Sie wissen danach, was unter Vorhaltung fällt, wie sie im Vertrag erscheint und wie Sie Verlängerungen nachvollziehbar festhalten.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Vorhaltung ist der Zeitraum, in dem Einrichtungen, Geräte, Flächen oder Personal auf der Baustelle bereitstehen und betriebsbereit gehalten werden. Gemeint ist nicht das Aufbauen und nicht das Abbauen, sondern die Zeit dazwischen. Ein Container, der drei Monate steht, wird drei Monate vorgehalten, auch an Tagen, an denen niemand hineingeht.
Im Bauvertrag wird die Baustelleneinrichtung deshalb oft in drei Teile gegliedert: Einrichten, Vorhalten und Räumen. Die Vorhaltung wird meist zeitbezogen beschrieben, etwa je Woche oder je Monat.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Unterkünfte und Sozialräume | Büro- und Aufenthaltscontainer, Sanitärcontainer, Trockenräume |
| Hebe- und Fördertechnik | Turmdrehkran, Bauaufzug, Hubarbeitsbühne |
| Sicherung | Bauzaun, Tore, Beleuchtung, Absperrungen im öffentlichen Raum |
| Ver- und Entsorgung | Baustromverteiler, Bauwasser, Entsorgungsinsel |
| Flächen | Lagerflächen, Anlieferzonen, Pufferflächen |
| Personal | Torposten, Logistikkoordinator, Betriebssanitäter |
Auch Personal kann vorgehalten werden. Ein Torposten steht bereit, wenn Lieferungen kommen, und ebenso in ruhigen Stunden. Das sollte bei der Planung bewusst entschieden werden, nicht zufällig entstehen.
Ein häufiger Fehler ist, Vorhaltung nur als Kostenfrage zu sehen. Sie ist auch eine Flächenfrage. Auf engen Baufeldern, etwa in Innenstadtlagen in Hamburg oder Berlin, blockiert ein Gerät, das zu lange steht, die nächste Bauphase. Ein sauberes Gerätemanagement behält im Blick, was wann frei werden kann.
Bei Verträgen nach VOB ist das Einrichten und Räumen der eigenen Baustelle grundsätzlich Nebenleistung, wenn das Leistungsverzeichnis keine eigenen Positionen vorsieht. Wer eine zentrale Einrichtung für alle Gewerke vorhält, sollte die Vorhaltung dagegen als eigene Position ausschreiben. Mehr dazu unter VOB/B und VOB/C.
Verlängert sich die Bauzeit, wird die Vorhaltung oft zum Streitpunkt. Wer Stand und Nutzung regelmäßig im Bautagebuch festhält, hat später belastbare Angaben. Bei der Planung von Einrichtung und Vorhaltezeiten unterstützen wir mit unserer Baustelleneinrichtungsplanung.
Miete beschreibt das Verhältnis zum Vermieter eines Geräts. Vorhaltung beschreibt die Bereitstellung auf der Baustelle gegenüber dem Auftraggeber. Beides kann zusammenfallen, ist aber nicht dasselbe.
Das regelt der Vertrag. Üblich sind Wochen oder Monate nach Kalender, weil Einrichtungen auch an Wochenenden und Feiertagen stehen. Wichtig ist eine eindeutige Festlegung im Leistungsverzeichnis.
Durch feste Abbaustichtage, regelmäßige Prüfung der Nutzung und einen Einrichtungsplan, der je Bauphase fortgeschrieben wird.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.