Sie wissen danach, wer die FKS ist, was sie auf der Baustelle prüfen darf und wie Sie sich als Bauleitung so vorbereiten, dass eine Kontrolle den Betrieb kaum stört.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist ein Arbeitsbereich der Zollverwaltung. Ihre Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Sie prüft, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, ob Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gezahlt werden, ob ausländische Beschäftigte arbeiten dürfen und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.
Das Baugewerbe gehört zu den Branchen, in denen die FKS besonders häufig kontrolliert. Prüfungen kommen in der Regel unangekündigt, oft früh am Morgen, und können sich auf alle Firmen erstrecken, die an diesem Tag auf der Baustelle arbeiten.
Die Beamten dürfen das Gelände betreten, Personalien der Beschäftigten feststellen und Auskünfte zu Arbeitgeber, Arbeitszeit und Lohn verlangen. Später können sie bei den Arbeitgebern Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen prüfen. Für die Baustelle wichtig sind diese Pflichten:
| Pflicht | Wen sie trifft | Was das in der Praxis bedeutet |
|---|---|---|
| Ausweis mitführen (§ 2a SchwarzArbG) | jede auf der Baustelle tätige Person | Personalausweis, Pass oder Ersatzdokument immer dabei haben |
| Sofortmeldung zur Sozialversicherung | Arbeitgeber im Baugewerbe | Meldung spätestens bei Beschäftigungsbeginn, nicht erst mit der Lohnabrechnung |
| Arbeitszeit aufzeichnen | Arbeitgeber in den betroffenen Branchen | Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zeitnah festhalten und aufbewahren |
| Mitwirken und dulden | Arbeitgeber, Beschäftigte, Auftraggeber | Zutritt gewähren, Fragen beantworten, Unterlagen vorlegen |
Der Auftraggeber selbst wird häufig nach den beauftragten Nachunternehmern gefragt. Wer seine Firmenliste und Ausweisdaten griffbereit hat, verkürzt die Prüfung deutlich.
Nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG haftet ein Unternehmer, der Bauleistungen weitergibt, wie ein Bürge dafür, dass seine Nachunternehmer und deren Nachunternehmer den Mindestlohn zahlen. Diese Nachunternehmerhaftung greift unabhängig von eigenem Verschulden. Deshalb ist die FKS-Prüfung beim Nachunternehmer auch ein Thema für die Bauleitung des GU.
Vorbereitung heißt daher vor allem saubere Dokumentation: Wer ist heute auf der Baustelle, für welche Firma, seit wann? Ein gepflegtes Baustellenausweis-System und eine tagesaktuelle Personendokumentation liefern diese Antworten auf Knopfdruck.
Mehr dazu im Ratgeber Mindestlohn und FKS-Prüfung. Baulogistik Nord unterstützt mit Zugangskontrolle und digitaler Erfassung aller Personen am Tor.
Ja. Die Beamten haben ein gesetzliches Betretungsrecht während der Arbeitszeit. Wer die Prüfung behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sinnvoll ist, das Torpersonal vorab zu informieren, wie es Bauleitung und Ansprechpartner schnell erreicht.
Die fehlende Mitführung ist ein Verstoß, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem verlängert sich die Prüfung, weil die Identität anders geklärt werden muss. Die Mitführungspflicht sollte deshalb in jeder Einweisung erwähnt werden.
Eine Prüfung bindet Personal und kann Arbeiten für einige Zeit unterbrechen. Werden schwere Verstöße festgestellt, können Beschäftigte einzelner Firmen ausfallen. Eine gute Vorbereitung hält die Unterbrechung kurz.
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