Sie wissen danach, warum Baustellen besonders brandgefährdet sind, wie ein Brandschutz im Bauablauf organisiert wird und was eine Brandwache vor, während und nach Heißarbeiten konkret tut.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein fertiges Gebäude ist durch Brandabschnitte, Brandmeldeanlage und geprüfte Fluchtwege geschützt. Auf der Baustelle fehlt vieles davon noch. Gleichzeitig liegen Dämmstoffe, Folien, Verpackungen und Holz offen herum, Schweißer und Dachdecker arbeiten mit offener Flamme, und provisorische Elektrik läuft über weite Strecken. Diese Mischung macht den Bauzustand zur kritischsten Phase im Lebenszyklus eines Gebäudes.
Hinzu kommt der Faktor Zeit. Viele Brände entstehen nicht während der Arbeit, sondern Stunden später, wenn ein Glutnest in einer Dämmschicht oder Fuge unbemerkt weiterschwelt. Wenn dann niemand mehr auf der Baustelle ist, wird ein kleiner Schaden schnell zum Totalverlust. Deshalb sind Nachkontrolle und Bewachung außerhalb der Arbeitszeit zwei Seiten derselben Aufgabe.
Den Rahmen bilden das Arbeitsschutzgesetz mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) sowie die DGUV Vorschrift 1. Für Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten gelten zusätzlich die Regeln der Unfallversicherungsträger. Versicherer verweisen häufig auf die Richtlinie VdS 2008 zu feuergefährlichen Arbeiten und machen einen schriftlichen Erlaubnisschein zur Bedingung.
Verantwortlich ist zunächst jeder Arbeitgeber für seine eigenen Leute. Weil mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten, koordiniert der SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung die gewerkübergreifenden Gefährdungen. Die Bauleitung des Generalunternehmers sorgt in der Praxis dafür, dass Löschmittel, Fluchtwege, Zufahrten und Heißarbeitsregeln auf der ganzen Baustelle eingehalten werden.
| Rolle | Typische Aufgaben im Brandschutz |
|---|---|
| Bauherr | SiGe-Koordination bestellen, Brandschutzkonzept des Bauvorhabens bereitstellen |
| Bauleitung GU | Baustellenordnung, Löschmittel, Fluchtwege, Erlaubnisverfahren durchsetzen |
| Nachunternehmer | eigene Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erlaubnisschein beantragen |
| Brandschutzhelfer | Entstehungsbrände bekämpfen, Räumung unterstützen |
| Brandwache | Heißarbeiten überwachen, Nachkontrolle durchführen |
Die ASR A2.2 verlangt eine ausreichende Ausstattung mit Feuerlöschern, bemessen nach Brandgefährdung und Grundfläche über sogenannte Löschmitteleinheiten. Auf Baustellen ändert sich die Grundfläche ständig, deshalb sollte die Verteilung mit jedem Bauabschnitt neu geprüft werden. Bewährt sind feste Löscherstationen an Treppenhäusern, Geschossübergängen und in der Nähe von Lagerflächen.
Für die Zahl der Brandschutzhelfer nennt die ASR A2.2 einen Anteil von in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Auf einer Baustelle mit wechselnder Belegschaft muss zudem jede Schicht und jeder Abschnitt abgedeckt sein.
Die Regeln für das Verhalten im Brandfall fasst die Brandschutzordnung zusammen. Sie sollte bei der Erstunterweisung jeder Firma erklärt werden und an der Zugangskontrolle ausliegen.
Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten und das Flämmen von Bitumenbahnen gelten als Heißarbeiten. Sie werden außerhalb fester Werkstätten nur mit schriftlicher Erlaubnis ausgeführt. Der Erlaubnisschein zwingt alle Beteiligten, vor dem Funkenflug nachzudenken.
Ein häufiger Fehler ist der Pauschalschein für eine ganze Woche oder ein ganzes Geschoss. Er verliert seinen Sinn, weil sich die Umgebung täglich ändert. Besser ist ein Schein je Arbeitsstelle und Tag. Der Ratgeber Heißarbeiten und Brandwache vertieft Sonderfälle wie Dacharbeiten und Arbeiten in Bestandsgebäuden.
Die Brandwache hat nur eine Aufgabe: den Brand verhindern oder im Entstehen löschen. Sie schweißt nicht mit, holt kein Material und macht keine Pause, solange gearbeitet wird. Dafür braucht sie eine Unterweisung im Umgang mit Löschmitteln, Ortskenntnis und eine sichere Möglichkeit, Alarm auszulösen.
| Phase | Was die Brandwache tut |
|---|---|
| Vorher | Bereich prüfen, Löschmittel prüfen, Fluchtweg und Meldeweg klären, benachbarte Räume und darunterliegende Geschosse einbeziehen |
| Während | Funkenflug beobachten, auch hinter Wänden und unter Decken, Glut sofort ablöschen, Arbeit bei Gefahr stoppen |
| Danach | Arbeitsbereich und Umgebung absuchen, Hohlräume und Dämmung prüfen, Kontrollgänge nach festgelegten Zeiten |
| Abschluss | Ergebnis und Uhrzeit im Erlaubnisschein dokumentieren, Übergabe an Bewachung oder Bauleitung |
Die Dauer der Nachkontrolle legt der Erlaubnisschein fest. Sie richtet sich nach Material und Umgebung und erstreckt sich bei Dämmstoffen oder Holzkonstruktionen oft über mehrere Stunden. Endet die Arbeitszeit vorher, muss jemand die Nachkontrolle übernehmen. Hier verbinden sich Brandwache und Kontrollrundgang: Die Bewachung übernimmt die letzte Prüfung und dokumentiert sie im Wachbericht.
Bei Begehungen tauchen immer wieder dieselben Mängel auf. Keiner davon ist kompliziert, aber jeder kann im Ernstfall entscheidend sein.
Diese Punkte lassen sich mit einfachen Mitteln abstellen: kurze Begehungen mit Checkliste, feste Löscherstationen, ein klarer Ansprechpartner für Erlaubnisscheine und eine Zugangskontrolle, die neue Firmen erst nach der Unterweisung einlässt.
Brandschutz ist kein Sonderthema, sondern Teil der täglichen Baustellenorganisation. Lagerflächen, Abfallinseln, Anlieferzonen und Zufahrten entscheiden mit darüber, ob Brandlasten wachsen und ob die Feuerwehr im Ernstfall durchkommt. Deshalb gehört der Brandschutz in den Baustelleneinrichtungsplan und in das Rettungskonzept.
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Eine Brandwache wird immer dann gestellt, wenn bei Heißarbeiten eine Brandgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann, etwa wegen brennbarer Bauteile, Dämmstoffe oder Hohlräume in der Nähe. Festgelegt wird das im Erlaubnisschein. Versicherer verlangen sie bei feuergefährlichen Arbeiten häufig ausdrücklich.
Die Dauer steht im Erlaubnisschein und hängt von Material und Umgebung ab. Bei Holz, Dämmung oder Dachaufbauten erstreckt sie sich oft über mehrere Stunden mit wiederholten Kontrollgängen. Wichtig ist, dass jemand benannt ist, der sie auch nach Feierabend übernimmt.
Nein. Wer schweißt oder schneidet, ist auf seine Arbeit konzentriert und sieht Funkenflug hinter sich oder unter sich nicht. Die Brandwache ist eine eigene Person, die ausschließlich beobachtet und eingreift.
Die ASR A2.2 nennt in der Regel einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Auf Baustellen muss zusätzlich jede Schicht und jeder Bauabschnitt abgedeckt sein. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Den Schein stellt der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Bauleitung aus, nachdem der Arbeitsbereich gemeinsam mit der ausführenden Firma begangen wurde. Beide unterschreiben. Die Brandwache wird auf dem Schein namentlich benannt.
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