Sie wissen danach, aus welchen Bausteinen eine RSA-konforme Verkehrssicherung besteht, wie Sie sie planen und genehmigen lassen und wie Kontrolle und Wartung im Alltag organisiert werden.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Sobald eine Baustelle öffentlichen Verkehrsraum berührt, braucht sie eine Verkehrssicherung: beim Kranstandort auf dem Gehweg, bei der Baustellenzufahrt über einen Radweg, beim Leitungsgraben in der Fahrbahn oder bei der Ladezone vor dem Rohbau. Ziel ist, dass Verkehrsteilnehmer die Arbeitsstelle rechtzeitig erkennen und sicher an ihr vorbeikommen, während auf der Baustelle geschützt gearbeitet werden kann.
Zur Verkehrssicherung gehören Beschilderung, Absperrgeräte wie Absperrschranken, Leitbaken und Leitschwellen, bei Bedarf Lichtsignalanlagen, Markierungen, Beleuchtung sowie geführte Wege für Fußgänger und Radfahrer. Sie ist zu unterscheiden von der Verkehrssicherungspflicht im zivilrechtlichen Sinn: Diese betrifft jede Gefahrenquelle, die Absicherung im Straßenraum ist ein besonders geregelter Teil davon.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 45 Abs. 6 StVO. Danach müssen Unternehmer vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen; Bauunternehmer legen dazu einen Verkehrszeichenplan vor. Fachlich maßgeblich sind die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Die ZTV-SA ergänzen sie als vertragliche Technische Vorschriften für Ausführung und Material.
| Regelwerk | Inhalt | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|---|
| § 45 Abs. 6 StVO | Pflicht zur Einholung der Anordnung vor Arbeitsbeginn | ohne Anordnung keine Arbeiten im Verkehrsraum |
| RSA 21 | Grundsätze, Sicherungsmittel und Regelpläne, gegliedert nach Straßenarten | Basis für jeden Verkehrszeichenplan |
| ZTV-SA | Anforderungen an Ausführung, Geräte und Kontrolle | wird über die Ausschreibung Vertragsbestandteil |
| Straßen- und Wegegesetze der Länder | Sondernutzung öffentlicher Flächen | zusätzliche Erlaubnis, etwa für Container oder Gerüst |
Die RSA 21 unterscheiden unter anderem Arbeitsstellen kürzerer Dauer, die oft nur stundenweise und teilweise mit Fahrzeugen gesichert werden, und Arbeitsstellen längerer Dauer, die ortsfest über mindestens einen Kalendertag bestehen. Für Hochbaustellen in der Stadt geht es fast immer um Arbeitsstellen längerer Dauer. Wie Anordnung und Verkehrszeichenplan zusammenspielen, erklärt der Ratgeber zur verkehrsrechtlichen Anordnung und zum Verkehrszeichenplan.
Die RSA 21 enthalten Regelpläne für typische Situationen, etwa eine Einengung der Fahrbahn, eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage oder eine Sperrung des Gehwegs mit Notweg. Ein Regelplan ist eine Vorlage, kein fertiger Plan. Er muss an die tatsächliche Örtlichkeit angepasst werden: Einmündungen, Grundstückszufahrten, Bushaltestellen, Radwege, Sichtweiten und Lieferverkehr verändern die Lösung.
Für die Planung hat sich eine Ortsbegehung mit Fotos und Aufmaß bewährt. Danach wählt der Planer den passenden Regelplan, passt ihn an und stellt ihn als Verkehrszeichenplan dar. Wo kein Regelplan passt, etwa bei mehreren Bauphasen mit wechselnden Zufahrten, entsteht ein eigener Plan je Phase. Häufig übersehen werden diese Punkte:
Die Verkehrssicherung hängt eng mit der Anlieferung zusammen. Wo Lieferungen an der Straße entladen werden, braucht es oft zusätzlich eine Halteverbotszone und ein abgestimmtes Zufahrtsmanagement.
Der Weg zur genehmigten Verkehrssicherung folgt in den meisten Städten einem ähnlichen Muster, auch wenn Formulare und Fristen je Behörde abweichen.
| Schritt | Wer | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ortsbegehung und Bestandsaufnahme | Bauleitung, Fachfirma für Verkehrssicherung | Fotos, Maße, Besonderheiten |
| Verkehrszeichenplan erstellen | Fachfirma oder Planer | Plan auf Basis RSA 21 |
| Antrag auf Anordnung stellen | ausführendes Unternehmen | Anordnung der Straßenverkehrsbehörde |
| Sondernutzung beantragen, falls nötig | Bauherr oder Unternehmen | Erlaubnis des Straßenbaulastträgers |
| Aufbau nach Plan | Fachfirma | Absicherung vor Ort |
| Kontrolle nach Aufbau | verantwortliche Person | Abnahmeprotokoll mit Fotos |
Planen Sie Vorlauf ein: Viele Behörden in Hamburg, Berlin oder Kiel verlangen Anträge mit mehreren Wochen Vorlauf, bei Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken eher länger. In der Anordnung stehen Auflagen, etwa zu Arbeitszeiten, Mindestbreiten oder der Benennung einer verantwortlichen Person, die jederzeit erreichbar ist. Diese Auflagen gehören in die Baustellenordnung, damit alle Firmen sie kennen.
Eine Absicherung ist nur so gut wie ihr Zustand am Abend, am Sonntag und nach dem Sturm. Leitbaken werden angefahren, Fußplatten verschoben, Warnleuchten fallen aus, Schilder verdrehen sich im Wind. Die regelmäßige Kontrolle, auch außerhalb der Arbeitszeit, ist deshalb fester Bestandteil der Verkehrssicherung. Wie oft kontrolliert wird, legen Anordnung, Vertrag und die Lage vor Ort fest; an verkehrsreichen Straßen ist eine tägliche Kontrolle üblich, ergänzt um Prüfungen nach Unwetter und an Wochenenden.
Jede Kontrolle wird mit Datum, Uhrzeit, Name, Befund und Fotos dokumentiert, jede Mängelbeseitigung ebenso. Im Schadensfall ist diese Dokumentation der wichtigste Nachweis, dass die Pflichten erfüllt wurden. Digitale Kontrollberichte mit Zeitstempel und Fotos erleichtern das erheblich, weil Lücken sofort auffallen.
Baulogistik Nord verbindet Verkehrssicherung, Zufahrt und Anlieferung im Logistik-Management und übernimmt auf Wunsch Kontrollrundgänge mit digitalen Berichten. Die Ausführung der Absicherung selbst liegt bei dafür qualifizierten Fachfirmen.
Nach § 45 Abs. 6 StVO das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, bei Bauarbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans. In der Praxis übernimmt das häufig eine beauftragte Fachfirma für Verkehrssicherung. Die Verantwortung für den Bauablauf bleibt bei den Beteiligten auf der Baustelle.
Arbeitsstellen längerer Dauer sind ortsfest und bestehen mindestens einen Kalendertag, oft Wochen oder Monate. Arbeitsstellen kürzerer Dauer sind meist auf Stunden begrenzt und werden teils mit fahrbaren Absperrtafeln gesichert. Die RSA 21 stellen an beide unterschiedliche Anforderungen.
Die Absicherung muss jederzeit wirksam sein, also auch nachts und am Wochenende. Wie oft kontrolliert wird, ergibt sich aus Anordnung, Vertrag und Lage. Nach Sturm, Unfall oder Vandalismus ist eine zusätzliche Kontrolle sinnvoll.
Oft ja. Werden öffentliche Flächen für Container, Gerüst, Kran oder Lager genutzt, verlangen die Straßen- und Wegegesetze der Länder meist eine Sondernutzungserlaubnis. Halteverbotszonen für Anlieferungen werden ebenfalls gesondert beantragt.
Verlangt werden ausreichende Fachkenntnisse für Planung, Aufbau und Kontrolle. Verbreitet sind dafür Lehrgänge nach dem einschlägigen Merkblatt für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen. Welche Nachweise konkret gefordert sind, steht häufig in Anordnung oder Ausschreibung.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.