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Baustellenverordnung (BaustellV)

Sie wissen danach, welche drei Instrumente die BaustellV vorsieht, ab wann sie greifen und wie die Logistik davon berührt wird.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Worum es in der BaustellV geht

Die Baustellenverordnung ist eine Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz und gilt seit 1998. Sie setzt die europäische Baustellenrichtlinie in deutsches Recht um. Ihr Grundgedanke: Auf einer Baustelle arbeiten viele Firmen neben- und nacheinander, und gerade an den Schnittstellen entstehen Gefahren, die keine einzelne Firma allein im Blick hat. Deshalb verpflichtet die Verordnung nicht nur die Arbeitgeber, sondern ausdrücklich den Bauherrn.

Der Bauherr muss schon bei der Planung die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigen, etwa bei der zeitlichen Abfolge von Gewerken. Er kann diese Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen, zum Beispiel einem Projektsteuerer. Seine Verantwortung endet damit aber nicht vollständig, er muss die Beauftragung sorgfältig auswählen und begleiten.

Die drei Instrumente und ihre Schwellen

Die BaustellV arbeitet mit drei Werkzeugen. Welche davon greifen, hängt von Größe, Beteiligten und Gefährlichkeit der Arbeiten ab.

InstrumentWann erforderlichInhalt
VorankündigungVoraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder mehr als 500 PersonentageMeldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung, sichtbar auf der Baustelle aushängen
SiGe-KoordinatorSobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werdenKoordiniert Schutzmaßnahmen in Planung und Ausführung
SiGe-PlanMehrere Arbeitgeber und zusätzlich Vorankündigung nötig oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang IISchutzmaßnahmen, zeitliche Abfolge, gemeinsame Einrichtungen

Hinzu kommt die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, etwa für Wartung und Reinigung. Zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählen unter anderem Absturzgefahr aus großer Höhe, tiefe Baugruben mit Verschüttungsgefahr, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen und das Montieren schwerer Fertigteile. Details zu den Einzelbausteinen finden Sie unter Vorankündigung, SiGe-Plan und SiGe-Koordinator.

Bezug zur Baulogistik

Viele Inhalte eines SiGe-Plans sind logistische Fragen. Wer die Baustelleneinrichtung plant, entscheidet zugleich über Verkehrswege, Kranbereiche, Lagerflächen und Rettungswege. Diese Punkte sollten deshalb früh zusammenlaufen:

  • Der Baustelleneinrichtungsplan zeigt gemeinsam genutzte Einrichtungen, die der SiGe-Plan als Schutzmaßnahme benennt.
  • Getrennte Wege für Fußgänger und Fahrzeuge, Einweiser an kritischen Stellen und feste Anlieferzeiten senken Gefährdungen an den Schnittstellen.
  • Überlappende Kranschwenkbereiche und gleichzeitige Arbeiten übereinander gehören in die Koordination.
  • Neue Firmen erhalten vor Arbeitsbeginn eine Einweisung in Baustellenordnung und Sicherheitsregeln.

Ein häufiger Fehler ist, den SiGe-Plan einmal zu Baubeginn zu erstellen und dann liegen zu lassen. Er muss bei erheblichen Änderungen angepasst werden, etwa wenn ein zweiter Kran hinzukommt oder sich die Zufahrt verlegt. Wie die Verordnung im Alltag gelebt wird, zeigt der Ratgeber Baustellenverordnung praktisch umgesetzt; zur Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten lohnt der Blick in Pflichten von Bauherr und Generalunternehmer.

Baulogistik Nord stimmt Einrichtung, Verkehrswege und Einweisungen mit der SiGe-Koordination ab und übernimmt die operative Umsetzung im Rahmen der Baustelleneinrichtung und Infrastrukturplanung.

Fragen zum Begriff

Muss jede Baustelle eine Vorankündigung abgeben?

Nein. Sie ist nur nötig, wenn die Schwellen bei Dauer und Beschäftigten oder beim Umfang in Personentagen überschritten werden. Viele kleinere Baustellen brauchen keine Vorankündigung, aber trotzdem einen Koordinator, sobald mehrere Arbeitgeber tätig sind.

Kann der Generalunternehmer die Pflichten des Bauherrn übernehmen?

Ja, der Bauherr kann die Aufgaben vertraglich auf einen geeigneten Dritten übertragen. Das sollte ausdrücklich und eindeutig geregelt sein. Die Auswahl und Überwachung des Beauftragten bleibt beim Bauherrn.

Wer kontrolliert die Einhaltung der BaustellV?

Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder, in Schleswig-Holstein etwa die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Daneben beraten und prüfen die Unfallversicherungsträger wie die BG BAU.

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