Sie wissen danach, welche Arten von Sperrzeiten es auf Baustellen gibt, wo sie geregelt sind und wie Sie sie in die Lieferplanung einbauen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen auf oder an einer Baustelle bestimmte Tätigkeiten nicht erlaubt sind. Meist geht es um zwei Dinge: um Anlieferungen und Fahrzeugverkehr sowie um lärmintensive Arbeiten. Sperrzeiten können sich aus Gesetzen, aus der Baugenehmigung, aus einer verkehrsrechtlichen Anordnung oder aus Vereinbarungen mit Nachbarn und Betreibern ergeben.
Für die Baulogistik sind sie eine feste Randbedingung. Jede Lieferkette, jeder Kranhub und jede Betonage muss so geplant sein, dass sie in die freien Zeitfenster passt.
| Quelle | Was sie regelt | Beispiel |
|---|---|---|
| AVV Baulärm | Bewertung von Baulärm, Nachtzeit 20 bis 7 Uhr mit strengeren Richtwerten | keine lauten Arbeiten nachts in Wohngebieten |
| 32. BImSchV | Betriebszeiten bestimmter Geräte und Maschinen in Wohngebieten | kein Betrieb an Sonn- und Feiertagen |
| § 30 Abs. 3 StVO | Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw | keine Anlieferung mit Lkw über 7,5 t am Sonntag |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Zeiten für Sperrungen und Ladezonen | Halteverbot nur werktags 7 bis 16 Uhr |
| Baugenehmigung und Auflagen | Arbeitszeiten und Lärmschutz im Einzelfall | Rammarbeiten nur zu festen Zeiten |
| Betreiber im Bestand | Ruhezeiten im laufenden Betrieb | keine Anlieferung während der Visite im Krankenhaus |
Hinzu kommen Sonderlagen wie Lieferzeiten in Fußgängerzonen, die per Zusatzzeichen geregelt sind, Feiertagsgesetze der Länder und zeitweise Sperrungen bei Großveranstaltungen. Genehmigungen für Schwertransporte enthalten ebenfalls oft feste Fahrzeiten, häufig nachts.
Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Innenstadtbaustelle in Lübeck ist die Ladezone nur vormittags freigegeben, nachmittags gilt sie als Parkfläche. Großlieferungen werden deshalb auf den frühen Vormittag gelegt, Kleinteile über einen Baustellen-Hub gebündelt und nachgeliefert.
Häufig kennt die Bauleitung die Sperrzeiten, die Lieferanten aber nicht. Dann stehen Lkw morgens um sechs mit laufendem Motor vor dem Tor. Ebenso kritisch sind Wochenendarbeiten ohne Abstimmung, die schnell zu Beschwerden führen. Hilfreich sind ein verbindliches Lieferavis und Torpersonal, das Fahrzeuge außerhalb der Fenster freundlich, aber konsequent auf eine Wartefläche verweist. Mehr dazu im Ratgeber Zeitfenstermanagement. Baulogistik Nord stimmt Lieferfenster im Rahmen des Logistik-Managements auf die geltenden Sperrzeiten ab.
Der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ob und wie lange gearbeitet werden darf, hängt aber von Lärmschutzauflagen, der Baugenehmigung und den Regeln vor Ort ab. Im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Nach der AVV Baulärm gilt die Zeit von 20 bis 7 Uhr als Nachtzeit mit deutlich strengeren Richtwerten. Nachtarbeit ist damit nicht verboten, braucht in Wohngebieten aber meist eine Ausnahme und leise Verfahren.
Das Verbot nach § 30 Abs. 3 StVO betrifft Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Transporte, für alle anderen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.
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