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Was eine FKS-Prüfung auf der Baustelle praktisch bedeutet

Sie erfahren, wie die ersten Minuten einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aussehen, wer was tun muss, wie sich der Tag auf der Baustelle verändert und welche Arbeit in den Wochen danach noch auf Sie zukommt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Morgens um halb acht am Tor

Die meisten Bauleiter erleben eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht als Termin, sondern als Überraschung. Mehrere Fahrzeuge des Zolls fahren vor, Beamtinnen und Beamte stellen sich an Tor und Ausgänge, eine Person meldet sich beim Torposten und fragt nach der verantwortlichen Bauleitung. Angekündigt wird eine solche Kontrolle in der Regel nicht.

In diesem Moment entscheidet sich viel. Ist klar, wer die Prüfer empfängt und wo die Unterlagen liegen, läuft der Vormittag geordnet. Muss erst jemand gesucht werden, entsteht Unruhe auf der ganzen Fläche. Der Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf. Die rechtlichen Pflichten im Detail, die Haftung in der Nachunternehmerkette und eine vollständige Checkliste finden Sie im Ratgeber Mindestlohn- und FKS-Prüfung.

Was die Prüfer wissen wollen

Die FKS ist Teil der Zollverwaltung und prüft auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Im Kern geht es um drei Fragen: Sind alle Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet? Erhalten sie mindestens den gesetzlichen oder branchenbezogenen Mindestlohn? Und gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit oder illegale Beschäftigung?

Dazu werden die Menschen auf der Baustelle befragt, ihre Ausweispapiere angesehen und ihre Angaben aufgenommen. Im Baugewerbe müssen Beschäftigte ihre Ausweispapiere bei der Arbeit mitführen. Wer nichts dabeihat, verursacht Rückfragen beim eigenen Arbeitgeber und verlängert die Prüfung für alle.

WerWas in der Prüfung typischerweise verlangt wird
Beschäftigte auf der FlächeAusweis zeigen, Fragen zu Arbeitgeber, Arbeitszeit und Lohn beantworten
NachunternehmerAngaben zu Beschäftigten, Arbeitszeitaufzeichnungen, Anmeldungen, Verträge
GeneralunternehmerÜbersicht über Nachunternehmer, Ansprechpartner, Zugang zu Fläche und Unterlagen
Torposten und LogistikZugangslisten, Torbuch, Ausweisdaten, Hinweise auf anwesende Firmen

Auch Auftraggeber und Dritte, die bei der Prüfung angetroffen werden, müssen die Prüfung dulden und mitwirken. Mitwirken heißt Auskunft geben und Unterlagen vorlegen. Es heißt nicht, Beschäftigte anderer Firmen zu vertreten oder für sie zu antworten.

Wie sich der Tag auf der Baustelle verändert

Eine Prüfung dauert je nach Größe der Baustelle wenige Stunden oder einen ganzen Tag. In dieser Zeit wird weniger gebaut. Kolonnen werden nacheinander befragt, Kranarbeiten ruhen teilweise, Anlieferungen stauen sich vor dem Tor. Für die Logistiksteuerung ist das ein Sondertag:

  • Anlieferungen: Lkw im laufenden Zeitfenster entweder zügig abfertigen oder geordnet in die Wartezone leiten. Wer kommt und wer wartet, sollte die Logistik mit den Prüfern abstimmen.
  • Zu- und Abgänge: Niemand verlässt die Fläche ungeklärt. Torposten notieren, wer kommt und geht, und verweisen Fragen an die benannte Ansprechperson.
  • Kran und Gefahrbereiche: Befragungen nicht unter schwebender Last. Die Bauleitung sorgt dafür, dass Prüfer sicher über die Fläche geführt werden und eine Einweisung erhalten.
  • Kommunikation: Nachunternehmer kurz informieren, dass ihre Ansprechpartner erreichbar sein müssen. Keine Gerüchte, keine Hektik in der Gruppe.

Eine gute Zugangskontrolle zahlt sich an diesem Tag aus. Wenn der Torposten auf Knopfdruck zeigen kann, welche Personen welcher Firma heute auf der Fläche sind, verkürzt das die Prüfung spürbar.

Was nach der Prüfung noch kommt

Mit der Abfahrt der Prüfer ist die Sache selten erledigt. Häufig folgen schriftliche Anforderungen an einzelne Arbeitgeber: Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Anmeldungen, Verträge. Diese Unterlagen werden beim Arbeitgeber geprüft, nicht auf der Baustelle. Für den Generalunternehmer ist trotzdem wichtig, was dabei herauskommt.

Der Grund ist die Nachunternehmerhaftung nach § 14 AEntG: Ein Unternehmer, der einen anderen mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts wie ein Bürge. Hält ein Nachunternehmer den Mindestlohn nicht ein, kann der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Deshalb sollten Generalunternehmer nach einer Prüfung bei ihren Nachunternehmern nachfragen und sich bestätigen lassen, dass alle Anforderungen erledigt sind.

  • Ergebnis der Prüfung im Bautagebuch festhalten: Datum, Dauer, betroffene Firmen, Ansprechpersonen.
  • Nachunternehmer schriftlich um Rückmeldung zu offenen Anforderungen bitten.
  • Eigene Unterlagen zur Nachunternehmerauswahl und zu Freistellungen bereithalten.
  • Lücken im Zugangsprozess auswerten: Wer hatte keine Papiere, wer war nicht in der Liste?

Fünf Dinge, die eine Prüfung leichter machen

  • Eine benannte Ansprechperson mit Vertretung, die der Torposten kennt und sofort erreicht.
  • Aktuelle Firmen- und Personenliste aus der Zugangskontrolle, tagesgenau und nach Firma sortiert.
  • Ausweispflicht vor Arbeitsbeginn durchsetzen, nicht erst am Prüfungstag.
  • Nachunternehmerverträge mit Nachweispflichten, damit Unterlagen schnell vorliegen.
  • Ein fester Ablauf für Sondertage, in dem auch Anlieferungen und Wartezone geregelt sind.

Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH, stellt Zugangskontrolle und Torposten mit digitalen Einsatz- und Kontrollberichten. Damit liegen Anwesenheitsdaten vor, wenn sie gebraucht werden.

Häufige Fragen

Wird eine FKS-Prüfung auf der Baustelle vorher angekündigt?

In der Regel nicht. Die Prüfer erscheinen unangemeldet, meist zu Arbeitsbeginn. Deshalb sollte der Ablauf für eine Prüfung vorher festgelegt sein.

Muss der Generalunternehmer bei der Prüfung mitwirken?

Ja, auch Auftraggeber und Dritte, die angetroffen werden, müssen die Prüfung dulden und mitwirken. Das bedeutet vor allem, Zugang zu gewähren, Auskunft zu geben und vorhandene Unterlagen vorzulegen.

Was passiert, wenn ein Beschäftigter keinen Ausweis dabeihat?

Seine Identität und sein Arbeitgeber müssen dann auf anderem Weg geklärt werden. Das kostet Zeit und kann Folgen für den Arbeitgeber haben. Im Baugewerbe besteht eine Pflicht, Ausweispapiere bei der Arbeit mitzuführen.

Warum betrifft die Prüfung eines Nachunternehmers auch den GU?

Weil der Auftraggeber nach § 14 AEntG für die Zahlung des Mindestentgelts durch seine Nachunternehmer wie ein Bürge haftet. Stellt die Prüfung Verstöße fest, kann das bis zum Generalunternehmer durchschlagen.

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