Sie wissen danach, für wen welcher Teil der Brandschutzordnung gedacht ist, was hineingehört und warum sie auf Baustellen regelmäßig fortgeschrieben werden muss.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Brandschutzordnung fasst zusammen, wie Brände verhindert werden und was im Brandfall zu tun ist. Aufbau und Inhalte beschreibt die DIN 14096. Für Arbeitsstätten verlangt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Ordnung, und auf Baustellen fordern Behörden, Feuerwehr oder Versicherer sie häufig ausdrücklich.
Auf einer Baustelle ist sie kein Papier für den Ordner. Sie muss mit dem Bau wachsen, denn Treppenhäuser, Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten ändern sich mit jedem Bauabschnitt.
| Teil | Zielgruppe | Inhalt |
|---|---|---|
| Teil A | alle Personen auf der Baustelle, auch Besucher und Fahrer | Aushang mit kurzen Regeln und Bildzeichen: Brände verhüten, Melden, In Sicherheit bringen, Löschversuch |
| Teil B | alle, die sich nicht nur vorübergehend auf der Baustelle aufhalten | Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Fluchtwege, Sammelplatz, Umgang mit Zündquellen |
| Teil C | Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben | Aufgaben von Brandschutzhelfern, Bauleitung und Brandwachen, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr |
Teil A gehört gut sichtbar an Zugänge, Tore, Containeranlagen und Treppenhäuser. Teil B wird bei der Unterweisung jeder neuen Firma erklärt. Bei mehrsprachigen Teams helfen Bildzeichen und kurze Übersetzungen.
Der häufigste Fehler ist eine Brandschutzordnung aus der Vorlage, die zum Baubeginn passt, aber nicht mehr zum Rohbau oder Ausbau. Dann zeigt der Aushang einen Fluchtweg, der längst durch Gerüst versperrt ist. Ebenso problematisch: Teil C benennt Brandschutzhelfer, die gar nicht mehr auf der Baustelle sind.
Prüfen Sie die Ordnung deshalb bei jedem größeren Bauzustandswechsel und nach jeder Änderung an Zufahrten. Ausführliche Hinweise gibt der Ratgeber Brandschutz auf der Baustelle. Baulogistik Nord stellt Brandschutzhelfer und Brandwachen und unterstützt beim Aktualisieren der Aushänge.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, auf gemeinsamen Baustellen meist der Generalunternehmer in Abstimmung mit dem SiGe-Koordinator. Oft unterstützt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Brandschutzbeauftragter.
Immer dann, wenn sich Wege, Zufahrten, Löscheinrichtungen oder Verantwortliche ändern. Unabhängig davon empfiehlt die DIN 14096 eine regelmäßige Überprüfung.
Für Besucher und Fahrer meist ja. Wer länger auf der Baustelle arbeitet, muss zusätzlich Teil B kennen, und Personen mit Brandschutzaufgaben Teil C.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.