Sie wissen danach, welche drei Instrumente die BaustellV vorsieht, ab wann sie greifen und wie die Logistik davon berührt wird.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Baustellenverordnung ist eine Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz und gilt seit 1998. Sie setzt die europäische Baustellenrichtlinie in deutsches Recht um. Ihr Grundgedanke: Auf einer Baustelle arbeiten viele Firmen neben- und nacheinander, und gerade an den Schnittstellen entstehen Gefahren, die keine einzelne Firma allein im Blick hat. Deshalb verpflichtet die Verordnung nicht nur die Arbeitgeber, sondern ausdrücklich den Bauherrn.
Der Bauherr muss schon bei der Planung die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigen, etwa bei der zeitlichen Abfolge von Gewerken. Er kann diese Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen, zum Beispiel einem Projektsteuerer. Seine Verantwortung endet damit aber nicht vollständig, er muss die Beauftragung sorgfältig auswählen und begleiten.
Die BaustellV arbeitet mit drei Werkzeugen. Welche davon greifen, hängt von Größe, Beteiligten und Gefährlichkeit der Arbeiten ab.
| Instrument | Wann erforderlich | Inhalt |
|---|---|---|
| Vorankündigung | Voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage | Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung, sichtbar auf der Baustelle aushängen |
| SiGe-Koordinator | Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden | Koordiniert Schutzmaßnahmen in Planung und Ausführung |
| SiGe-Plan | Mehrere Arbeitgeber und zusätzlich Vorankündigung nötig oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II | Schutzmaßnahmen, zeitliche Abfolge, gemeinsame Einrichtungen |
Hinzu kommt die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, etwa für Wartung und Reinigung. Zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählen unter anderem Absturzgefahr aus großer Höhe, tiefe Baugruben mit Verschüttungsgefahr, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen und das Montieren schwerer Fertigteile. Details zu den Einzelbausteinen finden Sie unter Vorankündigung, SiGe-Plan und SiGe-Koordinator.
Viele Inhalte eines SiGe-Plans sind logistische Fragen. Wer die Baustelleneinrichtung plant, entscheidet zugleich über Verkehrswege, Kranbereiche, Lagerflächen und Rettungswege. Diese Punkte sollten deshalb früh zusammenlaufen:
Ein häufiger Fehler ist, den SiGe-Plan einmal zu Baubeginn zu erstellen und dann liegen zu lassen. Er muss bei erheblichen Änderungen angepasst werden, etwa wenn ein zweiter Kran hinzukommt oder sich die Zufahrt verlegt. Wie die Verordnung im Alltag gelebt wird, zeigt der Ratgeber Baustellenverordnung praktisch umgesetzt; zur Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten lohnt der Blick in Pflichten von Bauherr und Generalunternehmer.
Baulogistik Nord stimmt Einrichtung, Verkehrswege und Einweisungen mit der SiGe-Koordination ab und übernimmt die operative Umsetzung im Rahmen der Baustelleneinrichtung und Infrastrukturplanung.
Nein. Sie ist nur nötig, wenn die Schwellen bei Dauer und Beschäftigten oder beim Umfang in Personentagen überschritten werden. Viele kleinere Baustellen brauchen keine Vorankündigung, aber trotzdem einen Koordinator, sobald mehrere Arbeitgeber tätig sind.
Ja, der Bauherr kann die Aufgaben vertraglich auf einen geeigneten Dritten übertragen. Das sollte ausdrücklich und eindeutig geregelt sein. Die Auswahl und Überwachung des Beauftragten bleibt beim Bauherrn.
Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder, in Schleswig-Holstein etwa die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Daneben beraten und prüfen die Unfallversicherungsträger wie die BG BAU.
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