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Baustellenbeleuchtung

Sie wissen danach, wo eine Baustelle künstliches Licht braucht, welche Regeln dafür maßgeblich sind und wie Sie die Beleuchtung in der Baustelleneinrichtung mitplanen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Regelwerk

Unter Baustellenbeleuchtung versteht man die künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen, Lager- und Abladeflächen sowie von Absperrungen auf und an der Baustelle. Sie ist Teil der Baustelleneinrichtung und wird wichtig, sobald das Tageslicht nicht mehr reicht: in den Wintermonaten, bei Arbeiten in Innenräumen, in Tiefgaragen und Schächten oder bei Nachtanlieferungen.

Maßgeblich für den Arbeitsschutz sind die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“. Sie nennt Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für verschiedene Bereiche und Tätigkeiten, auch für Baustellen. Für Absperrungen im öffentlichen Straßenraum gelten zusätzlich die Vorgaben aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und den RSA 21, etwa zu Warnleuchten. Die genauen Werte sollten für jedes Projekt im Regelwerk nachgeschlagen und in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.

Wo Licht gebraucht wird

Für die Logistik sind vor allem die Bereiche wichtig, an denen Fahrzeuge und Menschen sich begegnen.

BereichWorauf es ankommt
Zufahrt und TorKennzeichen, Ausweise und Lieferscheine müssen lesbar sein
Abladestellen und RampenGleichmäßiges Licht ohne Blendung für Fahrer und Staplerfahrer
Verkehrswege für FußgängerStolperstellen, Kanten und Übergänge erkennbar machen
Lager- und LogistikflächenMaterial auffinden, Kennzeichnung lesen
Treppen, Gerüste, SchächteAbsturzkanten und Öffnungen deutlich sichtbar
Flucht- und RettungswegeOrientierung auch bei Stromausfall, wo eine Sicherheitsbeleuchtung nötig ist

Auf engen Baustellen in Hamburg oder Berlin kommt hinzu, dass Licht nicht in Wohnungen der Nachbarn strahlen sollte. Strahler werden deshalb auf die Fläche gerichtet und nicht in die Höhe. Auch der Artenschutz kann eine Rolle spielen, etwa wenn nahe Gehölze oder Gewässer betroffen sind. Hier hilft die ökologische Baubegleitung bei der Abstimmung.

Planung und typische Fehler

Beleuchtung gehört in den Baustelleneinrichtungsplan, zusammen mit der Baustromversorgung. Bewährt haben sich diese Punkte:

  • Früh planen: Masten, Kabelwege und Anschlüsse mit dem Baustrom abstimmen.
  • Mitwachsen lassen: Mit jedem Geschoss und jeder neuen Fläche die Beleuchtung anpassen.
  • Blendung vermeiden: Strahler so ausrichten, dass Kranführer und Fahrer nicht geblendet werden.
  • Prüfen: Leuchten und Leitungen regelmäßig auf Beschädigung kontrollieren, besonders nach Sturm.
  • Zuständigkeit festlegen: Wer schaltet ein, wer meldet Ausfälle?

Ein häufiger Fehler: Die Beleuchtung wird zu Baubeginn im Sommer nicht mitgeplant und im November mit Behelfslampen nachgerüstet. Dann bleiben dunkle Ecken an Abladestellen und auf Wegen. Mehr zur dunklen Jahreszeit im Ratgeber Tipps für die Winterbaustelle.

Baulogistik Nord berücksichtigt die Beleuchtung bei der Baustelleneinrichtungs- und Infrastrukturplanung und meldet Ausfälle bei Rundgängen.

Fragen zum Begriff

Welche Vorschrift regelt die Beleuchtung auf Baustellen?

Für den Arbeitsschutz gelten die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.4. Für Absperrungen im Verkehrsraum kommen die Vorgaben der verkehrsrechtlichen Anordnung und der RSA 21 hinzu.

Wer ist für die Baustellenbeleuchtung verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber für seine Arbeitsplätze. Für gemeinsam genutzte Flächen wie Zufahrten, Wege und Abladestellen übernimmt meist der Generalunternehmer die Beleuchtung im Rahmen der Baustelleneinrichtung.

Braucht eine Baustelle eine Notbeleuchtung?

Das hängt von der Gefährdung ab. Wo bei Stromausfall Gefahr entsteht, etwa in fensterlosen Bereichen oder Tiefgeschossen, kann eine Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege nötig sein.

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