Sie wissen danach, wofür die VRAO gilt, wer sie beantragt, was zum Antrag gehört und wie sie sich von der Sondernutzungserlaubnis unterscheidet.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die verkehrsrechtliche Anordnung, in vielen Ämtern kurz VRAO genannt, ist die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde darüber, wie eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt, gekennzeichnet und geführt wird. Grundlage ist § 45 Abs. 6 StVO: Bauunternehmer müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine solche Anordnung einholen und sich danach richten.
Die Anordnung legt fest, welche Verkehrszeichen stehen, wo Absperrgeräte und Leitbaken stehen, welche Restbreiten bleiben, wie Fußgänger und Radfahrer geführt werden und zu welchen Zeiten die Regelung gilt. Fachlicher Maßstab sind die Regelpläne der RSA 21. Mehr zum Hintergrund lesen Sie unter Anordnung nach § 45 StVO.
Für die Baulogistik ist die VRAO immer dann ein Thema, wenn Fahrzeuge, Geräte oder Material auf Straße, Gehweg oder Radweg wirken. Typische Anlässe sind:
Wird zugleich öffentlicher Grund dauerhaft belegt, kommt meist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes hinzu. Die VRAO regelt den Verkehr, die Sondernutzung die Nutzung der Fläche. Beides wird oft gemeinsam beantragt, ist aber rechtlich getrennt.
| Schritt | Inhalt | Hinweis aus der Praxis |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Lageplan, Zeitraum, Arbeitszeiten, Ansprechpartner | Zeitraum realistisch wählen, Verlängerungen kosten Zeit |
| Verkehrszeichenplan | Beschilderung und Absperrung nach Regelplan | siehe Verkehrszeichenplan |
| Antrag | bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde | Vorlauffristen der Stadt beachten, sie sind unterschiedlich |
| Beteiligung | Polizei, Straßenbaulastträger, ggf. Nahverkehr | bei Busstrecken längere Abstimmung einplanen |
| Anordnung | Bescheid mit Auflagen und Plan | Kopie an der Baustelle bereithalten |
| Umsetzung | Aufstellen durch Fachfirma, Kontrolle, Dokumentation | Fotos bei Aufbau und täglich bei Kontrolle |
In Großstädten wie Hamburg oder Berlin sind die Abstimmungen dichter, weil Busspuren, Radwege und Ladezonen eng beieinanderliegen. In kleineren Städten in Schleswig-Holstein geht es oft schneller, die Auflagen sind aber genauso verbindlich. Den ganzen Weg von Antrag bis Abbau beschreibt der Ratgeber Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan.
Für die Einhaltung bleibt der Bauunternehmer verantwortlich, unabhängig davon, wer die Schilder stellt. Das hängt eng mit der Verkehrssicherungspflicht zusammen. Wir binden die Vorgaben der Anordnung in die Planung der Logistik auf der Baustelle ein, damit Lieferfenster und Absperrzeiten zusammenpassen.
Nach § 45 Abs. 6 StVO ist es Sache des Bauunternehmers. In der Praxis übernimmt das häufig die beauftragte Verkehrssicherungsfirma. Verantwortlich für die Einhaltung bleibt aber das ausführende Unternehmen.
Nein. Die VRAO regelt den Verkehr. Für die Belegung öffentlicher Flächen braucht es in der Regel zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Landesstraßengesetz.
Die Anordnung endet zum angegebenen Datum. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden, sonst steht die Absicherung ohne Grundlage. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und behalten Sie das Enddatum im Blick.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.