Sie wissen danach, welche Schwellenwerte die DGUV Vorschrift 1 für Baustellen nennt, was ein Sanitätsraum braucht und wie Ersthelfer, Betriebssanitäter und Rettungsdienst im Alltag zusammenarbeiten.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Auf einer kleinen Baustelle besteht die Erste Hilfe aus einem Verbandkasten im Container und einer Handvoll ausgebildeter Kollegen. Auf einer Großbaustelle mit mehreren hundert Beschäftigten aus vielen Firmen reicht das nicht. Dort braucht es eine abgestufte Versorgung, bei der jede Ebene ihre Aufgabe kennt. Der Sanitätsdienst schließt die Lücke zwischen dem Ersthelfer im Gewerk und dem Rettungsdienst von außen.
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Die folgende Übersicht hilft bei der Abgrenzung, bevor es um Pflichten und Organisation geht.
| Ebene | Ausbildung | Rolle auf der Baustelle |
|---|---|---|
| Ersthelfer | Erste-Hilfe-Ausbildung bei einer anerkannten Stelle, Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre | sofort am Unfallort, Notruf, lebensrettende Maßnahmen, Betreuung bis zur Übergabe |
| Betriebssanitäter | Grund- und Aufbaulehrgang nach DGUV-Grundsatz, regelmäßige Fortbildung | erweiterte Erstversorgung, Sanitätsraum, Koordination der Ersten Hilfe, Übergabe an den Rettungsdienst |
| Rettungsdienst | Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Notarzt | medizinische Notfallversorgung und Transport ins Krankenhaus |
| Durchgangsarzt | von der Berufsgenossenschaft zugelassener Arzt | Behandlung nach Arbeitsunfällen, Steuerung des Heilverfahrens |
Mehr zur ersten Ebene lesen Sie im Glossar unter Ersthelfer. In diesem Ratgeber geht es vor allem um die zweite Ebene und darum, wie sie auf großen Baustellen eingebunden wird.
Die Schwellenwerte stehen in der DGUV Vorschrift 1, der Grundvorschrift der Unfallversicherungsträger. Für Baustellen gibt es eigene, niedrigere Grenzen als für ortsfeste Betriebe, weil Unfallgefahren höher und Wege zum Rettungsdienst oft länger sind. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Vorgabe | Schwelle für Baustellen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ersthelfer | bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer, darüber in der Regel 10 Prozent der Anwesenden | § 26 DGUV Vorschrift 1 |
| Erste-Hilfe-Raum oder vergleichbare Einrichtung | wenn auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte tätig sind | § 25 DGUV Vorschrift 1 |
| Betriebssanitäter | wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind | § 27 DGUV Vorschrift 1 |
| Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung | auf jeder Baustelle, Aufbewahrung über mehrere Jahre | § 24 DGUV Vorschrift 1 |
Für die Schwellen bei Erste-Hilfe-Raum und Betriebssanitäter kommt es auf Baustellen nicht nur auf die eigenen Beschäftigten an. Vergibt ein Unternehmer Teile seines Auftrags an Nachunternehmer, zählen deren Beschäftigte mit, wenn insgesamt mehr Personen gleichzeitig tätig sind als die Schwelle vorsieht. Wer einen Generalunternehmerauftrag übernimmt und an zehn Gewerke weitergibt, erreicht die Grenze von 100 Personen also schneller, als es die eigene Belegschaft vermuten lässt. Im Einzelfall lohnt die Rücksprache mit der BG BAU, wie die Pflichten auf der konkreten Baustelle verteilt werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift spricht vom Unternehmer. Auf einer Großbaustelle gibt es davon Dutzende. Praktisch bewährt sich eine einfache Arbeitsteilung: Jede Firma stellt ihre eigenen Ersthelfer in ausreichender Zahl und in jeder Schicht. Die gemeinsame Einrichtung, also Sanitätsraum und Betriebssanitäter, organisiert derjenige, der die Bauleistung insgesamt verantwortet, in der Regel der Generalunternehmer oder der Bauherr über einen Rahmenvertrag.
Damit das funktioniert, muss die Regelung schriftlich festgehalten werden: im Vertrag mit den Nachunternehmern, in der Baustellenordnung und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Der SiGe-Koordinator achtet darauf, dass gemeinsame Einrichtungen wie der Sanitätsraum abgestimmt sind und dass keine Firma davon ausgeht, ein anderer kümmere sich schon. Die Kosten werden häufig über die Logistikumlage verteilt, das ist eine Frage der Vertragsgestaltung.
Auf Baustellen ist der Erste-Hilfe-Raum meist ein Container, der als Sanitätsstation ausgebaut ist. Die Anforderungen ergeben sich aus der ASR A4.3. Entscheidend sind Lage, Zugänglichkeit und eine Ausstattung, mit der ein Betriebssanitäter auch schwerere Verletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes versorgen kann.
Zusätzlich gehören über die Baustelle verteilt Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169 an die Arbeitsbereiche, Treppentürme und in die Baufahrzeuge. Ein einzelner Sanitätscontainer am Tor ersetzt sie nicht. Bei weitläufigen Arealen, etwa Logistik- und Industriebauten im Hamburger Umland oder Infrastrukturbaustellen in Mecklenburg-Vorpommern, ist ein mobiler Betriebssanitäter mit Fahrzeug oft sinnvoller als ein fester Raum allein.
Ein Betriebssanitäter kann nicht überall gleichzeitig sein. Auf einer Großbaustelle mit mehreren Bauabschnitten ist der Ersthelfer im Gewerk fast immer zuerst am Unfallort. Das System funktioniert nur, wenn beide Ebenen eng verzahnt sind. Der Betriebssanitäter ist dabei nicht der Ersatz für Ersthelfer, sondern ihr Rückhalt.
Bewährt hat sich ein fester Meldeweg: Der Ersthelfer versorgt, setzt bei Bedarf den Notruf ab und meldet über Funk oder Telefon an die Sanitätsstation. Der Betriebssanitäter kommt mit Notfallausrüstung dazu, übernimmt die Versorgung und koordiniert die Einweisung des Rettungsdienstes. Bei kleineren Verletzungen kommt der Beschäftigte selbst in die Sanitätsstation, und die Versorgung wird dort dokumentiert.
Die Vorstellung des Sanitätsdienstes gehört deshalb fest in die Einweisung neuer Firmen. Wer am ersten Tag weiß, wo die Station ist und wie man sie erreicht, verliert im Ernstfall keine Zeit.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf die gleichzeitig anwesenden Personen. Auf einer Baustelle schwankt diese Zahl stark: Im Rohbau arbeiten vielleicht 80 Personen, im Innenausbau mit allen Gewerken zeitweise mehrere hundert. Wer den Sanitätsdienst nach der durchschnittlichen Belegung plant, liegt in den Spitzen zu niedrig.
Grundlage der Planung ist deshalb der Bauzeitenplan mit der erwarteten Personalstärke je Woche. Daraus ergeben sich die Phasen, in denen ein Betriebssanitäter erforderlich ist, und die Zeiten, in denen er zusätzlich gebraucht wird: bei Nachtarbeit, bei Betonagen am Wochenende oder bei Sperrpausen im Bahn- und Straßenbau, wenn viele Kräfte gleichzeitig auf engem Raum arbeiten.
| Situation | Was in der Planung zu bedenken ist |
|---|---|
| Mehrschichtbetrieb | Besetzung in jeder Schicht, Übergabe zwischen Sanitätern mit kurzem Bericht |
| Nacht- und Wochenendarbeit | auch bei geringer Belegung erreichbare Ersthelfer, Zufahrt und Tor für den Rettungsdienst offen |
| Großbetonagen oder Montagespitzen | zusätzlicher Sanitäter vor Ort, Standort nahe am Arbeitsschwerpunkt |
| Entlegene Baustellen | längere Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes einplanen, Ausstattung entsprechend erweitern |
| Sommerhitze | mehr Kreislaufprobleme, Trinkwasser und Schattenplätze, Sanitäter sensibilisieren |
Wie stark die Lage die Versorgung beeinflusst, zeigt der Beitrag zur Ersten Hilfe auf entlegenen Baustellen. Je länger die Rettungskette, desto mehr muss der Sanitätsdienst vor Ort leisten können.
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, auch das Pflaster nach einem kleinen Schnitt. Das ist keine Formalität. Die Aufzeichnung kann später belegen, dass eine Verletzung bei der Arbeit entstanden ist, wenn sich daraus doch eine längere Behandlung ergibt. Sie zeigt außerdem Häufungen: Wenn sich in einer Woche fünf Beschäftigte an derselben Treppe verletzen, ist das ein Hinweis an die Bauleitung, nicht nur an den Sanitäter.
Gute Sanitätsdienste werten ihre Dokumentation regelmäßig aus und geben der Bauleitung eine kurze Rückmeldung: Zahl der Hilfeleistungen, Art der Verletzungen, auffällige Bereiche. Personenbezogene Daten bleiben dabei geschützt, weitergegeben werden nur zusammengefasste Erkenntnisse. Bei meldepflichtigen Unfällen erstellt der jeweilige Arbeitgeber die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft. Der Sanitätsdienst liefert dafür die Angaben zur Erstversorgung.
Die folgenden Punkte begegnen uns auf Baustellen in ganz Deutschland, von Berlin bis Schleswig-Holstein. Sie entstehen fast nie aus Nachlässigkeit, sondern weil die Zuständigkeit zwischen vielen Firmen verschwimmt.
Wer diese Punkte zu Beginn der Bauzeit klärt, hat einen Sanitätsdienst, der im Ernstfall trägt. Baulogistik Nord stellt als Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH ausgebildete Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer für Baustellen bereit und dokumentiert Einsätze digital. Wie der Sanitätsdienst in das Gesamtkonzept passt, lesen Sie im Ratgeber Rettungskonzept und Rettungszufahrt.
Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 ist ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Mitgezählt werden auch Beschäftigte von Nachunternehmern, an die Teile des Auftrags vergeben wurden. Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen.
Nach § 25 DGUV Vorschrift 1 ab mehr als 50 auf der Baustelle tätigen Versicherten. Auf Baustellen erfüllt diese Aufgabe meist ein entsprechend ausgestatteter Container. Er sollte nahe am Tor und an der Rettungszufahrt stehen.
Nein. Ersthelfer und Betriebssanitäter haben unterschiedliche Ausbildungen und Aufgaben. Ersthelfer werden auf jeder Baustelle in ausreichender Zahl gebraucht, der Betriebssanitäter kommt ab den genannten Schwellen hinzu und übernimmt die erweiterte Versorgung.
Das ist eine Frage der Verträge. Häufig organisiert der Generalunternehmer oder der Bauherr den Sanitätsdienst als gemeinsame Einrichtung und verteilt die Kosten über eine Umlage auf die Nachunternehmer. Wichtig ist, dass die Regelung vor Baubeginn schriftlich vereinbart ist.
Leichte Nebenaufgaben sind möglich, solange er jederzeit erreichbar bleibt und seinen Posten sofort verlassen kann. Aufgaben, die ihn binden, etwa eine Torkontrolle mit Fahrzeugabfertigung, vertragen sich damit schlecht. Im Ernstfall muss die Hilfeleistung Vorrang haben.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.