Sie wissen danach, wer einen Kran auf der Baustelle führen darf, was hinter dem sogenannten Kranführerschein steckt und welche Rolle Anschläger und Einweiser spielen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Der Kranführer steuert den Kran und ist für die sichere Bewegung der Last verantwortlich. Auf Baustellen ist er eine Schlüsselfigur: Er sieht vieles von oben, entscheidet bei Wind über Hübe und arbeitet eng mit Anschlägern und Einweisern zusammen. Ein Kranführerschein im Sinne eines staatlichen Führerscheins existiert nicht. Gemeint ist ein Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Ausbildung, ausgestellt vom Ausbildungsträger.
Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift Krane der DGUV. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Krans nur Personen beschäftigen, die dafür geeignet, ausgebildet und unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Ausbildung und Prüfung orientieren sich an einem DGUV Grundsatz für Kranführer.
Für den Einsatz als Kranführer kommen mehrere Bausteine zusammen. Fehlt einer, darf die Person den Kran nicht selbstständig führen:
| Voraussetzung | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Mindestalter | in der Regel 18 Jahre; Ausnahmen für Auszubildende unter Aufsicht |
| Eignung | körperliche und geistige Eignung, oft durch ärztliche Eignungsbeurteilung belegt |
| Ausbildung | theoretische und praktische Schulung mit Prüfung, Befähigungsnachweis |
| Einweisung | am konkreten Krantyp und auf die Baustelle bezogen |
| Schriftliche Beauftragung | durch den Arbeitgeber, für die jeweilige Kranart |
| Bei Mobilkranen | zusätzlich die passende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug im Straßenverkehr |
Die schriftliche Beauftragung wird oft vergessen. Sie macht deutlich, dass der Arbeitgeber die Person kennt, ihre Befähigung geprüft hat und ihr den Kran anvertraut. Ein Befähigungsnachweis allein ersetzt sie nicht.
Kein Kranführer arbeitet allein. Für sichere Hübe braucht es ein eingespieltes Team und klare Abläufe:
Ein typischer Fehler ist der Kran, der „mal eben“ von einem Polier ohne Beauftragung bedient wird, weil der Kranführer Pause hat. Ein anderer: Funkkanäle verschiedener Kräne überschneiden sich. Beides lässt sich in der Einweisung und in der Baustellenordnung regeln. Mehr zum Gesamtsystem auf der Seite Kranlogistik auf der Baustelle. In der operativen Baulogistik stellt Staffsec Koordinatoren, die Kranzeiten und Anschlagteams abstimmen.
Der Befähigungsnachweis wird von Ausbildungsträgern ausgestellt und ist nicht an ein Bundesland gebunden. Entscheidend bleibt, dass der Arbeitgeber die Person für den konkreten Kran einweist und schriftlich beauftragt.
Nein. Die Ausbildung bezieht sich auf bestimmte Kranarten. Für einen anderen Krantyp braucht es eine passende Qualifikation und eine Einweisung am Gerät.
Der Kranführer. Er muss bei Gefahr den Kranbetrieb einstellen dürfen, ohne dass Zeitdruck oder Anweisungen anderer Gewerke ihn daran hindern.
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