Sie wissen danach, ab wann ein Arbeitsunfall meldepflichtig ist, wer die Anzeige erstattet und wie Sie den Ablauf auf der Baustelle vorbereiten.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Unfallanzeige ist die Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Bauunternehmen ist das in aller Regel die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die BG BAU. Rechtsgrundlage ist § 193 SGB VII.
Anzeigepflichtig ist ein Unfall, wenn eine versicherte Person getötet oder so verletzt wird, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat. Tödliche Unfälle und Unfälle mit mehreren Verletzten sind zusätzlich unverzüglich, etwa telefonisch, zu melden.
| Beteiligter | Aufgabe |
|---|---|
| Arbeitgeber der verletzten Person | erstattet die Anzeige an seinen Unfallversicherungsträger |
| Betriebsrat, falls vorhanden | unterzeichnet die Anzeige mit |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt | werden über die Anzeige informiert |
| Arbeitsschutzbehörde | erhält eine Durchschrift der Anzeige |
| Bauleitung des Generalunternehmers | dokumentiert den Vorfall auf der Baustelle und unterstützt die Aufklärung |
| SiGe-Koordinator | prüft, ob Maßnahmen für alle Firmen nötig sind |
Auf Baustellen mit vielen Nachunternehmern ist das wichtig: Nicht der Generalunternehmer meldet, sondern der jeweilige Arbeitgeber. Die Bauleitung sollte trotzdem wissen, dass eine Anzeige erstattet wurde, und den Unfall in die eigene Auswertung aufnehmen. Hilfreich ist eine Regel in der Baustellenordnung, die jede Firma zur Meldung an die Bauleitung verpflichtet.
Häufig wird ein Unfall erst gemeldet, wenn die Arbeitsunfähigkeit schon länger andauert, oder die Meldung bleibt beim Polier liegen. Ebenso oft fehlt der Eintrag im Verbandbuch bei scheinbar harmlosen Verletzungen. Wird daraus später eine längere Krankheit, fehlt der Nachweis, dass der Schaden auf der Baustelle entstand.
Auf Großbaustellen in Hamburg oder Berlin mit Dutzenden Firmen gehen Informationen leicht verloren. Ein fester Meldeweg über Sanitätsstation oder Logistikleitstand schafft Klarheit. Wie Erste Hilfe und Sanitätsdienst organisiert werden, beschreibt der Ratgeber Sanitätsdienst auf Großbaustellen.
Baulogistik Nord stellt Betriebssanitäter und Ersthelfer für Baustellen, die Erstversorgung leisten und jede Hilfeleistung nachvollziehbar dokumentieren.
Nein. Anzeigepflichtig sind Unfälle mit Todesfolge oder mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aber im Betrieb dokumentiert werden, damit auch kleinere Unfälle nachvollziehbar bleiben.
Die BG BAU bietet dafür ein Formular und einen Online-Weg an. Wichtig sind vollständige Angaben zu Person, Hergang, Ort und Verletzung. Eine Durchschrift geht an die zuständige Arbeitsschutzbehörde.
Die Meldepflicht liegt grundsätzlich beim Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher auf der Baustelle muss den Verleiher deshalb zeitnah informieren und bei der Aufklärung mitwirken. Die Abstimmung sollte im Vertrag geregelt sein.
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