Sie wissen danach, was zum Gefahrstofflager einer Baustelle gehört, welche Regeln für Gase und Flüssigkeiten gelten und wie der tägliche Betrieb organisiert wird.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Gefahrstofflager ist auf der Baustelle der abgegrenzte, gesicherte Bereich, in dem Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften aufbewahrt werden: Flüssiggas und Acetylen für Dacharbeiten und Schweißen, Sauerstoff, Diesel und Hydrauliköl für Geräte, Schalöl, Epoxidharze, Lösemittel, Kleber und Bauchemie. Meist besteht es aus einem Gefahrstoffcontainer oder einem Gasflaschenkäfig, oft auch aus beidem.
Rechtlich wird die Lagerung vor allem über die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel TRGS 510 zur Lagerung in ortsbeweglichen Behältern geregelt. Für wassergefährdende Flüssigkeiten wie Diesel und Öl kommen die Vorgaben des Wasserrechts hinzu, insbesondere zu Auffangwannen und Rückhaltung. Grundlage für die konkreten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs.
Wo das Lager steht, wird am besten schon im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Folgende Punkte gehören auf jede Prüfliste:
Die Mengen sollten so klein wie möglich gehalten werden. Wer täglich Kartuschen und Gebinde nachliefern lässt, braucht weniger Lagerplatz und reduziert die Brandlast. Für Baustellen in Hamburger Wohnquartieren oder in Berliner Hinterhöfen ist das oft der einzige Weg, ein Lager überhaupt unterzubringen.
Ein Gefahrstofflager braucht eine verantwortliche Person, die Bestand, Ordnung und Schlüssel im Blick hat. Bewährt hat sich ein einfacher Ablauf: Ausgabe nur gegen Eintrag, abends Rückgabe angebrochener Gebinde, wöchentliche Sichtkontrolle mit Fotos. Bei Heißarbeiten in der Nähe ist ein Erlaubnisschein Pflicht, und der Abstand zum Lager wird vorher geprüft.
| Typischer Fehler | Besser so |
|---|---|
| Gasflaschen lose auf Geschossdecken verteilt | zentraler Käfig, Ausgabe nur für den Tagesbedarf |
| Ölkanister ohne Auffangwanne am Gerät | Wanne am Standplatz, Betankung an fester Stelle |
| Leere Gebinde sammeln sich im Lager | Rücknahme über die Entsorgung, getrennt nach Abfallart |
| Lager offen, jeder bedient sich | verschlossen, Schlüssel bei benannter Person |
Leere und verunreinigte Gebinde sind oft gefährlicher Abfall und gehören in die geordnete Entsorgungslogistik, nicht in den Mischcontainer. Wie Lager und Brandschutz zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber Brandschutz auf der Baustelle.
Im Rahmen der operativen Baulogistik übernimmt Baulogistik Nord auf Wunsch Ausgabe, Ordnung und Kontrolle des Lagers und dokumentiert die Rundgänge digital.
Das sollte vermieden werden. Gasflaschen gehören nach Arbeitsende zurück an den sicheren Lagerort im Freien oder in einen geeigneten Käfig. In Fluren, Treppenräumen und Kellern haben sie nichts zu suchen.
Grundsätzlich der Arbeitgeber, dessen Stoffe dort lagern. Betreibt ein Generalunternehmer ein zentrales Lager für mehrere Firmen, sollte er Verantwortung, Zugang und Kontrollen schriftlich regeln.
Für wassergefährdende Flüssigkeiten wie Diesel, Öl oder bestimmte Bauchemie ist eine Rückhaltung in der Regel erforderlich. Für Gasflaschen gelten andere Regeln, dort geht es vor allem um Standsicherheit, Lüftung und Abstand.
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