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Fluchtweg

Sie wissen danach, wie sich Fluchtweg und Rettungsweg unterscheiden, welche Anforderungen gelten und welche Fehler auf Baustellen am häufigsten vorkommen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Abgrenzung

Ein Fluchtweg ist ein Verkehrsweg, über den sich Beschäftigte im Gefahrfall selbst in Sicherheit bringen können, ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Er ist ein Begriff des Arbeitsschutzes. Grundlage sind die Arbeitsstättenverordnung, die auch für Baustellen gilt, und die Technische Regel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“.

Davon zu unterscheiden ist der Rettungsweg aus dem Bauordnungsrecht, über den auch die Feuerwehr Menschen rettet und Brände bekämpft. Oft fallen beide zusammen, etwa ein Treppenhaus. Auf der Baustelle gibt es aber Fluchtwege, die kein Rettungsweg sind, zum Beispiel ein Weg aus der Baugrube über eine Treppe. Mehr dazu unter Rettungsweg und Rettungszufahrt.

Anforderungen im Überblick

AnforderungWas gilt in der Praxis
FreihaltenFluchtwege sind jederzeit frei von Material, Geräten und Abfall
Breitedie ASR A2.3 nennt Mindestbreiten abhängig von der Zahl der Personen, die den Weg nutzen
Längeder Weg bis zu einem gesicherten Bereich darf nicht beliebig lang sein, die Höchstlängen stehen in der ASR A2.3
Kennzeichnunggrüne Rettungszeichen nach ASR A1.3, bei Bedarf beleuchtet oder nachleuchtend
Beleuchtungbei Dunkelheit ausreichend beleuchtet, an kritischen Stellen mit Sicherheitsbeleuchtung
Türen und Ausgängevon innen jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen, solange sich Personen im Bereich aufhalten

Welche Fluchtwege es gibt und wie sie im Bauablauf wandern, gehört in die Gefährdungsbeurteilung, in den SiGe-Plan und in die Flucht- und Rettungspläne der Baustelle.

Warum Fluchtwege auf Baustellen so oft zugestellt sind

Ein Rohbau verändert sich ständig. Heute ist das Treppenhaus der einzige Weg aus dem fünften Geschoss, morgen steht dort eine Palette Porenbeton, weil der Aufzug belegt war. Im Ausbau eines Bürohauses in Hamburg-Hammerbrook oder eines Wohnblocks in Berlin-Lichtenberg sind es Gipskartonstapel, Kabeltrommeln und Verpackungsmüll in den Fluren. Jedes Gewerk denkt, es sei nur kurz.

Fluchtwege bleiben nur frei, wenn jemand täglich hinschaut und Material einen festen Platz hat. Bewährt haben sich:

  • Fluchtwege auf jedem Geschoss sichtbar markieren, etwa mit Bodenmarkierung oder Absperrband
  • Lagerflächen je Geschoss festlegen und kommunizieren, damit niemand auf den Flur ausweichen muss
  • täglicher Rundgang mit Fotodokumentation und klarer Aufforderung an das verursachende Gewerk
  • Flucht- und Rettungspläne bei jeder größeren Änderung des Bauzustands nachführen
  • neue Firmen bei der Einweisung auf Fluchtwege und Sammelplatz hinweisen

Die Kontrolle der Fluchtwege lässt sich gut mit dem Rundgang des Sicherheitsdienstes oder der Etagenverteilung verbinden. Baulogistik Nord hält Fluchtwege im Rahmen der operativen Baulogistik frei und dokumentiert die Kontrollen digital.

Fragen zum Begriff

Darf Material kurzzeitig im Fluchtweg stehen?

Nein. Ein Fluchtweg muss frei sein, solange sich Personen in dem Bereich aufhalten, die ihn brauchen könnten. Auch kurzes Abstellen ist ein Verstoß, denn ein Notfall kündigt sich nicht an.

Wer ist für freie Fluchtwege verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber für seine Beschäftigten und seine Arbeitsbereiche. Der Bauherr bzw. sein SiGe-Koordinator koordiniert die Maßnahmen, wenn mehrere Firmen tätig sind. In der Praxis hilft eine klare Regel in der Baustellenordnung, wer kontrolliert und wer räumt.

Brauche ich auf der Baustelle Flucht- und Rettungspläne?

Ob ein Plan nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa bei unübersichtlichen Bereichen oder vielen Beschäftigten. Auf größeren Hochbaustellen sind Pläne üblich und sollten mit dem Baufortschritt angepasst werden.

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