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Gerätemanagement

Sie wissen danach, welche Aufgaben zum Gerätemanagement gehören, welche Prüfpflichten gelten und an welchen Kennzahlen Sie gutes Gerätemanagement erkennen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Aufgaben

Gerätemanagement bezeichnet die Planung, Steuerung und Überwachung aller Baugeräte und Maschinen eines Projekts: vom Turmdrehkran über Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen bis zu Rüttelplatten, Trocknern und Baustromverteilern. Ziel ist, dass das richtige Gerät zur richtigen Zeit am richtigen Ort steht, geprüft und einsatzbereit ist, und dass es nicht länger vorgehalten wird als nötig.

Im Kern geht es um vier Aufgaben:

  • Disposition: Bedarf aus dem Bauzeitenplan ableiten, Geräte reservieren, An- und Abtransport takten.
  • Prüfung und Wartung: Fristen überwachen, Mängel melden, Ausfälle vermeiden.
  • Auslastung: Leerstand erkennen, Geräte zwischen Bauabschnitten teilen, Mietdauer begrenzen.
  • Sicherung: Bestand erfassen, gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung schützen.

Prüfpflichten und Bedienung

Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in sicherem Zustand bereitgestellt und regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und aus den Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Bei Kranen, Staplern und Hubarbeitsbühnen ist eine wiederkehrende Prüfung in der Regel jährlich üblich, dazu kommt die arbeitstägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn durch den Bediener.

Ebenso wichtig ist, wer ein Gerät bedienen darf. Stapler, Krane und Hubarbeitsbühnen dürfen nur von ausgebildeten, schriftlich beauftragten Personen geführt werden. Wer ein Gerät für die ganze Baustelle bereitstellt, sollte die Berechtigungen der Fahrer kennen und dokumentieren, etwa über den Baustellenausweis.

GerätVor jedem EinsatzWiederkehrend
TeleskopstaplerSichtprüfung, Bremsen, HydraulikPrüfung durch befähigte Person
HubarbeitsbühneFunktionstest, NotablassPrüfung durch befähigte Person
LastaufnahmemittelZustand, KennzeichnungPrüfung nach Vorgaben des Herstellers und der DGUV
Elektrische GeräteKabel und Stecker ansehenPrüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel

Woran man gutes Gerätemanagement erkennt

Auf vielen Baustellen stehen gemietete Geräte wochenlang ungenutzt, während an anderer Stelle eine Arbeitsbühne fehlt. Gutes Gerätemanagement macht solche Lücken sichtbar. Hilfreich sind eine Geräteliste mit Standort, Mietbeginn und Prüfdatum, ein fester Ansprechpartner für Ausgabe und Rücknahme und eine wöchentliche Abstimmung im Jour fixe.

Typische Fehler sind abgelaufene Prüfplaketten, Schlüssel, die im Gerät stecken, und Kleingeräte ohne Inventarnummer. Gerade Rüttelplatten, Trennschleifer und Laser verschwinden auf offenen Baustellen schnell. Eine gesicherte Ausgabe und nächtliche Bewachung senken das Risiko von Baudiebstahl deutlich.

Baulogistik Nord übernimmt im Logistik-Management auf Wunsch Geräteliste, Ausgabe und Rücknahme und hält die Prüftermine nach.

Fragen zum Begriff

Wer ist für die Prüfung eines gemieteten Geräts zuständig?

Der Vermieter liefert das Gerät in der Regel geprüft aus. Während der Nutzung auf der Baustelle ist der Betreiber für die arbeitstägliche Kontrolle und für Prüfungen innerhalb der Mietzeit verantwortlich. Wer was übernimmt, sollte im Mietvertrag stehen.

Lohnt sich eine zentrale Geräteverwaltung für mehrere Gewerke?

Auf großen Baustellen oft ja. Gemeinsam genutzte Geräte wie Stapler oder Bauaufzug werden besser ausgelastet, und es gibt einen klaren Verantwortlichen für Prüfung und Schlüssel.

Wie verhindert man unbefugte Nutzung von Geräten?

Schlüssel werden zentral ausgegeben und nach Feierabend eingesammelt, Bediener sind namentlich berechtigt. Technische Wegfahrsperren oder Zugangscodes ergänzen das.

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