Sie wissen danach, welche Aufgaben zum Gerätemanagement gehören, welche Prüfpflichten gelten und an welchen Kennzahlen Sie gutes Gerätemanagement erkennen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Gerätemanagement bezeichnet die Planung, Steuerung und Überwachung aller Baugeräte und Maschinen eines Projekts: vom Turmdrehkran über Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen bis zu Rüttelplatten, Trocknern und Baustromverteilern. Ziel ist, dass das richtige Gerät zur richtigen Zeit am richtigen Ort steht, geprüft und einsatzbereit ist, und dass es nicht länger vorgehalten wird als nötig.
Im Kern geht es um vier Aufgaben:
Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in sicherem Zustand bereitgestellt und regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und aus den Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Bei Kranen, Staplern und Hubarbeitsbühnen ist eine wiederkehrende Prüfung in der Regel jährlich üblich, dazu kommt die arbeitstägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn durch den Bediener.
Ebenso wichtig ist, wer ein Gerät bedienen darf. Stapler, Krane und Hubarbeitsbühnen dürfen nur von ausgebildeten, schriftlich beauftragten Personen geführt werden. Wer ein Gerät für die ganze Baustelle bereitstellt, sollte die Berechtigungen der Fahrer kennen und dokumentieren, etwa über den Baustellenausweis.
| Gerät | Vor jedem Einsatz | Wiederkehrend |
|---|---|---|
| Teleskopstapler | Sichtprüfung, Bremsen, Hydraulik | Prüfung durch befähigte Person |
| Hubarbeitsbühne | Funktionstest, Notablass | Prüfung durch befähigte Person |
| Lastaufnahmemittel | Zustand, Kennzeichnung | Prüfung nach Vorgaben des Herstellers und der DGUV |
| Elektrische Geräte | Kabel und Stecker ansehen | Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel |
Auf vielen Baustellen stehen gemietete Geräte wochenlang ungenutzt, während an anderer Stelle eine Arbeitsbühne fehlt. Gutes Gerätemanagement macht solche Lücken sichtbar. Hilfreich sind eine Geräteliste mit Standort, Mietbeginn und Prüfdatum, ein fester Ansprechpartner für Ausgabe und Rücknahme und eine wöchentliche Abstimmung im Jour fixe.
Typische Fehler sind abgelaufene Prüfplaketten, Schlüssel, die im Gerät stecken, und Kleingeräte ohne Inventarnummer. Gerade Rüttelplatten, Trennschleifer und Laser verschwinden auf offenen Baustellen schnell. Eine gesicherte Ausgabe und nächtliche Bewachung senken das Risiko von Baudiebstahl deutlich.
Baulogistik Nord übernimmt im Logistik-Management auf Wunsch Geräteliste, Ausgabe und Rücknahme und hält die Prüftermine nach.
Der Vermieter liefert das Gerät in der Regel geprüft aus. Während der Nutzung auf der Baustelle ist der Betreiber für die arbeitstägliche Kontrolle und für Prüfungen innerhalb der Mietzeit verantwortlich. Wer was übernimmt, sollte im Mietvertrag stehen.
Auf großen Baustellen oft ja. Gemeinsam genutzte Geräte wie Stapler oder Bauaufzug werden besser ausgelastet, und es gibt einen klaren Verantwortlichen für Prüfung und Schlüssel.
Schlüssel werden zentral ausgegeben und nach Feierabend eingesammelt, Bediener sind namentlich berechtigt. Technische Wegfahrsperren oder Zugangscodes ergänzen das.
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