Sie wissen danach, ab wann eine Baustelle Sanitätspersonal braucht, wie es sich vom Ersthelfer unterscheidet und was zur Organisation gehört.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Mit Sanitätsdienst ist auf der Baustelle die Bereitstellung von ausgebildetem Sanitätspersonal gemeint, das über die Erste Hilfe der Ersthelfer hinausgeht. Im Arbeitsschutz heißt diese Funktion Betriebssanitäter. Sanitäter versorgen Verletzte, bis der Rettungsdienst übernimmt, weisen ihn ein, führen die Dokumentation und kümmern sich um Material und Sanitätsraum.
Der Begriff wird auch im Veranstaltungswesen verwendet. Dort gelten andere Regeln. Auf der Baustelle richtet sich die Pflicht nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 muss auf einer Baustelle mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn dort mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Übernimmt ein Unternehmer die Erste Hilfe auch für die Beschäftigten anderer Firmen, zählt die Gesamtzahl. Auf Großbaustellen regelt das deshalb meist der Generalunternehmer zentral und legt die Kosten über die Logistikumlage oder eigene Vereinbarungen um.
Unabhängig davon können Bauherr oder Betreiber mehr verlangen, etwa bei abgelegenen Baustellen mit langer Anfahrt des Rettungsdienstes, bei Tunnel- und Offshore-Arbeiten oder beim Bauen in Werken mit eigenen Werkschutzregeln.
| Funktion | Aufgabe | Ausbildung |
|---|---|---|
| Ersthelfer | Sofortmaßnahmen, Notruf, Betreuung bis Hilfe kommt | Erste-Hilfe-Lehrgang, regelmäßige Fortbildung |
| Betriebssanitäter | Erweiterte Versorgung, Einweisung des Rettungsdienstes, Sanitätsraum | Grund- und Aufbaulehrgang bei anerkannter Stelle |
| Rettungsdienst | Notfallmedizinische Versorgung und Transport | Öffentlich-rechtlich, über Notruf 112 |
Ein Beispiel aus der Praxis: Auf einem Infrastrukturprojekt in Schleswig-Holstein liegen die Arbeitsstellen kilometerweit auseinander. Hier hilft ein Sanitäter mit Fahrzeug, der zwischen den Abschnitten pendelt, zusammen mit klar beschriebenen Anfahrtspunkten für den Rettungsdienst. Das gehört in den Notfallplan und in die Rettungskette.
Häufig wird nur die Pflicht formal erfüllt: Ein Sanitäter ist eingeplant, aber keiner weiß, wie man ihn erreicht. Ebenso oft fehlt die Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Ein weiterer Fehler ist, Ersthelfer und Sanitäter gleichzusetzen. Ersthelfer bleiben auch mit Sanitätsdienst in jedem Gewerk nötig.
Wie Sie den Bedarf über die Bauzeit planen, zeigt der Ratgeber Sanitätsdienst auf Großbaustellen. Baulogistik Nord stellt Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer für Baustellen in ganz Deutschland, mit Schwerpunkt im Norden.
Nach DGUV Vorschrift 1 ab mehr als 100 anwesenden Versicherten auf der Baustelle. Die Zahl bezieht sich auf die tatsächlich Anwesenden, also auf Spitzenzeiten mit vielen Gewerken.
Nein. Ersthelfer müssen weiterhin in ausreichender Zahl vorhanden sein, weil sie in der Regel schneller vor Ort sind. Der Sanitäter ergänzt sie mit erweiterter Ausbildung.
Das wird vertraglich geregelt. Häufig organisiert ihn der Generalunternehmer und legt die Kosten anteilig auf die Nachunternehmer um.
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