Sie wissen danach, welche Einrichtungen zwischen Kranhaken und Last gehören, wie sie sich unterscheiden und welche Regeln für Kennzeichnung, Prüfung und Einsatz gelten.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Zwischen dem Haken eines Krans und der Last sitzen fast immer weitere Teile. Die Fachsprache fasst sie als Lastaufnahmeeinrichtungen zusammen und unterscheidet drei Gruppen. Die Unterscheidung ist nicht nur Theorie: Sie bestimmt, wer ein Teil prüft, wie es gekennzeichnet ist und wer es benutzen darf.
Die Einteilung folgt der DGUV Regel 100-500, Kapitel zum Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb:
| Gruppe | Merkmal | Beispiele |
|---|---|---|
| Tragmittel | fest mit dem Kran verbunden | Kranhaken, Unterflasche |
| Lastaufnahmemittel | nicht Teil des Krans, wird am Tragmittel angeschlagen und nimmt die Last auf | Traverse, Kübel, Steinzange, Palettengabel, Greifer, Vakuumheber |
| Anschlagmittel | verbindet Tragmittel und Last oder Lastaufnahmemittel | Rundstahlkette, Drahtseil, Hebeband, Rundschlinge |
Im Baustellenalltag wird der Begriff oft lockerer verwendet und meint alles, was unter dem Haken hängt. Für Prüfung und Dokumentation lohnt sich die saubere Trennung trotzdem.
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass sie vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel geprüft werden und in regelmäßigen Abständen, in der Regel mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person. Je nach Einsatzbedingungen und Art des Mittels können kürzere Fristen oder zusätzliche Prüfungen nötig sein.
Jedes Teil muss eindeutig gekennzeichnet sein, vor allem mit der zulässigen Tragfähigkeit. Fehlt das Etikett an einem Hebeband oder ist die Plakette an einer Kette nicht mehr lesbar, wird das Teil nicht benutzt. Ablegereif sind Anschlagmittel zum Beispiel bei:
Ablegereife Teile werden sofort aus dem Verkehr gezogen und unbrauchbar gemacht, damit sie nicht versehentlich wieder auf der Baustelle landen.
Viele gefährliche Situationen beim Heben entstehen nicht durch Materialversagen, sondern durch falsche Auswahl oder falsches Anschlagen. Wichtig ist der Neigungswinkel: Je weiter die Stränge eines Gehänges gespreizt sind, desto geringer ist die nutzbare Tragfähigkeit. Über 60 Grad Neigung wird nicht angeschlagen. Traversen helfen bei langen Bauteilen, weil sie die Kräfte senkrecht halten und das Bauteil schonen.
Anschlagen darf nur, wer dafür unterwiesen ist und den Kranführer mit vereinbarten Zeichen oder per Baustellenfunk führt. Bei Lieferungen sollte schon in der Lieferavisierung stehen, ob Anschlagpunkte vorhanden sind und welches Gehänge gebraucht wird. So steht der passende Satz bereit, wenn der Lkw ankommt, und der Kran wartet nicht.
Bewährt hat sich ein zentraler, verschlossener Platz für Anschlagmittel mit Prüfliste, statt verstreuter Ketten in jedem Gewerkecontainer. Für die Abstimmung mit dem Kranbelegungsplan und die Vorbereitung schwerer Hübe ist ein festes Team am Abladeplatz sinnvoll. Staffsec stellt im Rahmen der operativen Baulogistik Personal für Umschlag und Materialverteilung.
Streng genommen ist es ein Anschlagmittel, weil es Last und Haken verbindet. Im Alltag werden beide Begriffe oft vermischt. Für Prüfung und Kennzeichnung gelten aber vergleichbare Anforderungen.
Vor jeder Benutzung per Sichtprüfung durch den Anwender und regelmäßig, meist mindestens jährlich, durch eine befähigte Person. Die Prüfung wird dokumentiert.
Personen, die vom Unternehmer für diese Aufgabe ausgewählt, unterwiesen und beauftragt wurden. Sie müssen die Tragfähigkeitstabellen lesen können und die Verständigung mit dem Kranführer beherrschen.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.