Sie wissen danach, was die AVV Baulärm regelt, welche Richtwerte am Tag und in der Nacht gelten und wie Sie Lärm in der Baulogistik praktisch reduzieren.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) stammt aus dem Jahr 1970 und gilt bis heute. Sie richtet sich an die Behörden und legt fest, ab welchem Geräuschpegel an benachbarten Gebäuden Maßnahmen gegen Baulärm geprüft werden sollen. Maßgeblich ist nicht der Lärm an der Maschine, sondern der Beurteilungspegel am Immissionsort, meist vor dem Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums.
Die Vorschrift wirkt über das Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach dem nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie Baustellen schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder auf ein Mindestmaß beschränken müssen. Ergänzend gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die für bestimmte Maschinen in Wohngebieten Betriebszeiten einschränkt. Hinzu kommen Landesregelungen zu Sonn- und Feiertagen.
Die AVV Baulärm unterscheidet nach der Nutzung des betroffenen Gebiets. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 bis 7 Uhr. Die Richtwerte in dB(A):
| Gebiet | Tag | Nacht |
|---|---|---|
| nur gewerbliche oder industrielle Anlagen | 70 | 70 |
| vorwiegend gewerbliche Anlagen | 65 | 50 |
| gemischt, weder vorwiegend Gewerbe noch Wohnen | 60 | 45 |
| vorwiegend Wohnungen | 55 | 40 |
| ausschließlich Wohnungen | 50 | 35 |
| Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 | 35 |
Überschreitet der Beurteilungspegel den Richtwert um mehr als 5 dB(A), sollen Maßnahmen zur Minderung angeordnet werden. Die Gebietsart ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan, sonst aus der tatsächlichen Nutzung. Bei Baustellen neben Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind die Werte also besonders streng, ein Thema, das bei Bauen im laufenden Klinikbetrieb früh auf den Tisch gehört.
Ein großer Teil des Baustellenlärms entsteht nicht beim Bauen selbst, sondern bei Anlieferung, Umschlag und Verkehr. Hier hat die Baulogistik direkten Einfluss:
Messungen sind dann sinnvoll, wenn Beschwerden zu erwarten sind oder die Behörde Auflagen gemacht hat. Ein laufendes Umweltmonitoring mit Messpunkten an der Grundstücksgrenze schafft Fakten für Gespräche mit Nachbarn und Behörden. Praktische Hinweise zu Kommunikation und Schutzmaßnahmen bietet der Ratgeber Lärm- und Staubschutz gegenüber Nachbarn. Staffsec übernimmt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung Umweltkontrollen und dokumentiert sie in digitalen Berichten.
Nein, sie ist eine Verwaltungsvorschrift und bindet zunächst die Behörden. Diese nutzen sie, um Auflagen und Anordnungen gegenüber Baustellen zu begründen. Für Gerichte ist sie ein wichtiger Maßstab bei Streit um Baulärm.
Nach der AVV Baulärm von 20 bis 7 Uhr. Arbeiten in dieser Zeit brauchen meist eine Ausnahmegenehmigung und werden an deutlich strengeren Richtwerten gemessen.
Bei Auflagen oder Beschwerden beauftragt meist der Bauherr oder die ausführende Firma eine fachkundige Messstelle. Die Behörde kann eigene Messungen durchführen und Maßnahmen anordnen.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.