Sie wissen danach, in welchen Schritten eine Fläche kampfmittelfrei gemeldet wird, wofür die Freigabe gilt und wie die Baustelle auf einen Fund vorbereitet ist.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Kampfmittelfreigabe ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Fläche bis zu einer bestimmten Tiefe nach dem Stand der Untersuchung frei von Kampfmitteln ist. Gemeint sind vor allem Blindgänger, Munition und Sprengkörper aus dem Zweiten Weltkrieg. In vielen deutschen Städten liegen bis heute nicht detonierte Bomben im Boden. Norddeutsche Hafen- und Industriestandorte wie Hamburg, Bremen, Kiel oder Wilhelmshaven gehören zu den Gebieten, die damals stark bombardiert wurden.
Zuständig sind die Kampfmittelräumdienste der Länder. Wie die Auskunft beantragt wird und ob sie vor Erdarbeiten verpflichtend ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Unabhängig davon gehört die Frage nach Kampfmitteln in jede Gefährdungsbeurteilung für Erd- und Tiefbauarbeiten.
Der Weg zur Freigabe folgt meist denselben Stufen. Je nach Ergebnis endet er schon nach der ersten oder zieht sich über mehrere Wochen:
| Schritt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Auskunft / Anfrage | Prüfung des Grundstücks beim zuständigen Kampfmittelräumdienst, oft anhand historischer Luftbilder | kein Verdacht oder Verdachtsfläche |
| Historische Erkundung | Auswertung von Luftbildern und Archivunterlagen durch Fachfirma oder Behörde | Abgrenzung der Verdachtsbereiche |
| Sondierung | Oberflächensondierung oder Bohrlochsondierung mit Messtechnik | Anomalien werden kartiert |
| Freilegung, Bergung | Aufgraben der Verdachtspunkte, Bergung durch den Räumdienst | Punkte geklärt |
| Freigabe | schriftliche Bestätigung für Fläche und Tiefe | Erdarbeiten in diesem Rahmen möglich |
Wichtig ist der Geltungsbereich: Die Freigabe gilt nur für die untersuchte Fläche und die sondierte Tiefe. Wer später tiefer gründet, Spundwände setzt oder Bohrpfähle herstellt, braucht unter Umständen eine erneute Untersuchung, etwa durch baubegleitende Sondierung.
Für die Logistik ist die Kampfmittelfrage aus zwei Gründen wichtig. Erstens bestimmt sie den Terminplan: Ohne Freigabe dürfen Bagger, Bohrgeräte und Rammen in Verdachtsbereichen nicht arbeiten. Wer Baustelleneinrichtung, Kranfundament und Baustraßen plant, sollte die Freigabe deshalb früh anstoßen und Flächen für die Einrichtung zuerst untersuchen lassen. Zweitens braucht die Baustelle einen klaren Ablauf für den Fall eines Fundes:
Diese Schritte gehören in den Notfallplan und die Einweisung aller Firmen, die im Boden arbeiten. Wie Aushub und Bodenbewegung zusätzlich gesteuert werden, zeigt der Ratgeber Bodenmanagement und Aushublogistik. Im Fall einer Absperrung übernimmt die Baustellensicherheit von Staffsec auf Wunsch Tor- und Absperrposten.
In der Regel der Bauherr oder Grundstückseigentümer, häufig über einen beauftragten Planer oder eine Fachfirma. Die genauen Pflichten ergeben sich aus dem Landesrecht und den Vorgaben des zuständigen Räumdienstes.
Nur für die untersuchten Flächen und Tiefen, die in der Bescheinigung genannt sind. Für tiefere Gründungen oder neue Arbeitsbereiche ist zu prüfen, ob weitere Sondierungen nötig sind.
Arbeit sofort einstellen, Bereich räumen und die Polizei verständigen. Eine Freigabe schließt Funde außerhalb des untersuchten Rahmens nicht aus.
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