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Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO)

Sie wissen danach, wofür die VRAO gilt, wer sie beantragt, was zum Antrag gehört und wie sie sich von der Sondernutzungserlaubnis unterscheidet.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Rechtsgrundlage

Die verkehrsrechtliche Anordnung, in vielen Ämtern kurz VRAO genannt, ist die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde darüber, wie eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt, gekennzeichnet und geführt wird. Grundlage ist § 45 Abs. 6 StVO: Bauunternehmer müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine solche Anordnung einholen und sich danach richten.

Die Anordnung legt fest, welche Verkehrszeichen stehen, wo Absperrgeräte und Leitbaken stehen, welche Restbreiten bleiben, wie Fußgänger und Radfahrer geführt werden und zu welchen Zeiten die Regelung gilt. Fachlicher Maßstab sind die Regelpläne der RSA 21. Mehr zum Hintergrund lesen Sie unter Anordnung nach § 45 StVO.

Wann die Baustelle eine VRAO braucht

Für die Baulogistik ist die VRAO immer dann ein Thema, wenn Fahrzeuge, Geräte oder Material auf Straße, Gehweg oder Radweg wirken. Typische Anlässe sind:

  • eine temporäre Halteverbotszone für Anlieferung oder Umzugsfahrzeuge,
  • eine Anlieferzone am Fahrbahnrand, etwa für Betonpumpe oder Mobilkran,
  • ein Gehweg, der wegen Gerüst oder Bauzaun umgeleitet werden muss,
  • eine Baustellenausfahrt mit Einweiser, die den fließenden Verkehr kreuzt,
  • halbseitige oder volle Sperrungen bei Kranmontage oder Schwertransport.

Wird zugleich öffentlicher Grund dauerhaft belegt, kommt meist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes hinzu. Die VRAO regelt den Verkehr, die Sondernutzung die Nutzung der Fläche. Beides wird oft gemeinsam beantragt, ist aber rechtlich getrennt.

Antrag und Ablauf in der Praxis

SchrittInhaltHinweis aus der Praxis
VorbereitungLageplan, Zeitraum, Arbeitszeiten, AnsprechpartnerZeitraum realistisch wählen, Verlängerungen kosten Zeit
VerkehrszeichenplanBeschilderung und Absperrung nach Regelplansiehe Verkehrszeichenplan
Antragbei der örtlich zuständigen StraßenverkehrsbehördeVorlauffristen der Stadt beachten, sie sind unterschiedlich
BeteiligungPolizei, Straßenbaulastträger, ggf. Nahverkehrbei Busstrecken längere Abstimmung einplanen
AnordnungBescheid mit Auflagen und PlanKopie an der Baustelle bereithalten
UmsetzungAufstellen durch Fachfirma, Kontrolle, DokumentationFotos bei Aufbau und täglich bei Kontrolle

In Großstädten wie Hamburg oder Berlin sind die Abstimmungen dichter, weil Busspuren, Radwege und Ladezonen eng beieinanderliegen. In kleineren Städten in Schleswig-Holstein geht es oft schneller, die Auflagen sind aber genauso verbindlich. Den ganzen Weg von Antrag bis Abbau beschreibt der Ratgeber Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan.

Typische Fehler

  • Der Antrag geht zu spät raus, die erste Anlieferung steht vor einer Straße ohne Regelung.
  • Die Anordnung gilt nur werktags, angeliefert wird aber am Samstag.
  • Schilder wurden aufgestellt, aber nicht regelmäßig geprüft. Nach Sturm oder Vandalismus fehlt die Absicherung.
  • Die Fläche ist größer belegt als angeordnet, etwa durch abgestellte Container.
  • Niemand auf der Baustelle kennt den Inhalt der Anordnung.

Für die Einhaltung bleibt der Bauunternehmer verantwortlich, unabhängig davon, wer die Schilder stellt. Das hängt eng mit der Verkehrssicherungspflicht zusammen. Wir binden die Vorgaben der Anordnung in die Planung der Logistik auf der Baustelle ein, damit Lieferfenster und Absperrzeiten zusammenpassen.

Fragen zum Begriff

Wer stellt den Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Nach § 45 Abs. 6 StVO ist es Sache des Bauunternehmers. In der Praxis übernimmt das häufig die beauftragte Verkehrssicherungsfirma. Verantwortlich für die Einhaltung bleibt aber das ausführende Unternehmen.

Reicht eine VRAO, um Material auf dem Gehweg zu lagern?

Nein. Die VRAO regelt den Verkehr. Für die Belegung öffentlicher Flächen braucht es in der Regel zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Landesstraßengesetz.

Was passiert, wenn die Baustelle länger dauert als angeordnet?

Die Anordnung endet zum angegebenen Datum. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden, sonst steht die Absicherung ohne Grundlage. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und behalten Sie das Enddatum im Blick.

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