Sie wissen danach, wie eine Anlieferzone entsteht, welche Behörden beteiligt sind und welche Regeln im Betrieb für Ordnung sorgen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Eine Anlieferzone ist eine befristet ausgewiesene Fläche, auf der Lieferfahrzeuge für eine Baustelle halten und entladen dürfen. Sie liegt meist im öffentlichen Straßenraum, also auf Fahrbahn, Parkstreifen oder Gehweg vor dem Grundstück. Gebraucht wird sie überall dort, wo das Baufeld selbst keinen Platz für Lkw bietet, typisch für Lückenbebauung in Hamburg-Eimsbüttel, Altbauquartiere in Bremen oder Innenhöfe in Berlin.
Im Unterschied zur Abladestelle, die jeden festen Entladepunkt meint, beschreibt die Anlieferzone vor allem die rechtlich gesicherte Fläche im Verkehrsraum. Oft ist sie mit einer temporären Halteverbotszone verbunden, damit dort keine Pkw stehen.
Je nach Lage und Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig. In der Regel braucht es drei Bausteine, die aufeinander abgestimmt sein müssen.
| Baustein | Rechtsgrundlage | Was geregelt wird |
|---|---|---|
| Sondernutzungserlaubnis | Straßen- und Wegegesetz des Landes | Nutzung der öffentlichen Fläche über den Gemeingebrauch hinaus |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | § 45 StVO | Beschilderung, Absperrung, Halteverbot, Verkehrsführung |
| Verkehrszeichenplan | Teil der Anordnung, Grundlage RSA 21 | genaue Lage der Zeichen und Absperrelemente |
Für Halteverbotsschilder gilt in vielen Städten eine Vorlaufzeit, damit parkende Fahrzeuge rechtzeitig umgesetzt werden können. Die Fristen sind örtlich verschieden. Planen Sie deshalb mehrere Wochen Vorlauf für Antrag und Prüfung ein. Ausführlich erklärt das der Ratgeber Sondernutzungserlaubnis sowie die Seite zur Anordnung nach § 45 StVO.
Eine genehmigte Anlieferzone ist nur so gut wie ihr Betrieb. Ohne Regeln wird sie zum Parkplatz für Handwerker, und der Betonmischer steht in zweiter Reihe. Bewährt haben sich diese Regeln:
Ein häufiger Fehler ist eine zu knapp bemessene Zone. Passt nur ein Fahrzeug hinein, aber Fahrzeuge kommen sich überlappend an, entsteht Rückstau auf der Straße. Dann hilft eine Wartezone abseits der Baustelle oder ein vorgelagerter Umschlagplatz. Mehr dazu im Ratgeber Anlieferung in der Innenstadt planen.
Baulogistik Nord übernimmt Antragsvorbereitung, Taktung und Personal an der Zone im Rahmen der Logistik-Management-Leistungen.
In der Regel das Bauunternehmen oder der Generalunternehmer, manchmal ein beauftragter Dienstleister. Zuständig sind je nach Stadt das Straßenverkehrsamt, die Straßenbaubehörde oder das Bezirksamt.
Nur, wenn die Genehmigung das vorsieht. Nachtanlieferungen sind oft an zusätzliche Auflagen zu Lärm und Zeiten gebunden. Das klären Sie am besten schon im Antrag.
Ist das Halteverbot ordnungsgemäß und rechtzeitig aufgestellt, kann die zuständige Stelle das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Baustelle selbst darf nicht eigenmächtig abschleppen.
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