Sie wissen danach, welche Absperrelemente es gibt, wofür sie gedacht sind und wie sie im Alltag einer Baustelle mit Lieferverkehr richtig betreut werden.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Absperrtafeln und Leitbaken sind Verkehrseinrichtungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie trennen den Arbeitsbereich vom fließenden Verkehr, führen Fahrzeuge an der Arbeitsstelle vorbei und warnen vor der Gefahr. Wie sie aufzustellen sind, ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und dem zugehörigen Verkehrszeichenplan. Technische Grundlage sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).
| Element | Aufgabe | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Absperrschranke | sperrt einen Bereich quer zur Fahrtrichtung ab | Stirnseite einer Arbeitsstelle, gesperrter Gehweg |
| Leitbake (Pfeilbake) | zeigt durch die Schrägstreifen, auf welcher Seite vorbeizufahren ist | Verschwenkung und Längsabsperrung |
| Leitkegel | kurzzeitige Leitung und Abgrenzung | Arbeitsstellen von kurzer Dauer, Anlieferung |
| Fahrbare Absperrtafel | sichert bewegliche oder kurze Arbeitsstellen gegen den Verkehr | Fahrstreifensperrung auf Schnellstraßen |
| Warnleuchten | machen Absperrungen bei Dunkelheit sichtbar | Ergänzung zu Schranken und Baken |
Welche Elemente in welchem Abstand, mit welcher Beleuchtung und in welcher Größe stehen müssen, hängt von Straßenart, Geschwindigkeit und Dauer der Arbeiten ab. Diese Festlegung trifft nicht die Baustelle selbst, sondern die zuständige Behörde in der Anordnung.
Absperrungen sind nicht nur Sache des Tiefbaus. Auch eine Hochbaustelle in der Innenstadt braucht sie, sobald Gehweg oder Fahrbahn für Anlieferung, Mobilkran oder Containerstellplatz genutzt werden. In Hamburg, Bremen oder Berlin gehört die Absicherung eines Kranstellplatzes am Straßenrand zum Alltag.
Für die Logistik entscheidend ist, dass die Absperrung zu den Abläufen passt. Muss jeder Lkw die Bakenreihe verschieben, um auf die Fläche zu kommen, wird sie früher oder später falsch zurückgestellt. Besser ist eine Einfahrt, die im Verkehrszeichenplan schon vorgesehen ist, und ein Einweiser, der Ein- und Ausfahrten absichert.
Wer eine Absperrung aufstellt, muss sie auch unterhalten. Das folgt aus der Verkehrssicherungspflicht. In der Praxis heißt das: regelmäßige Kontrollen, auch nachts und am Wochenende, und ein Nachweis darüber.
Ein kurzer Kontrollbogen mit Uhrzeit, Befund und Foto genügt oft, um die Prüfung nachzuweisen. Mehr zu Anordnung und Ablauf im Ratgeber Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan.
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Aufstellen darf das ausführende Unternehmen, aber nur so, wie die Behörde es angeordnet hat. Ohne Anordnung nach § 45 StVO dürfen Verkehrseinrichtungen im öffentlichen Raum nicht eigenmächtig aufgestellt werden.
Die Leitbake ist ein standfestes Element mit Fuß für längere Arbeitsstellen. Der Leitkegel ist leichter und schneller aufgestellt, eignet sich aber eher für kurze Arbeiten. Welches Element erlaubt ist, steht in der Anordnung.
Eine feste Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die Behörde kann Kontrollintervalle in der Anordnung vorgeben. Ansonsten richtet sich die Häufigkeit nach Verkehr, Wetter und Gefährdung, nach Sturm oder Unfall ist eine sofortige Kontrolle angezeigt.
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