Startseite/Glossar/Lärmschutz / AVV Baulärm
Glossar3 Min.

Lärmschutz und AVV Baulärm

Sie wissen danach, was die AVV Baulärm regelt, welche Richtwerte am Tag und in der Nacht gelten und wie Sie Lärm in der Baulogistik praktisch reduzieren.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Was die AVV Baulärm ist

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) stammt aus dem Jahr 1970 und gilt bis heute. Sie richtet sich an die Behörden und legt fest, ab welchem Geräuschpegel an benachbarten Gebäuden Maßnahmen gegen Baulärm geprüft werden sollen. Maßgeblich ist nicht der Lärm an der Maschine, sondern der Beurteilungspegel am Immissionsort, meist vor dem Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums.

Die Vorschrift wirkt über das Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach dem nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie Baustellen schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder auf ein Mindestmaß beschränken müssen. Ergänzend gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die für bestimmte Maschinen in Wohngebieten Betriebszeiten einschränkt. Hinzu kommen Landesregelungen zu Sonn- und Feiertagen.

Immissionsrichtwerte nach Gebietsart

Die AVV Baulärm unterscheidet nach der Nutzung des betroffenen Gebiets. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 bis 7 Uhr. Die Richtwerte in dB(A):

GebietTagNacht
nur gewerbliche oder industrielle Anlagen7070
vorwiegend gewerbliche Anlagen6550
gemischt, weder vorwiegend Gewerbe noch Wohnen6045
vorwiegend Wohnungen5540
ausschließlich Wohnungen5035
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten4535

Überschreitet der Beurteilungspegel den Richtwert um mehr als 5 dB(A), sollen Maßnahmen zur Minderung angeordnet werden. Die Gebietsart ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan, sonst aus der tatsächlichen Nutzung. Bei Baustellen neben Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind die Werte also besonders streng, ein Thema, das bei Bauen im laufenden Klinikbetrieb früh auf den Tisch gehört.

Lärmschutz in der Baulogistik

Ein großer Teil des Baustellenlärms entsteht nicht beim Bauen selbst, sondern bei Anlieferung, Umschlag und Verkehr. Hier hat die Baulogistik direkten Einfluss:

  • Anlieferungen über ein festes Zeitfenstermanagement steuern, damit Lkw nicht vor Arbeitsbeginn mit laufendem Motor warten.
  • Lärmintensive Umschläge, etwa Stahl oder Schalung, in die Kernzeit legen und nicht an den Rand der Nachtzeit.
  • Stellflächen für Lkw und Pufferzonen möglichst weit weg von Wohnfenstern planen.
  • Rückfahrwarner mit Breitbandton statt Piepton bevorzugen, wo die Gefährdungsbeurteilung das zulässt.
  • Lärmarme Geräte und mobile Lärmschutzwände an Dauerlärmquellen wie Kompressoren oder Aggregaten einsetzen.
  • Für unvermeidbare Nachtanlieferungen frühzeitig Ausnahmen beantragen und die Nachbarschaft informieren.

Messungen sind dann sinnvoll, wenn Beschwerden zu erwarten sind oder die Behörde Auflagen gemacht hat. Ein laufendes Umweltmonitoring mit Messpunkten an der Grundstücksgrenze schafft Fakten für Gespräche mit Nachbarn und Behörden. Praktische Hinweise zu Kommunikation und Schutzmaßnahmen bietet der Ratgeber Lärm- und Staubschutz gegenüber Nachbarn. Staffsec übernimmt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung Umweltkontrollen und dokumentiert sie in digitalen Berichten.

Fragen zum Begriff

Ist die AVV Baulärm ein Gesetz?

Nein, sie ist eine Verwaltungsvorschrift und bindet zunächst die Behörden. Diese nutzen sie, um Auflagen und Anordnungen gegenüber Baustellen zu begründen. Für Gerichte ist sie ein wichtiger Maßstab bei Streit um Baulärm.

Ab wann gilt auf der Baustelle Nachtzeit?

Nach der AVV Baulärm von 20 bis 7 Uhr. Arbeiten in dieser Zeit brauchen meist eine Ausnahmegenehmigung und werden an deutlich strengeren Richtwerten gemessen.

Wer misst den Baulärm?

Bei Auflagen oder Beschwerden beauftragt meist der Bauherr oder die ausführende Firma eine fachkundige Messstelle. Die Behörde kann eigene Messungen durchführen und Maßnahmen anordnen.

Verwandte Begriffe und Ratgeber