt | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 100 Versicherte gleichzeitig | Ersthelfer je Firma, kein Betriebssanitäter vorgeschrieben | Freiwilliger Sanitätsdienst bei hoher Gefährdung erwägen |
| Mehr als 100 Versicherte, auch über Nachunternehmer | Mindestens ein Betriebssanitäter | Spitzen in der Ausbauphase mitzählen |
| Abgelegene Baustelle | Abweichung nur im Einvernehmen mit der BG | Anfahrtszeit des Rettungsdienstes vorab klären |
| Schicht- und Wochenendarbeit | Pflicht gilt, solange die Personenzahl erreicht ist | Besetzung je Schicht planen, nicht nur tagsüber |
Ermitteln Sie die Personenzahl aus der Anwesenheitsliste am Tor und nicht aus dem Bauzeitenplan. Gerade im Ausbau mit vielen Gewerken wird die Schwelle oft schneller überschritten als gedacht. Eine digitale Zugangskontrolle liefert diese Zahl tagesaktuell.
Betriebssanitäter brauchen eine Ausbildung bei einer dafür ermächtigten Stelle. Sie besteht aus einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang; Voraussetzung ist eine Ausbildung in Erster Hilfe. Die Inhalte gehen weit über den Ersthelferkurs hinaus: Atemwegsmanagement, Umgang mit Sauerstoff und Defibrillator, Versorgung von Knochenbrüchen, Blutungen und Verbrennungen, Lagerung und Transport sowie Dokumentation.
Die Qualifikation muss durch regelmäßige Fortbildung erhalten bleiben. Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister die Nachweise vorlegen und prüfen Sie das Datum der letzten Fortbildung. Personen mit rettungsdienstlicher Ausbildung können je nach Abschluss ebenfalls eingesetzt werden; die Einzelheiten regelt die zuständige Berufsgenossenschaft.
Nach § 25 DGUV Vorschrift 1 ist ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung vorzuhalten, wenn auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte tätig werden. Auch hier zählen Nachunternehmer mit, wenn ein Unternehmer Arbeiten weitervergeben hat. Auf Baustellen ist das in der Regel ein eigener, gekennzeichneter Container.
Der Raum sollte ebenerdig und für eine Trage gut erreichbar sein, beheizbar, beleuchtet und mit Waschgelegenheit. Er gehört in den BE-Plan und sollte nahe der Zufahrt liegen, damit der Rettungswagen nicht über die halbe Baustelle muss.
Auf großen Baustellen verliert der Rettungsdienst oft Minuten, bis er den Verletzten findet. Die Baustelle hat mehrere Tore, die Adresse ist ungenau, Wege ändern sich wöchentlich. Ein guter Betriebssanitäter kennt deshalb nicht nur die Medizin, sondern auch die Baustelle. Die Rettungskette muss für jede Bauphase stimmen.
Es lohnt sich, die örtliche Rettungswache oder Feuerwehr vor Baubeginn über Zufahrten und Anfahrtspunkte zu informieren. Bei großen Projekten in Hamburg, Kiel oder Bremen ist eine gemeinsame Begehung sinnvoll. Ändert sich die Rettungszufahrt, wird der Plan aktualisiert.
Die Pflicht trifft jeden Unternehmer für seine Versicherten. Auf großen Baustellen ist es aber sinnvoll, den Sanitätsdienst zentral über den Bauherrn oder Generalunternehmer zu organisieren und die Kosten über die Umlage zu verteilen. Das vermeidet Lücken und Doppelbesetzungen. Der SiGe-Koordinator nimmt die Regelung in den SiGe-Plan auf.
Legen Sie vor Baubeginn schriftlich fest, wer den Sanitätsdienst beauftragt, wie die Besetzung an die Personenzahl angepasst wird und wer die Ausstattung prüft. Ein fester Standort des Betriebssanitäters, ein Funkgerät oder Diensthandy mit bekannter Nummer und ein Aushang an jedem Tor sorgen dafür, dass im Notfall niemand suchen muss. Neue Firmen erfahren in der Einweisung, wie sie Hilfe rufen.
Typische Fehler sind ein Betriebssanitäter, der nur tagsüber da ist, obwohl nachts betoniert wird, ein Sanitätsraum am hinteren Ende des Geländes und fehlende Dokumentation. Jede Hilfeleistung ist zu dokumentieren, auch kleine. Das ist wichtig für Versicherungsfragen und hilft, Unfallschwerpunkte zu erkennen.
Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH, stellt Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer für Baustellen und dokumentiert Einsätze digital. Mehr dazu unter Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer.
Nach DGUV Vorschrift 1 muss mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Beschäftigte von Nachunternehmern zählen mit, wenn Arbeiten aus einem Auftrag weitervergeben wurden. Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger möglich.
Ersthelfer haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und helfen neben ihrer eigentlichen Arbeit. Betriebssanitäter haben eine deutlich längere Ausbildung aus Grund- und Aufbaulehrgang und können Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes umfassend versorgen.
Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist vorgeschrieben, wenn auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte tätig werden. Auf Baustellen ist das meist ein eigener, gekennzeichneter Container nahe der Zufahrt.
Ja. Viele Generalunternehmer beauftragen einen Dienstleister, der qualifizierte Betriebssanitäter stellt. Wichtig sind Qualifikationsnachweise, eine Einweisung in die Baustelle und eine klare Regelung im SiGe-Plan.
Eine allgemeine Pflicht für jede Baustelle gibt es nicht. Auf großen Baustellen und dort, wo ein Betriebssanitäter eingesetzt wird, gehört ein Defibrillator aber zur üblichen Ausstattung und wird von den Unfallversicherungsträgern empfohlen.
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