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Herbststürme: Die Baustelle vor dem ersten Sturm vorbereiten

Welche Punkte vor der Sturmsaison erledigt sein sollten, was am Tag vor einer Sturmwarnung zu tun ist und wie Sie nach dem Sturm sicher wieder anfangen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Warum der erste Sturm der gefährlichste ist

Zwischen Oktober und Februar ziehen im Norden regelmäßig Sturmtiefs über Land. Der erste kräftige Herbststurm trifft viele Baustellen unvorbereitet: Über den Sommer haben sich Planen, Banner, lose Materialstapel und provisorische Abdeckungen angesammelt, die bei ruhigem Wetter niemanden gestört haben. Bei Böen über 80 km/h werden sie zum Problem.

Der Schaden entsteht dabei selten am Rohbau selbst. Es sind umgestürzte Bauzaunfelder auf dem Gehweg, weggewehte Folien auf der Fahrbahn, ein aufgeschlagenes Containerdach oder eine Gerüstplane, die das Gerüst überlastet. All das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht, und all das lässt sich mit einer Stunde Vorbereitung weitgehend vermeiden.

Vor der Saison: die Grundsicherung

Die wichtigste Arbeit passiert nicht am Sturmtag, sondern Anfang Oktober. Gehen Sie die Baustelle einmal systematisch ab und prüfen Sie, was einem Sturm standhalten muss.

BereichPrüfenTypische Maßnahme
BauzaunFüße, Verbinder, Stützen, Banner und SichtschutzBanner abnehmen oder windsichere Ausführung mit Stützen und Ballast
GerüstVerankerung, Netze und Planen, BelagAbgleich mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung, Prüfung durch befähigte Person
KranWindmesser, freie Drehbarkeit, Abstand zu NachbarbebauungWindfreistellung testen, Hinweise des Herstellers bereitlegen
Container und ToilettenStandsicherheit, Türen, DachaufbautenVerankern oder ballastieren, Türen verriegelbar
LagerflächenDämmstoff, Folien, Schalung, VerpackungSchwer abdecken, festlegen, Leichtes in Container

Achten Sie besonders auf Netze und Planen am Gerüst. Sie erhöhen die Windlast erheblich, und nicht jedes Gerüst ist dafür ausgelegt. Ob und wie zusätzliche Verankerungen nötig sind, regelt die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Im Zweifel klärt das der Gerüstbauer, nicht das Gewerk, das gerade daran arbeitet.

Sturmwarnung: die Checkliste für den Vortag

Der Deutsche Wetterdienst gibt Unwetterwarnungen meist mit einigen Stunden bis Tagen Vorlauf heraus. Diese Zeit sollten Sie nutzen. Am besten liegt ein kurzer Sturmplan fest, damit nicht erst am Nachmittag vor dem Sturm diskutiert wird, wer was macht.

  • Verantwortliche Person für die Sturmvorbereitung benennen und erreichbar halten.
  • Alle Gewerke über die Warnung informieren und Abräumzeit vor Feierabend einplanen.
  • Lose Teile auf Decken, Dächern und Gerüstlagen entfernen oder festlegen.
  • Folien, Dämmplatten und Verpackungen sichern oder in Container bringen.
  • Bauzaun abgehen, fehlende Verbinder ergänzen, Banner abnehmen.
  • Kran außer Betrieb nehmen und in Windfreistellung bringen, Haken hochziehen.
  • Türen von Containern, Toren und Treppentürmen schließen und sichern.
  • Baugruben, Böschungen und Entwässerung prüfen, falls Starkregen dazukommt.
  • Fotos vom gesicherten Zustand machen und den Rundgang dokumentieren.

Der letzte Punkt wird gern vergessen, ist aber wertvoll. Kommt es trotz aller Vorbereitung zu einem Schaden, zeigt die Dokumentation, dass die Baustelle ordnungsgemäß gesichert war. Ein digitaler Kontrollbericht mit Zeitstempel und Bildern erfüllt diesen Zweck besser als eine Notiz im Bautagebuch.

Während des Sturms: nicht arbeiten, aber erreichbar sein

Bei Sturm haben Arbeiten in der Höhe, Kranhübe und Arbeiten am Gerüst Pause. Das klingt selbstverständlich, wird auf Baustellen mit Termindruck aber immer wieder anders gehandhabt. Entscheidend ist eine klare Ansage der Bauleitung.

Gleichzeitig sollte jemand erreichbar sein, falls Polizei, Feuerwehr oder Nachbarn melden, dass sich etwas gelöst hat. Wo eine Bewachung nachts und am Wochenende läuft, gehört ein Sturmhinweis in die Einweisung: Rundgänge nur, wenn sie gefahrlos möglich sind, und Schäden sofort melden statt selbst am Gerüst zu hantieren.

Nach dem Sturm: erst prüfen, dann weiterbauen

Nach einem schweren Sturm wird nicht einfach weitergearbeitet. Gerüste müssen nach außergewöhnlichen Einwirkungen wie Sturm vor der weiteren Nutzung von einer befähigten Person geprüft werden. Das ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und den zugehörigen Regeln. Auch der Kran sollte vor dem ersten Hub auf Auffälligkeiten geprüft werden.

Danach folgt der Rundgang: Bauzaun wieder schließen, Absperrungen zum öffentlichen Raum kontrollieren, beschädigte Abdeckungen ersetzen. Mehr zu Unwetterlagen mit Regen und Gewitter finden Sie im Ratgeber Sturm, Gewitter und Starkregen.

  • Gerüstprüfung durch befähigte Person, Freigabe dokumentieren.
  • Kran und Anschlagmittel sichten, Windmesser prüfen.
  • Bauzaun und Verkehrssicherung zum öffentlichen Raum wiederherstellen.
  • Schäden mit Fotos festhalten und an Versicherung und Bauherr melden.

Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH, unterstützt Baustellen in Norddeutschland mit Kontrollgängen, Bewachung nach § 34a GewO und digitalen Kontrollberichten, auch in der Sturmsaison.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Wind als Sturm?

Nach der Beaufort-Skala beginnt ein Sturm bei Windstärke 9, das entspricht etwa 75 km/h. Für die Baustelle sind aber auch Böen relevant, die deutlich über dem Mittelwind liegen können. Maßgeblich für den Kran sind die Angaben des Herstellers.

Müssen Banner am Bauzaun vor einem Sturm entfernt werden?

Banner und Sichtschutz machen aus einem Zaun eine geschlossene Fläche mit hoher Windlast. Wenn der Zaun nicht ausdrücklich dafür mit Stützen und Ballast ausgelegt ist, sollten sie vor einem Sturm abgenommen werden. Das ist meist schneller erledigt als ein umgestürzter Zaun wieder aufgebaut.

Wer prüft das Gerüst nach einem Sturm?

Eine befähigte Person, in der Regel vom Gerüstbauer oder vom Unternehmen, das das Gerüst nutzt. Bis zur Freigabe sollte das Gerüst nicht betreten werden. Das Ergebnis wird dokumentiert.

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