Sie wissen danach, wie Warnungen in Maßnahmen übersetzt werden, was ein Sturmplan enthält und welche Fehler bei Unwetter teuer werden.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Eine Unwetterwarnung ist die amtliche Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor gefährlichem Wetter wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Hagel oder Glätte. Der DWD warnt in mehreren Stufen, von der einfachen Wetterwarnung bis zur Warnung vor extremem Unwetter, jeweils regional bis auf Kreisebene.
Der Sturmplan ist das Gegenstück auf der Baustelle: eine vorher festgelegte Abfolge von Maßnahmen, die je nach Warnstufe greifen. Er sagt, wer die Warnungen verfolgt, wer entscheidet und was bis wann gesichert wird. Ohne Plan wird bei aufziehendem Sturm improvisiert, und gerade dann fehlt die Zeit.
| Wetterlage | Typische Maßnahmen |
|---|---|
| Sturm | Kranbetrieb nach Windgrenze einstellen, Kran in freie Drehstellung, lose Teile sichern, Bauzaunplanen prüfen |
| Gewitter | Arbeiten an Kran, Gerüst, Dach und auf freien Flächen einstellen, Beschäftigte in Gebäude oder Container |
| Starkregen | Baugrube und Wasserhaltung prüfen, Pumpen bereithalten, Zufahrten und Kabelwege kontrollieren |
| Hagel | empfindliches Material abdecken, Personen unter Dach |
| Sturmflut an der Küste | tiefliegende Lagerflächen räumen, Geräte höher stellen, Hinweise der Hafen- und Hochwasserbehörden beachten |
Für den Kran gilt die Betriebsanleitung. Bei Außerbetriebnahme wird der Ausleger so abgestellt, dass er sich frei mit dem Wind drehen kann. Mehr zum Gerät steht unter Turmdrehkran.
Häufig liegt der Sturmplan im Ordner, aber niemand ist für die tägliche Prüfung der Warnungen zuständig. Ebenso verbreitet: Bauzäune mit Planen, die bei Sturm wie Segel wirken und umkippen, oder lose Dämmplatten auf Dächern. In Küstenregionen wie Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg treffen Herbststürme Baustellen oft mit wenigen Stunden Vorlauf. Ein einfacher Ablauf, der am Vortag greift, ist dort viel wert.
Ein weiterer Fehler ist die zu frühe Rückkehr an die Arbeit. Nach einem Sturm müssen Gerüste, Zäune, Absperrungen und Beleuchtung geprüft werden, bevor jemand sie nutzt. Ausführliche Hinweise gibt der Ratgeber Sturm, Gewitter und Starkregen.
Baulogistik Nord unterstützt bei der Vorsorge mit Personal für Sicherung, Kontrollgänge und Dokumentation, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit.
Das sollte im Sturmplan stehen, meist ist es die Bauleitung des Generalunternehmers in Abstimmung mit dem SiGe-Koordinator. Für den eigenen Kran oder das eigene Gerät entscheidet zusätzlich der Kranführer oder Bediener nach der Betriebsanleitung. Wichtig ist, dass alle Firmen die Entscheidung schnell erfahren.
Die amtlichen Warnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus, etwa über die Warn-App und die Internetseite. Viele Baustellen nutzen zusätzlich Windmesser am Kran. Für die Küste kommen Hinweise zu Sturmflut und Wasserständen hinzu.
Geprüft werden Gerüste, Krane, Bauzäune, Absperrungen, Planen, Beleuchtung und Wasserhaltung. Beschädigte Teile werden gesperrt, bis sie instand gesetzt und freigegeben sind. Der Kontrollgang sollte dokumentiert werden.
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