Sie wissen danach, wann eine Anordnung nach § 45 StVO nötig ist, wer sie beantragt und welche Pflichten aus ihr für den Baustellenalltag folgen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt, wer Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnen darf. Für Baustellen ist vor allem Absatz 6 wichtig: Bauunternehmer müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen. Darin steht, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr eingeschränkt, gesperrt oder umgeleitet wird und welche Verkehrszeichen und -einrichtungen aufzustellen sind.
In der Praxis spricht man von der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO). Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in Großstädten oft eine besondere Stelle für Baustellen. Die Anordnung ist die rechtliche Grundlage dafür, dass auf öffentlichen Straßen überhaupt Schilder, Baken und Absperrungen stehen dürfen.
Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind schneller erreicht, als viele denken. Typische Anlässe aus der Baulogistik:
Die Anordnung ersetzt keine anderen Genehmigungen. Wer öffentliche Fläche über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach Landesstraßenrecht. Für Groß- und Schwertransporte gelten mit § 29 und § 46 StVO eigene Erlaubnis- und Ausnahmeregeln.
Dem Antrag wird in der Regel ein Verkehrszeichenplan beigefügt, der auf den Richtlinien RSA 21 aufbaut. Die Behörde prüft ihn, beteiligt gegebenenfalls Polizei, Straßenbaulastträger oder Verkehrsbetriebe und erteilt die Anordnung, oft mit Auflagen.
| Phase | Was zu tun ist | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Lage, Dauer, Zeiten und Fahrzeuge klären, Plan erstellen | Kranstandort oder Fahrzeuglänge falsch angenommen |
| Antrag | rechtzeitig mit vollständigen Unterlagen stellen | zu später Antrag, Baubeginn verschiebt sich |
| Umsetzung | Beschilderung exakt nach Plan aufstellen | eigenmächtige Abweichungen vor Ort |
| Betrieb | Absperrung kontrollieren und dokumentieren | Lücken in der Kontrolle nachts und am Wochenende |
| Ende | alles entfernen, Verkehr wieder freigeben | Schilder bleiben stehen, Bußgeld oder Nachforderung |
Wer die Anordnung erhält, ist für die richtige Aufstellung und den Unterhalt der Absicherung verantwortlich. Das gilt über die gesamte Dauer, auch wenn gerade nicht gearbeitet wird. Ändert sich der Bauablauf, etwa weil der Kran an anderer Stelle steht, muss in der Regel eine geänderte Anordnung beantragt werden. Den Weg Schritt für Schritt beschreibt der Ratgeber Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan.
Baulogistik Nord unterstützt bei Planung und Kontrolle der Absicherung, etwa als Teil der Baustelleneinrichtungsplanung.
Der Bauunternehmer, der die Arbeiten ausführt. Häufig übernimmt das ein beauftragtes Verkehrssicherungsunternehmen, verantwortlich bleibt aber das ausführende Unternehmen.
Das hängt von Stadt, Umfang und Auslastung der Behörde ab. Für einfache Fälle reichen manchmal wenige Tage, bei Sperrungen im Hauptverkehrsnetz kann es deutlich länger dauern. Erkundigen Sie sich früh nach den örtlichen Fristen.
Wer ohne Anordnung im Verkehrsraum arbeitet, handelt ordnungswidrig. Zudem steigt das Haftungsrisiko bei Unfällen erheblich, weil die Verkehrssicherung nicht abgestimmt war.
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