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Kampfmittelfreigabe

Sie wissen danach, in welchen Schritten eine Fläche kampfmittelfrei gemeldet wird, wofür die Freigabe gilt und wie die Baustelle auf einen Fund vorbereitet ist.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Hintergrund

Die Kampfmittelfreigabe ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Fläche bis zu einer bestimmten Tiefe nach dem Stand der Untersuchung frei von Kampfmitteln ist. Gemeint sind vor allem Blindgänger, Munition und Sprengkörper aus dem Zweiten Weltkrieg. In vielen deutschen Städten liegen bis heute nicht detonierte Bomben im Boden. Norddeutsche Hafen- und Industriestandorte wie Hamburg, Bremen, Kiel oder Wilhelmshaven gehören zu den Gebieten, die damals stark bombardiert wurden.

Zuständig sind die Kampfmittelräumdienste der Länder. Wie die Auskunft beantragt wird und ob sie vor Erdarbeiten verpflichtend ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Unabhängig davon gehört die Frage nach Kampfmitteln in jede Gefährdungsbeurteilung für Erd- und Tiefbauarbeiten.

Ablauf bis zur Freigabe

Der Weg zur Freigabe folgt meist denselben Stufen. Je nach Ergebnis endet er schon nach der ersten oder zieht sich über mehrere Wochen:

SchrittInhaltErgebnis
Auskunft / AnfragePrüfung des Grundstücks beim zuständigen Kampfmittelräumdienst, oft anhand historischer Luftbilderkein Verdacht oder Verdachtsfläche
Historische ErkundungAuswertung von Luftbildern und Archivunterlagen durch Fachfirma oder BehördeAbgrenzung der Verdachtsbereiche
SondierungOberflächensondierung oder Bohrlochsondierung mit MesstechnikAnomalien werden kartiert
Freilegung, BergungAufgraben der Verdachtspunkte, Bergung durch den RäumdienstPunkte geklärt
Freigabeschriftliche Bestätigung für Fläche und TiefeErdarbeiten in diesem Rahmen möglich

Wichtig ist der Geltungsbereich: Die Freigabe gilt nur für die untersuchte Fläche und die sondierte Tiefe. Wer später tiefer gründet, Spundwände setzt oder Bohrpfähle herstellt, braucht unter Umständen eine erneute Untersuchung, etwa durch baubegleitende Sondierung.

Bedeutung für Baulogistik und Bauablauf

Für die Logistik ist die Kampfmittelfrage aus zwei Gründen wichtig. Erstens bestimmt sie den Terminplan: Ohne Freigabe dürfen Bagger, Bohrgeräte und Rammen in Verdachtsbereichen nicht arbeiten. Wer Baustelleneinrichtung, Kranfundament und Baustraßen plant, sollte die Freigabe deshalb früh anstoßen und Flächen für die Einrichtung zuerst untersuchen lassen. Zweitens braucht die Baustelle einen klaren Ablauf für den Fall eines Fundes:

  • Arbeit sofort einstellen, Gerät nicht bewegen, den Fund nicht berühren.
  • Bereich räumen und absperren, Personen zum Sammelplatz schicken.
  • Polizei verständigen, die den Kampfmittelräumdienst hinzuzieht.
  • Zufahrten freihalten für Einsatzkräfte und Lkw außerhalb des Bereichs stoppen, Anlieferungen umleiten oder absagen.
  • Dokumentieren, wer wann was gemeldet hat und welche Bereiche geräumt wurden.

Diese Schritte gehören in den Notfallplan und die Einweisung aller Firmen, die im Boden arbeiten. Wie Aushub und Bodenbewegung zusätzlich gesteuert werden, zeigt der Ratgeber Bodenmanagement und Aushublogistik. Im Fall einer Absperrung übernimmt die Baustellensicherheit von Staffsec auf Wunsch Tor- und Absperrposten.

Fragen zum Begriff

Wer muss die Kampfmittelfreigabe beantragen?

In der Regel der Bauherr oder Grundstückseigentümer, häufig über einen beauftragten Planer oder eine Fachfirma. Die genauen Pflichten ergeben sich aus dem Landesrecht und den Vorgaben des zuständigen Räumdienstes.

Gilt die Freigabe für das ganze Grundstück?

Nur für die untersuchten Flächen und Tiefen, die in der Bescheinigung genannt sind. Für tiefere Gründungen oder neue Arbeitsbereiche ist zu prüfen, ob weitere Sondierungen nötig sind.

Was tun, wenn trotz Freigabe etwas gefunden wird?

Arbeit sofort einstellen, Bereich räumen und die Polizei verständigen. Eine Freigabe schließt Funde außerhalb des untersuchten Rahmens nicht aus.

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