Sie wissen danach, ab welcher Größe eine Baustelle anzukündigen ist, welche Angaben die Behörde erwartet und welche Folgepflichten daran hängen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Vorankündigung ist eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, bevor eine größere Baustelle eingerichtet wird. Geregelt ist sie in § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung. Die Behörde soll wissen, wo größere Baustellen entstehen, wer verantwortlich ist und wie viele Firmen und Beschäftigte dort tätig werden.
Die Pflicht liegt beim Bauherrn. Er kann sie nach § 4 BaustellV einem Dritten übertragen, etwa dem Projektsteuerer oder dem Generalunternehmer. Mehr zum Rahmen lesen Sie unter Baustellenverordnung.
Eine Vorankündigung ist zu übermitteln, wenn eine der beiden Bedingungen zutrifft:
Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle muss die Meldung bei der Behörde sein. Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde des Landes, je nach Bundesland etwa ein Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht. Viele Länder bieten dafür Online-Formulare an, so auch Hamburg, Niedersachsen oder Berlin.
Ein Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Monaten Bauzeit, bei dem zu Spitzenzeiten zwölf Personen arbeiten, erreicht über die Monate schnell mehr als 500 Personentage. Die Pflicht entsteht also auch ohne große Mannschaft am einzelnen Tag.
| Angabe nach Anhang I BaustellV | Hinweis |
|---|---|
| Ort der Baustelle | genaue Anschrift oder Lagebeschreibung |
| Name und Anschrift des Bauherrn | bei Übertragung zusätzlich des verantwortlichen Dritten |
| Art des Bauvorhabens | kurze Beschreibung |
| Name und Anschrift des Koordinators | falls ein SiGe-Koordinator bestellt ist |
| Voraussichtlicher Beginn und Dauer | realistisch angeben |
| Voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten | gleichzeitig auf der Baustelle |
| Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte | geschätzt |
| Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte | soweit bekannt |
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen. In der Praxis hängt sie am Baustelleneingang neben der Baustellenordnung oder am Aushang im Containerdorf.
Sind mehrere Arbeitgeber tätig und ist eine Vorankündigung nötig, verlangt die BaustellV außerdem einen SiGe-Plan. Bei mehreren Arbeitgebern ist zudem ein SiGe-Koordinator zu bestellen. Die Vorankündigung ist damit oft der erste sichtbare Schritt der ganzen Arbeitsschutzorganisation.
Häufige Fehler: Die Meldung geht erst nach Baubeginn raus. Der Aushang fehlt oder ist verblasst. Nach einem Wechsel des Koordinators oder einer deutlich längeren Bauzeit wird nichts angepasst. Wer den Aushang in die regelmäßige Begehung aufnimmt, erkennt das früh. Die praktische Umsetzung beschreibt der Ratgeber Baustellenverordnung praktisch umgesetzt. Unsere Zugangskontrolle kann bei Kontrollgängen den Aushang mitprüfen.
Der Bauherr. Er kann die Aufgabe nach § 4 BaustellV einem geeigneten Dritten übertragen, etwa einem Projektsteuerer. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen.
Ein Personentag ist die Arbeitsleistung einer Person an einem Arbeitstag. Zusammengezählt werden alle Beschäftigten aller Firmen über die gesamte Bauzeit.
Bei erheblichen Änderungen ja, etwa bei deutlich längerer Bauzeit, wesentlich mehr Beschäftigten oder einem neuen Koordinator. Der Aushang auf der Baustelle muss dann ebenfalls aktualisiert werden.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.