Sie erfahren, welche Formen der Bewachung es gibt, was rechtlich für Bewachungsunternehmen gilt und wie Sie Umfang, Zeiten und Dienstanweisung für Ihre Baustelle festlegen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Baustellen sind offen, wechseln ständig ihr Gesicht und stehen nachts und am Wochenende leer. Gelagerte Kabel, Werkzeug, Baumaschinen, Kraftstoff und frisch eingebaute Haustechnik ziehen Diebe an. Dazu kommen Vandalismus, Brandstiftung und Personen, die sich unbefugt auf dem Gelände aufhalten und sich dabei selbst gefährden. Hintergründe dazu finden Sie unter Baudiebstahl.
Bewachung hat deshalb zwei Ziele: Schäden verhindern und im Ereignisfall schnell reagieren. Sie ergänzt bauliche Sicherung wie Zaun, Beleuchtung und verschlossene Container, ersetzt sie aber nicht. Auch der Bauherr hat ein Interesse daran, weil er für Gefahren auf und an der Baustelle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einstehen muss.
Welche Form passt, hängt von Wert und Lage der Baustelle, Bauphase und Risiko ab. In der Praxis werden die Formen oft kombiniert, etwa Video als Grundschutz und ein Revierdienst für die Intervention.
| Form | Wie sie arbeitet | Passt besonders |
|---|---|---|
| Stationäre Bewachung | Sicherheitskraft dauerhaft vor Ort, mit Kontrollgängen und Torbesetzung | Große Baustellen, hohe Werte, Ausbauphase mit Haustechnik |
| Revierkontrolle | Streife fährt mehrere Objekte an, zu wechselnden Zeiten | Kleinere Baustellen, Ergänzung zu Technik, Wochenenden |
| Videoüberwachung mit Aufschaltung | Kameras oder Videoturm, Alarm geht an eine ständig besetzte Leitstelle | Weitläufige Flächen, Linienbaustellen, Grundschutz rund um die Uhr |
| Alarmverfolgung und Intervention | Einsatzkraft fährt nach Alarm zur Baustelle und prüft die Lage | Immer dann, wenn Technik eingesetzt wird |
| Zugangskontrolle am Tor | Kontrolle von Personen und Fahrzeugen während der Arbeitszeit | Großbaustellen mit vielen Nachunternehmern |
Die Zugangskontrolle tagsüber ist ein eigenes Thema mit anderen Zielen, sie wird unter Zugangskontrolle auf Baustellen erklärt. Für die Zeiten außerhalb der Arbeitszeit lohnt der Blick in den Ratgeber Bewachung nachts und am Wochenende.
Wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Die Einzelheiten regelt die Bewachungsverordnung. Unternehmen und eingesetzte Sicherheitskräfte werden im Bewacherregister geführt, die Behörde prüft dabei unter anderem die Zuverlässigkeit der Personen.
Sicherheitskräfte brauchen je nach Tätigkeit mindestens eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer, für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung. Viele Auftraggeber verlangen für Baustellen die Sachkundeprüfung, weil sie eine breitere Ausbildung belegt.
Wichtig für den Auftraggeber: Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie handeln im Rahmen des Hausrechts, das ihnen der Auftraggeber überträgt, und der Rechte, die jedem Bürger zustehen. Wer im Ernstfall was darf, gehört deshalb in eine klare Dienstanweisung. Für die eigene Absicherung sollten Sie sich die Erlaubnis und den Nachweis der Haftpflichtversicherung des Dienstleisters vorlegen lassen.
Videotürme und fest montierte Kameras sind auf Baustellen verbreitet, weil sie große Flächen rund um die Uhr abdecken. Entscheidend ist nicht die Kamera, sondern was nach einem Alarm passiert. Erst die Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle und eine Interventionskraft machen aus Technik Schutz.
Beim Datenschutz gilt: Erfasst wird grundsätzlich nur das eigene Gelände, öffentliche Wege und Nachbargrundstücke werden ausgeblendet. Hinweisschilder machen auf die Videoüberwachung aufmerksam, Aufnahmen werden nur so lange gespeichert wie nötig. Mehr zur Technik steht im Eintrag Überwachungstechnik und Videoturm.
Eine gute Bewachung beginnt mit einer Begehung. Dabei werden Zufahrten, Zaun, Beleuchtung, Lagerorte und besonders gefährdete Bereiche aufgenommen. Daraus ergeben sich Bewachungszeiten, Zahl der Kontrollgänge und Technik.
Die Dienstanweisung sollte mit der Bauleitung abgestimmt und bei jedem Phasenwechsel überprüft werden. Wer den Zaun umbaut oder neue Lagerflächen schafft, muss das an den Wachdienst weitergeben, sonst kontrolliert er Bereiche, die es so nicht mehr gibt. Wie Bewachung in ein Gesamtkonzept passt, zeigt der Ratgeber Diebstahlschutz auf der Baustelle.
Unterschätzt wird oft die Schlüsselfrage. Der Wachdienst braucht Zugang zu Toren, Containern und Treppenhäusern, ohne dass Schlüssel offen herumliegen. Bewährt sind ein Schlüsseltresor mit Ausgabeliste und eine feste Übergabe zu Arbeitsende und Arbeitsbeginn. Bei dieser Übergabe meldet die Bauleitung Besonderheiten wie offene Fassaden, neue Anlieferungen oder geplante Nachtarbeiten, und der Wachdienst berichtet am Morgen, was in der Nacht aufgefallen ist. Fünf Minuten an dieser Stelle sparen viele Rückfragen.
Häufige Schwachstellen sind ein Zaun mit Lücken, unbeleuchtete Lagerflächen, Schlüssel, die offen im Container hängen, und Kontrollgänge zu immer gleichen Zeiten. Ebenso problematisch ist eine Bewachung, deren Berichte niemand liest. Mängel wie offene Tore oder beschädigte Absperrungen müssen am nächsten Morgen behoben werden, sonst wiederholen sie sich.
Eine Sicherheitskraft vor Ort kann neben der eigentlichen Bewachung weitere Aufgaben übernehmen: Kontrolle von Absperrungen und Beleuchtung entlang öffentlicher Wege, Blick auf Pumpen und Heizgeräte, Brandwache nach Heißarbeiten oder Schließdienst am Abend. Solche Zusatzaufgaben sollten ausdrücklich in der Dienstanweisung stehen.
Baulogistik Nord bewacht Baustellen als Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH mit Erlaubnis nach § 34a GewO, Zertifizierung nach DIN 77200 und digitalen Kontrollberichten, etwa in Hamburg, Schleswig-Holstein und bundesweit.
Nein. Für kleinere Baustellen mit geringen Werten reichen oft Zaun, Beleuchtung, verschlossene Container und eine Revierkontrolle. Je höher Werte, Fläche und Risiko, desto eher lohnt eine stationäre Bewachung oder Videoaufschaltung.
Mindestens eine Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK, für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung. Viele Auftraggeber fordern die Sachkundeprüfung. Außerdem müssen die Kräfte im Bewacherregister erfasst und von der Behörde als zuverlässig bewertet sein.
Nur im Rahmen der Rechte, die jedem Bürger zustehen, etwa bei Betreffen auf frischer Tat. Polizeiliche Befugnisse haben sie nicht. Was im Einzelfall zu tun ist, regelt die Dienstanweisung, in der Regel wird die Polizei verständigt.
Er ersetzt die ständige Anwesenheit, aber nicht die Reaktion. Ohne Leitstelle, die Alarme prüft, und ohne Interventionskraft bleibt die Kamera ein Aufzeichnungsgerät. Sinnvoll ist meist die Kombination aus Technik und Revier- oder Interventionsdienst.
Das hängt von Zeiten, Zahl der Kräfte, Technik und Lage ab. Eine Revierkontrolle ist anders zu kalkulieren als eine Bewachung rund um die Uhr. Nach einer kurzen Begehung erstellen wir ein Angebot für Ihre Baustelle.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.